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Aas Wunsch unentgeltliche Zusendung. ^schen^ ^fiir Pulsnitz^ !W^ Königsbrück, Radeberg, Radeburg, Moritzburg und Rmgegend Druck und Verlag von E. L. Först er's Erben in Pulsnitz. RiEndviMzigstsv Jahrgang. H-b«u<n Sonnabend. Ur. 13. 13. Februar 1892. Bekanntmachung. Die zu dem Nachlasse des Tischlermeisters Emil Richard Dorn in Pulsnitz gehörige Tischlereieinrichtung, bestehend aus 5 Hobelbänken mit vollständigem Werkzeuge und Compagnie-Werkzeuge, insgesammt ziemlich neu, ferner der vorhandene Vorrath an Brettern und Fournieren, sowie ein Holzschuppen, soll aus freier Hand, die Tischlereieinrichtung möglichst im Ganzen, der Schuppen auf den Abbruch, verkauft werden. Kauflustige wollen sich wegen Besichtigung der Gegenstände an einen von den Vormündern der Erben, Herrn Johann Ernst Dorn, Tischlermeister, oder Herrn Oskar Emil Bemme, Maler und Lackirer, Beide in Pulsnitz, wenden und Kaufsangebote bis zum 25. d. M. bei dem unterzeichneten Erbschaftsgerichte anbringen. Pulsnitz, am 9. Februar 1892. Das Königliche Amtsgericht. vr. Hempel. Konkursverfahren. Ueber das Vermögen des Bäckers und Pfefferküchlers Otto Oskar Melchert in Pulsnitz wird heute am 9. Februar 1892, Nachmittags 4 Uhr das Konkursverfahren eröffnet. Herr Rechtsanwalt Schubert in Pulsnitz wird zum Konkursverwalter ernannt. Konkursforderungen sind bis zum 23. März 1892 bei dem Gerichte anzuwelden. Es wird zur Beschlußfassung über die Wahl eines anderen Verwalters, sowie über die Bestellung eines Gläubigerausschuffes und eintretenden Falles über die in 8 120 der Konkursordnung bezeichneten Gegenstände — auf den 9. März 1892, Vormittags 9 Uhr — und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf den 9. April 1892, Vormittags 9 Uhr — vor dem unterzeichneten Gerichte Termin anberaumt. Allen Personen, welche eine zur Konkursmasse gehörige Sache in Besitz haben oder zur Konkursmasse etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nichts an den Gemeinschuldner zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Besitze der Sache und von den Forderungen, für welche sie aus der Sache abgesonderte Befriedigung in Anspruch nehmen, dem Konkursverwalter bis zum 9. März 1892 Anzeige zu machen. Königliches Amtsgericht zu Pulsnitz. vr. Hempel. , — Veröffentlicht: Söhnel, Gerichtsschreiber. Holz- Aurtion Laußnitzer Revier. bsstkvL soliHvsr««» «II e r" i» liüniKsbrüelL Dienstag, de» 16. Februar 1892, Borm. 9'/- Uhr. 510 Stück weiche Stämme von 11 bis 27 om Mittenstärke, t 5582 „ „ Klötzer, von 12 bis 38 om und 2 Stück buchene von 32 und 33 om Oberstärke, I 398 „ fichtene Stangen von 5 bis 14 cm u. 30 Stück kieferne Rüststangen von 14 cm Untcrstärke, k 3m Schlage der Abtheilung 23 Mittwoch, den 17. Februar 1892, Vorm. 9'/r Uhr. ? im Forstort: 344 Rm. weiche und 2 Rm. buchene Brennschcite bez. Brennknüppel, l Glaulckniker Wald 56 „ „ Aeste, 24 Rm. fichtenes Astreisig (Hackstreu), 1 ? 123,4» Wllhdrt. weiches Abraumreisig und 485 Rm. weiche Stöcke. > Königl. Forstrevierverwaltung Laußnitz und Königl. Forstrentamt Moritzburg, am 30. Januar 1892. Lehmann. Michael. Weitere Ausdehnung der Socialgesetzgebung. Im Reichstage hat kürzlich der Staatssecretär von Bötticher im Namen der verbündeten Regierungen die interessante Mittheilung gemacht, daß dem Reichstage zum kommenden Herbst ein Gesetzentwurf wegen Abänderung und Erweiterung des Unfallversicherungsgesetzes für Arbei ter zugehen soll. Dieses Gesetz hat sich zweifellos als ein überaus practisches bewährt, dessen Wvhlthaten auch selbst auf Seiten der Socialdemokratie anerkannt werden. Da es sich um eine ganz neue Einrichtung handelte, so sind mit derselben selbstredend mannigfache Unzuträglichkei ten mit in den Kauf genommen, über welche sich im Ver lauf der praktischen Ausführung des Gesetzes nunmehr so viel Klarheit ergeben hat, daß ernstlich an einen Ersatz der nicht practischen Bestimmungen durch bessere gedacht werden kann. Bei dieser Gelegenheit wird auch einem Hauptübelstand des Gesetzes gründliche Aufmerksamkeit zugewendet werden müssen, nämlich den manchmal recht hohen Verwaltungskosten. Natürlich wird jede Unfall-Be rufsgenossenschaft das Ihrige tüchtig thun müssen, damit auf diesem Gebiete eine Besserung erzielt wird, aber es lassen sich vielleicht auch im Gesetze selbst Bestimmungen treffen, welche geeignet sind, die Erreichung dieses erstrebens- werthen Zieles zu erleichtern. Und die Geldfrage spielt doch bei der heutigen Geschäftslage für die meisten Indu strien eine recht große Hauptsache. Bedeutsamer noch, als diese Gesichtspunkte ist aber vor Allem, was der Staatsse cretär über die Erweiterung des Unfallversicherungsgesetzes gesagt hat. Darnach sollen auch Handelsgewerbe und Handwerk unter die Betriebe ausgenommen werden, deren Personal der Versicherung unterworfen ist. Wenn es auch keinem Zweifel unterliegen kann, daß im Handwerk wie im Handelsgewerbe Betriebsunfälle Vorkommen, deren Zahl freilich nicht mit derjenigen der Unfälle in der Großindu strie zu vergleichen ist, so muß doch nicht bloß diese Seite, sondern auch noch eine andere in Betracht gezogen werden, nämlich die, wie am besten die Kostenaufbringung erfolgt. Das Handwerk ist heute nicht in der rosigsten Lage, und schon die Einführung der Altersversicherung hat Beschwer den und Klagen hervorgerufen. Mögen dieselben auch nicht in allen Fällen Berechtigung haben, so ist doch das sicher, daß sie bestehen. Es ist vorherzusehen, daß eine Einführung der Unfallversicherung auch im Handwerk, womit also weitere Kosten bestehen, neue und dringendere Beschwerden Hervorrufen wird. An Uebertreibungen wird es hierbei nicht fehlen, so daß macher Handwerksmeister sich die Dinge viel schlimmer ausmalen wird, als sie sich in Wahrheit stellen werden. Sehr erwünscht wäre es deshalb vom practischen Standpunkte, wenn sichere Erhe bungen über den Kostenpunkt veranlaßt würden, bevor eine solche Ausdehnung der Unfallversicherung dem Reichs tage znr entscheidenden Beschlußfassung unterbreitet werden wird. Wenn der Zweck dieser Erweiterung das Bestreben ist, den Handwerksgehilfen dieselben socialpolitischen Vor theile zu schaffen, wie den Arbeitern in den Großindustrien, so darf doch in keinem Fall übersehen werden, daß solche Lasten den Meisterstand verringern wurden, und das wäre zu beklagen. Hier ist also vor allen Dingen unbedingte Klarheit erforderlich, bevor ein schwerwiegender Schritt, Wie dieser, gethan werden kann. Auch bezüglich des Alters- und Invaliden - Versicherungsgesetzes ist eine erwünschte Erklärung gegeben. Das Gesetz mit seinen weitgehenden Umständlichkeiten und Complicirtheiten ist in der vorliegenden Fassung gerade nicht eben populär, und bekanntlich ist verschiedentlich eine Agitation im Gange, welche auf eine Aufhebung hinarbeitet. Aber eben so wenig man eine Gesetz-Fabrikation im Geschwindtempo billigen kann, eben so wenig kann man auch die scrupellose Aushebung beste hender Gesetze um deswillen billigen, weil sie unpractisch sind. Solche Gesetze verbessert man, aber man vernichtet sie nicht. Wollte man spornstreichs ein jedes etwas unbe queme Gesetz beseitigen, dann könnte in anderen Tagen auch eine zufällige Volksströmung die Beseitigung von anerkannt guten Bestimmungen fordern. Oertliche und sächsische Angelegenheiten. Pulsnitz. Der Leiter unseres städtischen Schul wesens, welches allgemeine Achtung in und außerhalb der Stadt, insbesondere auch ehrende Anerkennung der vorge setzten Königl. Schulinspektion genießt, von der es als „auf der Höhe der Zeit stehend" bezeichnet wurde, Herr Schuldirektor Dreher, feierte am 12. d. M. das Jubelfest 25 jährigen segensreichen Wirkens am hiesigen Orte. Am Vormittag fand ein Schulaktus statt, bei welchem seitens des Herrn Schulinspektors Fink, des vollzählig erschienenen Stadtrathes und Stadtverordneten-Kollegiums, an deren Spitze Herr Bürgermeister Schubert, seitens des Kirchen vorstandes, vertrete» durch Herrn Oberpfarrcr Prof. Kanig, Herrn Diaconns Israel und Herrn Ortsrichter Weitzmann, vom Nachbar-Kollegium zu Großröhrsdorf durch Herrn Direktor Zschau und von den Lehrern und Kindern hie-