90 schon cin böses Gewissen vcrrathe. Es blieb dem Stadtrath zu Zittau kein anderes Mittel übrig, als den Unglücklichen aus die Folter zu spannen. Noch zwei Tage waren ihm Bedenkzeit gegeben worden, um sein Verbrechen zu gestehen, ehe seine Glieder unter den eisernen Daumen ausgeschraubt werden sollten, da kam ein neuer junger Doktor der Rechte von Leipzig nach Zittau, und Hörle aus dem eigenen Munde beS Obcrstadtschretbcrs, daß ein junger Bergmann nach zwei Tagen gefoltert werden sollte, weil er einen bedeutenden Dieb stahl begangen, aber keine besonderen Beweise gegen ihn vorlägen, und nur auf diesem Wege ein offenes Geständniß von ihm zu erpressen sei. Der neue Advocat Hörle gespannt der Rede des Oberstadtschreibers zu. Er ließ sich genau die Umstände der ganzen Frevelthat erzählen. Er war unter die Zahl der Advocaten recipirt worden, mithin hatte er das Recht, sich auch um solche Angelegenheiten kümmern zu dürfen. „Es würde mir sehr lieb sein, Herr Ober- stadtschreiber, wenn ich als Advocat zum ersten Male in diesem Prozesse auftreten dürfte, denn hier scheint mir ein besonderes Geheimniß obzu- waltcn, und es ist ja gerade die höchste Auf gabe eines Advocaten, die Unschuld frei zu sprechen und das Laster zu entlarven." „Herr Advocat, nehmen Sie sich dieses Pro zesses an, ich werde Ihnen die Mittel an die