ordnung mit anzugeben, andern Falls kann die Abstimmung in dieser Sitzung nicht vorgenommen werden. Dem neuen Mitgliede ist die Aufnahme anzuzcigcn mit gleich zeitiger Zusendung der Statuten der Gesellschaft. Dasselbe hat das Originalexemplar der Statuten zu verpflichtender Anerkennung zu unterschreiben und als Eintrittsgeld 3 Mark an die Vereins kasse zu zahlen. 8 6. Korrespondierende und Ehrenmitglieder werden vom Vorstände vorgeschlagen und erfolgt die Ernennung in den Versammlungen in gleicher Weise wie bei den ordentlichen Mitgliedern. Korre spondierende Mitglieder sollen in Bautzen oder der nächsten Um gebung nicht wohnhaft sein. 8 7. Jedes Mitglied, welches der Gesellschaft nicht mehr angchörcn will, hat seinen Austritt beim ersten Vorsitzenden schriftlich anzu zeigen, seinen Verpflichtungen bis dahin nachzukommen und ver zichtet stillschweigend auf seinen Anteil an dem Gesellschaftsvermögen. 8 8. Vorstand. Der Vorstand der Gesellschaft besteht aus: 1) dem ersten Vorsitzenden, 2) dem zweiten Vorsitzenden, 3) dem Schriftführer, 4) dem Konservator und 5) dem Kassierer. 8 9. l) Der erste Vorsitzende leitet die Gcscllschaftsangelegenheiten sowie die Versammlungen und ladet die Mitglieder zu denselben unter Angabe der Tagesordnung durch das Bautzener Kreisblatt ein; ihm liegt die Beschaffung der Vorträge und Referate ob. 2) Der zweite Vorsitzende hat den ersten Vorsitzenden in Behinderungsfällen zu vertreten, denselben bei Beschaffung der Vorträge und Referate zu unterstützen, sowie die aus-