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7 Personen das Vorgehen des Vorstandes als ein durchaus verfehltes bezeichnet und das baldige Eingehen der Verwaltungsstelle in Aussicht gestellt wurde, so konnten, Dank der rührigen Thätigkeit der Berliner Verbandsmitglieder, bald in verschiedenen Theilen der Stadt Ver waltungen errichtet werden. Nicht ganz so rege wie in Berlin gestaltete sich das Leben im Verband im übrigen Deutschland, aber es kann trotzdem mit Befrie digung konstatirt werden, daß auch hier Fortschritte erzielt wurden und der Gedanke der Gewerkschaftsorganisation auch in Gegenden drang, wo man solche bisher noch nicht gekannt und sich auch gescheut hat, Opfer für sie zu bringen. Errichtet wurden in den abgelaufenen 2 Jahren 147, eingingen in derselben Zeit 73, so daß unter Hinzurechnung der nach dem Bericht an die erste Generalversammlung vorhandenen 318 Verwaltungsstellen zur Zeit 392 Verwaltungen einschließlich der vom Vorstand ernannten Bevollmüchtigten in Sachsen, die als selbständige Verwaltungen nicht gelten, bestehen und rund 33 500 Mitglieder zählen. Polizeilich aufgelöst wurde außer der Verwaltungsstelle in Bern burg, bei welcher die Polizeibehörde ihre frühere Genehmigung auf Grund des anhaltinischen Vereinsgesetzes zurückzog, weiter keine Ver waltungsstelle, jedoch machte die König!. Polizeidirektion in München der dortigen allgemeinen Verwaltung die Weiterexistenz unmöglich, in dem sie diese zu einem politischen Verein erklärte und dem bayerischen Vereinsgesetz entsprechende Abänderung der Statuten verlangte. Grund zu dieser Maßregel waren die Thema's dreier öffentlicher Versammlungen, in denen, wie es in der diesbezüglichen Versügung heißt, „Angelegen heiten berührt sind, welche das Gebiet des gewerblichen Lebens verlassen und sich auf Verfassung, Gesetzgebung und Verwaltung oder die hoheit lichen Rechte des Staates beziehen, sohin öffentliche Angelegenheiten im Sinne des Artikel 14 des bayerischen Gesetzes vom 26. Februar 1850, die Versammlungen und Vereine betr. sind." Da das bayerische Vereins gesetz öffentliche und politische Angelegenheiten identisizirt, kann eine derartige Verfügung und der resultatlose Verlauf einer von der Orts- verwalung dagegen gerichteten Beschwerde nicht sehr verwundern. Dem Vorstand blieb daher weiter nichts übrig, als in München einen Be vollmächtigten zu ernennen. Weitere polizeiliche Belästigungen kamen noch in größerer Anzahl vor. In Osnabrück hat es gelegentlich der Errichtung einer Former sektion daselbst der Polizei gefallen, den Verband nach alter, vergilbter und schon halbvergessener Praxis den für Versicherungsgesellschaften geltenden Gesetzesbestimmungen zu unterstellen und die obrigkeitliche Ge nehmigung für ihre Errichtung vorauszusetzen. Eine seitens des Vor standes an die Polizeidirektion gerichtete Erwiderung hatte jedoch die sofortige Zurücknahme der Verfügung zur Folge. Der Vorstand erledigte seine Geschäfte in 96 Sitzungen; außerdem fanden Sitzungen zweier nach 8 13 Abs. 6 mit Vertretern des Aus schusses gebildete» gemeinschaftlichen Kollegien statt. Personenwechsel trat in der abgelaufenen Zeit in 3 Fällen ein. Zunächst durch den Rücktritt des Beisitzers Milberg, weil er sich durch die in einer öffentlichen Versammlung gethane Aeußerung eines andern Beisitzers beleidigt fühlte; dann durch den Tod des Beisitzers