pfängers und Datum der Ausgabe, sowie den der Rückgabe, genau einzutragen, auch die Empfangsscheine bis zur Rückgabe aufzu bewahren. Auflösung der Gesellschaft. 8 16. Die Gesellschaft dauert fo lange fort, als sie noch drei Mit glieder zählt. Bei eintretender Auflösung derselben ist das Ge samteigentum nach Anordnung der zuletzt übrigbleibenden Mit glieder in geeigneter Weise mit der Bestimmung zu deponieren, daß solches einem sich wieder neu begründenden naturwissenschaftlichen Vereine zur Verfügung gestellt werde. Erfolgt dies innerhalb 2 Jahren nicht, fo soll das Gesamteigentum einer hiesigen Lehranstalt zufallen, welche die letzten Mitglieder bei der Auflösung im voraus zu bezeichnen haben. Diese Statuten treten mit dem 1. Januar 1885 in Krast. Druck von E. M. Monie in Bmchen.