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71 Wird nach kurzer Debatte gegen 2 Stimmen angenommen. Es folgt Bericht der Beschwerdekommission durch Witt. Die 1. Beschwerde war von Müller-Nürnberg und ist die Kommission nach eingehender Untersuchung zu dem Resultat gelangt, daß Vorstand und Ausschuß korrekt gehandelt haben. Dem Vorstand ist beizutreten. Die Beschwerde der ausgeschlossenen Mitglieder Joh. Gonser, G. Bäuerle und C. Hager gegen die Nichtwiederaufnahme empfiehlt die Kommisssion der Filiale in Stuttgart und dem Hauptvorstand zu überweisen. Wird angenommen. Zu der Beschwerde des Vorstandes gegen die Sektion der Former in Kaiserslautern empfiehlt die Kommission folgende Resolution: Die Generalversammlung beschließt, obengenannte Fili ale aufzusordern, den Betrag von 4,95 Mk. auf der nächsten Abrechnung einzustellen, widrigenfalls die Auflösung herbei zuführen ist. Volke bedauert, daß sich die Sache so herausgestellt habe, da die Sektion der Former sich auf einer Konferenz so herausgestrichen habe. Die Resolution wird einstimmig angenommen. Im Fall Junge-Hartner ist die Kommission nach Durchsicht des Materials und persönlicher Vernehmung von Werner, Schlicke und Peterhans zu folgendem Beschluß gekommen: 1. Die beiden Vorstandsmitglieder Werner und Schlicke hätten bei Wahrnehmung des am 9. November 1894 entdeckten Betruges, welchen Junge selbst eingestanden hat, dieses sofort dem Ausschüsse und den Beisitzern mittheilen müssen, damit Junge seines Amtes ent hoben wurde. Durch diese Unterlassung war Junge noch bis zum 22. Januar 1895 in seinem Amte und konnte dadurch den Verband noch weiter schädigen. Den Vorstandsmitgliedern Werner und Schlicke ist deshalb eine Rüge zu ertheilen. 2. Ferner ist der Kassierer Werner nicht berechtigt, die ihm vom Sektretär Schlicke übergebenen 12,50 Mk. zurückzuweisen. 3. Im Uebrigen empfiehlt die Kommission, dem Kassirer Werner Decharge zu ertheilen. 4. Im Falle Härtner ist die Kommission zu der Ansicht gelangt, daß selbiger nicht die geeignete Person ist, auf solchem verantwortlichen Posten als Beamter thätig zu sein und beantragt, denselben seines Amtes zu entheben. — Werner bemerkt, daß, wenn Härtner entlassen werden soll, es nur unter Zahlung seines Gehaltes geschehe-, kann, da H. dem Handels gesetz unterstellt sei. Er sei der Meinung, daß die Enlassung sofort zu geschehen habe, da er Einem, der das Vertrauen der Generalversamm lung nicht habe, gleichfalls kein Vertrauen entgegen bringen könne. Waldmann tritt aus Humanität für Härtner ein, glaubt, daß derselbe zu anderen Arbeiten verwandt werden könne. Die Anträge der Kommission werden hierauf angenommen. Ein Antrag Deisinger, die Hilfsarbeiter auf I4tägige Kündigung, anzustellen, wird bis zur Statutenberathung zurückgestellt. Peterhans macht die Mittheilung, daß das Sammelbuch der