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Blatt Amts und des StadLrathes des Königs. Amtsgerichts Wursnrh Inserate sind bis Dienstag u. Freitag» Vorm. 9 Uhr aufzugeben. Preis für die einspaltige Cor- Puszeile (oder deren Raum) 10 Pfennige. Geschäftsstellen bei Herrn Buchdruckereibes.P abst in Königsbrück, in den An- noncen-Bureaus von Haast n- stein L Vogler u. „Jnvaiidln- dank" in Dresden, Rudolph Mosse in Leipzig. Erscheint: Mittwoch und Sonnabend. AlS Beiblätter: 1. Illnstr. Sonntags» blatt iwöchentlich), 2. Kine landrvirth- schaftlstche Weitage (monatlich). Abonnements - PreiS: Bierteljährl. 1M. 25 Pf. Aas Wunsch unentgeltliche Zusendung. chchen^ Pulsnitz, Königsbrück, Radeberg, Radeburg, Moritzburg und Rmgegend Druck und Verlag von E. L. Förster's Erben in Pulsnitz. RikMndvierzigster Jahrgang, «"wiw-rmch-r °° Mittwoch. Ur. 8. 27. Jauuar 18S2. Dem Kaiser! Sei gegrüßt, Du unser Kaiser, Du, des Reiches fester Weiser, Deines Volkes Schirm und Schild! Dir auch ferner anzuhangen, Dir zu folgen sonder Bangen, Sind wir Alle treugewillt! Hoch hältst Du des Reiches Ehre, Und es blitzt zu Trutz und Wehre Hell das Schwert in Deiner Hand — Kraftvoll würdest Du es schwingen, Gält es je, den Feind zu zwingen, Der bedroht das Vaterland! Doch noch herrscht der gold'ne Frieden, Und daß er uns bleibt beschicken, Dafür sorgt Dein machtvoll Wort — Laß' es ferner auch ertönen, Daß die Völker sich versöhnen, Sei Dein Streben fort und fort! Sei gegrüßt, Du unser Kaiser: Sieh', wir winden grüne Reiser Heute Dir zum Ehrenkranz — Heil Dir, echtem Zollernsohne — Mög' Dir fürder auf dem Throne Leuchten nur des Glückes Glanz! Konkursverfahren. Ueber das Vermögen des Handelsmannes Anton Louis Pohle in Pulsnitz wird heute an, 23. Januar 1892, Vormittags 9 Uhr das Konkursverfahren eröffnet. Herr Rechtsanwalt Schubert in Pulsnitz wirb zum Konkursverwalter ernannt. Konkursforverungen sind bis zum 7. März 1892 bei dem Gerichte anzumelden. Es wird zur Beschlußfassung über die Wahl eines anderen Verwalters, sowie über die Bestellung eines Gläubigerausschusses und eintretenden Falles über die in 8 120 der Konkursordnung bezeichneten Gegenstände — auf den 22. Februar 1892, Vormittags 9 Uhr — und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf den 21. März 1892, Vormittags 9 Uhr — vor dem unterzeichneten Gerichte Termin anberaumt. Allen Personen, welche eine zur Konkursmasse gehörige Sache in Besitz haben oder zur Konkursmasse etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nichts an den Gemeinschuldner zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auserlegt, von dem Besitze der Sache und von den Forderungen, für welche sie aus der Sache abgesonderte Befriedigung in Anspruch nehmen, dem Konkursverwalter bis zum 22. Februar 1892 Anzeige zu machen. Königliches Amtsgericht zu Pulsnitz. Or. Hempel. Veröffentlicht: Söhnel, Gerichlsschreiber. Zum Geburtstage des Kaisers. Am 27. Januar vollendet Kaiser Wilhelm sein drei! und dreißigstes Lebensjahr, und ganz Deutschland feiert Wiederum des Kaisers Geburtstag als einen großen natio nalen Ehren» und Freudentag, denn mit stolzer Genug- thuung und herzlicher Dankbarkeit blicken alle Patrioten an diesem Tage nach dem deutschen Kaiser- und preu ßischen Königsthrone, auf welchem ein geliebter Herrscher sitzt, der mit Weisheit und Milde, Kraft und Würde seines hohen Amtes wallet. Getreu den ruhmreichen Traditionen seiner erlauchten Vorfahren, ein mächtiger Schirmherr des Vaterlandes zu sein und niemals einem äußeren oder inneren Feinde zu gestatten, ungestraft die Hand gegen die Unantastbarkeit und den Frieden des Reiches zu erheben, hält der Kaiser Deutschlands Schwert stets kampfbereit, aber es ist auch zugleich der größte Ruhm des Kaisers, daß das starke deutsche Schwert nur im Dienste friedlicher Culturarbeit steht, und am aller wenigsten unser Kaiser daran denkt, das Schwert wegen kriegerischer Lorbeeren und ehrgeiziger Eroberungen zu ziehen. Diese herrliche Wahrheit ist während der ganzen Regierungszeit und zumal auch während des letzten Re gierungsjahres des Kaisers wiederholt glänzend hervorge treten, denn im verflossenen Jahre wurde nicht nur der große Friedensbuud Deutschlands, Oesterreichs und Ita liens erneuert, sondern diesem politischen und militärischem Bunde wurde durch die bekannten neuen Handelsverträge auch ein wirthschaftliches Bündniß der drei Staaten bei- gefügt, und diese handelspolitische Annäherung der drei großen mitteleuropäischen Staaten muß in hohem Maße als ein Werk des Kaisers Wilhelm angesehen werden. Mit scharfem Auge wacht auch der Kaiser über die Entwickelung der Dinge im Inneren, unablässig ist er mit seinen Räthen und den Vertretern des Reiches und Preußens bemüht, nöthig gewordene Reformen mit Ernst und Eifer durchzuführen und ganz besonders ist sein Bemühen darauf gerichtet, die socialen Gebrechen unserer Zeit durch gesetz liche Reformen, sowie durch stärkere Mitwirkung der Schule und Kirche zu heilen. Für Kaiser Wilhelm, den guten und gerechten Herrscher, und sein ganzes erlauchtes Haus spenden daher am heutigen Tage alle Patrioten ihre aufrichtigen Glück- und Segenswünsche und flehen zum Höchsten, daß seine Vorsehung den Kaiser und sein erhabenes Werk in ihren Schutz nehmen möge! Oertliche und sächsische Angelegenheiten. Pulsnitz. Der am Sonntag Abend stattgefun dene Theater-Abend des Vereins „Waisenfond" war, wie schon bei früheren Vorstellungen, stark besucht. Auch dies mal können wir nur Rühmliches über die Darsteller be richten, die keine Mühe gescheut hatten, etwas Vortreff liches, wie man es besser wohl von keiner Dilletantenbühne erwarten kann, zu leisten. Die Besucher spendeten daher auch den Spielern den wohlverdienten Beifall. Pulsnitz. Am Geburtstage Seiner Majestät des Kaisers, Mittwoch, den 27. Januar, werden bei dem hie sigen Kaiserlichen Postamie die Dienststunden für den Ver kehr mit dem Publikum wie an allgemeinen gesetzlichen Feiertagen abgehalten und fallen sonach von 9 Uhr Morgens bis 5 Uhr Nachmittags aus. Pulsnitz. Sonntag, den 7. Februar, wird der Relchstagsabgeordnete Zimmermann auf Veranlassung des deutsch-socialen Vereins zu Kamenz hier, im Saale des Hotels „Grauer Wolf" einen Vortrag halten. Das Nähere hierüber wird noch bekannt gegeben. Lichtenberg, 25. Januar. Gestern feierte der hiesige Turnverein Witter reger Betheiligung seiner Mit glieder und vieler auswärtiger Turner sein fünfjähriges Stiftungsfest. Eröffnet wurde dasselbe mit Concert und Begrüßung der Turner durch den Vorsteher. Der hierauf von 24 Turnern zur allgemeinen Zufriedenheit der An wesenden zur Ausführung gebrachte Stab-(Pyramiden)- Reigen bildete den Glanzpunkt des Festes. Stach dem selben turnten drei Riegen an Gerüchen, durch welche Leistungen die Mitglieder das Bestreben immer vollkom mener in der Ausführung ihrer Hebungen zu werden, zeigten und regen Beifall ernteten. Ein sich anschließender Ball hielt die Turner noch lange in fröhlichster Stimmung beisammen. Möge auch dieses Fest dazu beilragen, den turnerischen Sinn zu heben, die Lästigen aber zu ermun tern, daß Keiner müde werde, auf der betretenen Bahn weiter zu gehen. Gut Heil! — Vom Sächsischen Flschereiverein wurden im Jahre 1891 innerhalb des Königreichs Sachsen erlegte 30 Ottern und 50 Reiher prämiirt. Seit 1. Juli 1884 sind im Ganzen in Sachsen erlegt und Prämiirt worden 374 Ottern und 678 Reiher. Der Geldaufwand hierfür betrug 3895 M. 86 Pf. Ein Vergleich der in den Jahren 1885—1891 erlegten Zahl von Ottern (87—68—41—31 —62—37—30) und von Reihern (121—146—104—90 —76—56—50) ergiebt, daß diese Maßregel erfolgreich war, namentlich was die Reiher betrifft, da die Zahl der erlegten Stücke seit 1886 stetig abuimmt, trotzdem die Prämie für den einzelnen Reiher neuerdings wieder auf 3 Mark erhöht wurde. Für eine Fischotter zahlt der Verein 5 Mark Prämie. Die Auszahlung geschieht nach Wie vor durch Herrn Professor Dr. H. Nitsche in Tha randt, an den alle hierauf bezüglichen Sendungen zu richten sind. — Das Inkrafttreten des Arbeiterschutzgesetzes am 1. April. Mit dem 1. April werden bis auf oie Sonntags- ruhevorschnflen fämmtliche Bestimmungen desArbeiterschutz- gejetzes vom 1. Juli 1881 Gesetzeskraft erlangen, u. A. auch die über die durch die Arbeiter begangen Vertragsbrüche. Diese Vorschriften zerfallen in zwei Categorieen, die eine betrifft die Betriebe und Werkstätten mit weniger als 20 Arbeitern, die andere die Betriebe, in welchen in der Regel mindestens 20 Arbeiter beschäftigt werden. In den ersteren können die Arbeitgeber als Entschädigung für den Tag des Vertragsbruches und jeden folgenden Tag der vertragsmäßigen oder gesetzlichen Arbeitszeit, höchstens aber für eine Woche den Betrag des ortsüblichen Tagelohnes fordern, und diese Forderung ist an den Nachweis eines Schadens nicht gebunden. Jedoch wird durch ihre Geltend machung der Anspruch auf Erfüllung des Vertrages und auf wetteren Schadenersatz ausgeschlossen. Diese Bestim mungen staden auf Arbeitgeber und Arbeiter in Fabriken mit mindestens 20 regelmäßig beschäftigten Arbeitern keine Anwendung. Für diese ist die Vertragsbruchangelegenheit so geregelt, daß die Betriebsunternehmer die Verwirkung des rückstauoigen Lohnes bis zum Betrage des durchschnitt lichen Wochenlvhnes ausbedingen können, dagegen dann verpflichtet sind, in der Arbeitsordnung über die Verwen dung der verwirkten Beträge Bestimmungen zu treffen. Abgesehen also von der Verschiedenheit in dem Höchstmaße der zulässigen Enlschädigungssorderung für den Vertrags- druck), beruht der Unterschied zwischen beiden Betriebsarten einmal darin, daß die Arbeitgeber in den kleinen Betrieben auf Grund des Gesetzes die Entschädigungssumme verlan gen können, während die Unternehmer der großen Betriebe mit ihren Arbeitern erst eine Vereinbarung getroffen haben müssen. Daraus ergiebt sich als natürliche Consequenz, daß die Arbeiter sich in den ersteren ohne Weiteres der gesetzlichen Bestimmung zu unterwerfen haben, die in den letzteren dagegen eine solche Vereinbarung abzulehnen oder anzunehmcn den freien Willen haben. Sodann darf nicht außer Acht gelassen weroen, daß mit der Forderung der Entschädigung in den kleineren Betrieben der Anspruch auf weiteren Schadenersatz ausgeschlossen wird, bei den größeren dies indessen nicht ohne Weiteres der Fall ist. Bischofswerda, 20. Januar. Durch Unacht samkeit riß vor einigen Tagen hier ein 6jähriges Mädchen in der elterlichen Wohnung einen Topf mit siedender Milch uni und verbrühte sich einen Arm ziemlich stark. Nach dem sich später Wundfieber eingestellt hatte, ist das Kind jetzt seinen Verletzungen erlegen.