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Blatt Amts und des StadLrathes des Aönigt. Amtsgericht WeUUNdViMjigstM Iahugang. ^rantwortlicher Redaktem Gustav Häberlein Druck und Verlag von E. L. Förster's Erben in Pulsnitz. Nr. 42 25. Mai 1892 Mittwoch L. 4-, z c u Pulsnitz, an> 23. Mai 1892. Kunath. Gerichtsvollzieher. er i» 1. 2. 3. Der Stadtrat h. Schubert, Brgrmstr. wird hiermit i riirrr«-» Pulsnitz, den 23. Mai 1892. Die Ahlwardt'sche Affaire. Welche Wirkungen die Ahlwardt'jchen Aiischuldicinn- sen belitrlt „Juderfliuten" schon geze'gt hoben, das geh: -- ganz abgesehen von der in Denljchlaiw hiecdinch erzeug en üllgeineinen Beunruhigung — aus dein höhnischen F'vhlocken der französischen Re'vanchepresse und der Pansla- disienvrgane über die Ahiwardl'sche „Enthüllungen", sowie «ns dein nur zu begreiflichen Bedenken hervor, welches Man plötzlich in Spanien hegt, die neuen Gewehre für die einheimische Armee in Deutschland ansertijjen zu lassen. Montag, den 3V Mai 1882, Viehmarkt in Bischofswerda. Montag, den 3V. Mai, Viehmarkt, Dienstag, den 31. Mai, Krammarkt in Königsbrück. Inserate sind biS Dienstag u. Freitag Vorm. 9 Uhr aufzugeben. Preis für die einspaltige Cor' puszeile (oder deren Raum 10 Pfennige. Geschäftsstellen bei Herrn Buchdruckereibes.P abst in Königsbrück, in den Sin- noncen-Bureaus von Haase n- stein L Vogler u. „Jnvaliden- dank" in Dresden, Rudolph Mosse in Leipzig. Montag den 30. Mai 1892, Nachmittags 4 Uhr, gelangt im König'schen Gasthose zu Kleindittmannsdorf eine Zuchtkuh gegen Baarzahlung zur Versteigerung. Bekanntmachung. An fofortige Abführung der auf den 1. Termin 1892 füllig gewesenen Staats« und Kommunalabgabtn bis spätestens Tievftag, Sen 31. Mai 1892 Bekanntmachung. Das diesjährige Aushebnugsgefchüft im Aushcbungsbezirk Kamenz findet statt: Mittwoch, den I. Juni, Donnerstag, den 2. Juni und Freitag, den 3. Juni und zwar an jedem Tage von früh >/z9 Uhr an auf dem Schießhause zu Kamenz. Zu der Aushebung haben zu erscheinen und zwar an jedem der vorhergehenden Tage früh >/z8 Uhr: die von den Truppentheilen vor beendeter Dienstzeit zur Disposition der Ersatz-Behörden entlassenen Soldaten, die im vorigen Jahre ausgehobeaen, aber brs zum diesjährigen Aushebungsgeschäft beurlaubten Rekruten, die von den Truppentheiien als untauglich aügewiesenen, im hiesigen Bezirke aufhältlichen, mit Berechtigungsschein zum einjährig - freiwilligen Dienst versehenen Militärpflichtigen nach vorauszugehender, bei der hiesigen Königlichen Amtshauptmannschaft sofort zu bewirkender Anmeldung. diejenigen Militärpflichtigen, welche das diesjährige Musterungsgeschäft aus irgend einem Grunde versäumt haben, und zwar ebenfalls nach vorheriger, bei der Orts behörde sofort zu bewirkender Anmeldung. Zu Uutsnitz in dieser Sache abzugeben. Wir wollen auch den Umstand, ob die Angaben Ahlwardt's wahr oder nicht wahr, ob seine Beweisführungen begründet oder unbegründet sind, völlig unerörtert lassen; aber dennoch zwingt uns diese ganze betrübende Angelegenheit die Feder in die Hand — im Interesse eines Hauptfaktors bei unserer Vaterlandsver- theidigung. In der Ahlwardt'jchen Broschüre und im Anschluß an diese in antisemitischen Versammlungen, in denen der Verfasser als Redner auftritt, wird die Be hauptung aufgestellt, ein großer Theil der neuen Gewehre, die bis jetzt in der Zahl von fast einer halben Million Erscheint: Mittwoch und Sonnabend. Als Beiblättern > Dllrrstr. Sonntags- Hlcrtt (wöchentlich), 2 Kine lcrndrvirth- fchcrflNcHe Weiterte (monatlich). Abonnements-Preis: Vierteljahr!. I M. 25 Pf. Aas Wunsch unentgeltliche Zusendung. Es ist also durch die Ahlwardt'sche Affaire schon da hin gekommen, daß in den Augen des Auslandes unsere Wehrfähigkeit und militärische Schlagfertigkeit geschwächt erscheint und oaß man daselbst außerdem auch die Leistungs- ähigkeit und Solidität unserer Industrie zu bezweifeln beginnt! Die Bautzener Nachrichten schreiben über die Angele genheit: Wegen des Ahlwardt'jchen Buches „Judenflinten" schwebt, wie verschiedenerseits mitgetheilt wird, ein Unter- snchungsverfahren. Es entspricht unserer Gepflogenheit nicht, einem solchen Verfahren vorzugreifen und ein Urtheil 5 ., die bei der diesjährigen Musterung zur Ersatz-Reserve designirten Mannschaften und 6 ., die als tauglich befundenen Mannschaften. Dagegen sind von der persönlichen Vorstellung befreit: a., die bei der diesjährigen Musterung zurückgcstellten, b., ausgemusterten und e., dem Landsturm I. Aufgebots überwiesenen Mannschaften. Den Ortsbehörden werden demnächst besondere Ordres für jeden einzelnen Gestellungspflichtigen zugehen, welche sofort nach Empfang den Betreffenden zu behändigen sind. Dafern Militärpflichtige, gleichviel, ob sie der Königlichen Ober-Ersatz-Commission vorzustellen sind oder nicht, inzwischen den Aufenthaltsort, an welchem sie sich in diesem Jahre zur Stammrolle geneidet, gewechstU haben oder vor Beginn des Aushebungsgeschäfts noch wechseln sollten, ist dem unterzeichneten Civilvorsitzenden der Ersatz-Commission von den Ortsbehörven unter Rückgabe der betreffenden Ordres resp. bei Neuzugezogenen unter Beilegung ver betreffenden Loosungs- bez. Geburtsscheine und Stammrollenauszüge bei Ver meidung, einer Ordnungsstrafe bis zu 10 Mark schleunigst die erforderliche Anzeige zu erstatten. Am Gestellungstage selbst angebrachte Anmeldungen von Militärpflichtigen können nicht mehr berücksichtigt werden. Militärpflichtige, welche der Aufforderung zur Gestellung keine Folge leisten oder im Aushebungstermine nicht pünktlich erscheinen, werden, sofern sie nicht dadurch zugleich eine härtere Strafe verwelkt haben, nach Maßgabe von 8 26,7 der Wehrordnung vom 22. November 1888 mit Geldstrafe bis zu 30 Mark oder Haft bis zu 3 Tagen belegt, verlieren außerdem die Vorrheile der Loosung und tonnen durch Anwendung gesetzlicher Zwangsmaßregeln zur sofortigen Gestellung angehalten werden. Wer sich der Gestellung böswillig entzieht, wird als unsicherer Dienstpflichtiger behandelt. Er kann außerterminlich gemustert, ausgehoben und sofort zum Dienst eingestellt werden. Wer durch Krankheit am Erscheinen behindert ist, hat ein ärztliches Zeugniß einzureichen, welches, sofern der ausstellende Arzt nicht amtlich angestellt ist, obrigkeitlich be glaubigt sein muß. Gegen die Entscheidungen der Königlichen Ober-Ersatz Commission über eingebrachte Reklamationen re., welche bei der Aushebung mündlich ertheilt werden und sofort als publicirt gelten, steht nur den Militärpflichtigen oder deren zur Reklamation berechtigten Angehörigen eine, vorkommenden Falls bei dem Civilvorsitzenden der Ersatz-Com- Mlssion spätestens biS zum 22. Juni or. einzurcichende Beschwerde an die Königliche Ober-Rekrutirungsbehörde zu. Gegen dre Entscheidungen der Königlichen Ober-Ersatz-Commission über die körperliche Brauchbarkeit (Tauglichkeit) der Militärpflichtigen und über die Vertheilung der aus gehobenen Mannschaften auf die verschiedenen Waffengattungen und Truppentheile findet eine Berufung nicht statt. Die Herren Ortsvorstände haben, wie im vorigen Jahre, nur am letzten Tage, Freitag, den 3. Juni vr., zum Aushebungsgeschäft sich einzufinden und zwar spätestens früh 8 Uhr. Die Gestellungspflichtigen haben sie bei Aushändigung der Ordres dahin anzuweisen, daß dieselben bei Vermeidung von Bestrafung in gehörig körperlich gereinigtem Zustande zur Vorstellung sich einzusinden haben. Kamenz, am 21. Mai 1892, Der Civil-Vorsitzende der Ersatz-Commissiondes Aushebungs-Bezirkes Kamenz. von Erdmannsdorff^Amtshauptmann. B e k a u n t m a ch « n g. Während des vom 23. d. Monats ab beginnenden Baues des Dorfweges in Mittelbach von der Mitte des Dorfes bis zum Ausgang desselben wird dieser Wegetrakt sür allen Fährverkehr hiermit gesperrt und der letztere nach Pulsnitz und Großnaundorf hin auf den Communikationsweg über Friedersdorf gewiesen. Kamenz, am 20. Mai 1892. Königliche Amts Haupt Mannschaft. von Erdmannsdorff. Uschenin Pulsnitz, Königsbrück, Radeberg, Mckebnrg,<Moritzbmg und Umgegend