wärtige Korrespondenz zu führen und für Veröffentlichung der Berichte Sorge zu tragen. 3) Der Schriftführer hat in den Versammlungen das Pro tokoll zu führen, das im Gesellschaftslokale aushängende Mitgliedervcrzeichnis in Ordnung zu halten und die Ver teilung der Bücher und Zeitschriften im Lesezirkel zu be wirken. 4) Der Konservator hat die Bibliothek und die Sammlungen zu verwahren, die Verzeichnisse darüber zu führen, die Ausleihung und Rückgabe der Bücher zu besorgen. (Ver gleiche ß 15.) 5) Der Kassierer erhebt durch den Gesellschaftsboten das Eintrittsgeld und die Beiträge der Mitglieder, hat die Ausgaben der Gesellschaft aus der Gesellschaftskasse nach Anweisung des ersten Vorsitzenden zu bestreiten, über die Gesellschaftskasse wie das Gescllschaftsvermögen Buch und Rechnung zu führen und in der ersten Versammlung jedes Kalenderjahres — die als Generalversammlung gilt — Rechnung über das verflossene Jahr zu legen. 8 10. Die Obliegenheiten der letzten drei Vorstandsmitglieder, des Schriftführers, Konfervators und Kafsierers können in geeigneten Fällen jedoch auch eine andere Verteilung finden. 8 11- Die Amtsdauer des Vorstandes ist zweijährig. Derselbe wird in der Generalversammlung nach einfacher Stimmenmehrheit ge wählt und zwar unter folgenden Bestimmungen: 1) Die Mitglieder des Vorstandes sind wieder wählbar. 2) Die Mitglieder des Vorstandes scheiden abwechselnd aus und zwar am Ende des einen Jahres der erste Vorsitzende, der Schriftführer und der Kassierer, am Ende des zweiten Jahres der zweite Vorsitzende und der Konservator. I) Die Ablehnung einer Wahl steht ohne besondere Gründe, über deren Annehmbarkeit der Vorstand zu beschließen hat, nur denjenigen Mitgliedern zu, welche in den letzten zwei Jahren im Vorstande fungiert haben.