— 10 — aufgenommenen Darlehne nnd sorgt für rechtmäßige Erledigung der dem Vereine obliegenden Verbindlichkeiten. 6) Den Händen des Directors ist das Vereinssiegel anver traut, welches die Inschrift enthält: Vorschuß-Verein zu Bautzen, eingetragene Genossenschaft. 8 18. Der Cassirer. Es übernimmt derselbe 1) alle eingehenden Gelder zur Aufbewahrung und bestreitet die vorkommenden Ausgaben, jedoch dies gegen schriftliche Anweisung des Directors. 2) Er hat einen jeden Darlehnsempfänger, sowie den Bürgen, je nach der Cassenordre des Directors, die der Sachlage entsprechenden Schuld-, Verpfändungs- und resp. Ver- bürgungs-Documente und Verschreibungen ausstellen zu lassen. 3) Es liegt ihm insbesondere eine sorgfältige Buch- und Rech nungsführung ob, und zwar nach Maßgabe der vomAuf- sichtsrathe festzustellenden näheren Instruction. 4) Er führt die Rolle der Vereinsmitglieder. 5) Er hat nach Jahresschluß die Bücher abzuschließen, eine Inventur zu hallen und deren Resultat als Jahresrechnuug unter Bezug auf die Belege, nebst Vermögensnachweis des Vereins, vor Ablauf des zweiten Monats des neuen Kalender- Jahres dem Vorsitzenden des Aufsichtsrathes zu über geben. 6) Er hat eine durch den Aufsichtsrath mittelst Vertrags näher zu bestimmende Caution zu stellen und haftet damit für strenge Erfüllung der ihm laut des Statuts obliegenden Verbindlichkeiten. § 20. Der Aufsichtsrath. Der Aufsichtsrath hat 1) das Recht und die Pflicht, im Allgemeinen die specielle Verwaltung des Vereines zu controliren und hierauf Bezug habende Beschwerden sowohl bei den Sitzungen der Ver waltung, als auch in der General-Versammlung vorzu bringen.