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Adorter Wochenblatt. Mittheilungen über örtliche und vaterländische Angelegenheiten. Aunfzelmter Jahrgang. Preis für den Jahrgang bei Bestellung von der Post: I Thaler, bei Bestellung del Blattes durch Botengeleaenheit: 22 Ngr. 5 Pf. 35. Mittwoch, L8. August 1850. Die Ratification des dänischen Friedens wird am Ende doch in der einen oder in der anderen Weise stallsiiidcn. Die erste Frage wird dann sein: dürfen die Herzogtümer den Krieg noch fortsetzen, nachdem der Bund in allen Formen den Frieden mit Dänemark geschlossen? Oesterreich scheint gewillt, „krast seiner Präsidial-Befugnisse, den Herzogtümern dann ein Halt! zuzurufcn und diesem Zurufe durch eine Bun des Erecutionsarmee den nötbigcn Nachdruck zu geben; der Bund, d. h. Oesterreich, wird dann die scblcswig- holstcinischc Frage in die Hand nehmen." Wie er entscheiden wird, ist entweder im höchsten Grade zweifelhaft, oder der schlimmste Fall ist der wahrscheinlichste. Zunächst ist zu berücksichtigen, daß England und Rußland auf Dänemarks Seite sind, und daß kein einziges Mitglied des Bundes die Frage für wichtig genug hält, um für sie zum Schwerte zu grei fen. WaS insbesondere Oesterreich betrifft, so ist eine an Gewißheit grenzende Wahrscheinlichkeit vorhanden, daß es im Sinne Rußlands stimmen werde. Denn bleibt Schleswig-Holstein bei Deutschland, so wird hierdurch Oesterreich nicht gestärkt; wird cs von Deutschland getrennt, so wird hierdurch Preußen in einer Weife geschwächt, daß es schon in der nächsten Zukunft aufhört, eine europäische Macht zu sein, und daß seine Selbstständigkeit schon in wenigen Jahrze- lscndcn in Frage kommen kann. Sowie aber Preußen für Deutschland und für Europa die Bedeutung ver loren hat, welche eS dermalen noch hat, fällt der Sü den Deutschlands Oesterreich anheim. Und was die mittleren deutschen Staaten betrifft, so sind sie mit der Sicherung ihrer Existenz dergestalt beschäftigt, daß sie für europäische Fragen, und wäre selbst die deutsche Nation dadurch in erster Linie berührt, kaum et hal bes Interesse haben. Bei dieser Lage der Dinge erscheint die Frage: Hat der Bund, d. h. Oesterreich, das Recht, den Hcr zogthümcrn zu gebieten, die Waffen niederzulegcn; hat «r das Recht, die schleswig-holsteinische Frage statt der Hcrzogthümer zu entscheiden— von ganz außerordent licher Wichtigkeit. Das Bundesrecht in dieser Angelegenheit ist kein anderes, als das der fremden Mächte. Denn nur Holstein gehört zum Bunde, und nicht dieses, sondern Schleswig-Holstein, das so gut selbstständig ist, wie Oesterreich oder Preußen, führt den Krieg, weil Dänemark eine seiner Provinzen, nämlich Schleswig, von ihm losrcißcn will. Freilich ist das Verhältniß d,S Staates Schleswig- Holsteins zum deutschen Bunde ein Unnatürliche-, ein widerwärtiges, weil die eine Hälfte dieses Staates dcm Bunde angehört, während die andere außerhalb desselben steht, allein das Verhältniß findet uun ein mal statt und Hal in der Stellung Oesterreichs zum Bunde Seinesgleichen; und der Krieg SchleSwig-Hol- steins gegen Dänemark ist rechtlich derselbe, wie der Krieg Ocsterieichs gegen Sardinien und gegen Ungarn. Der Bund hatte das Recht, Oesterreich in seinem italienischen Kriege zu unterstützen, aber er bat von diesem Rechte nicht Gebrauch gemacht, weil Oesterreich im Stande war, seinen Feinden zu widerstehe», und weil die Bundesinteresscn nicht berührt wurden. WaS würde nun Oesterreich gesagt haben, wenn der Bund erklärt hätte, daß cs diesen Krieg nicht führen dürfe mit denjenigen Mitteln, welche der zum Bunde gehö rige Theil Oesterreichs darböte? Und doch wurde der italienische Krieg fast allein mit diesen Mitteln geführt, denn Ungarn weigerte sich ja, den auf seinen Antheil kommenden Betrag zu zahlen. Noch schlagender ist der zweite Fall. Gegen der» König von Ungarn war lein Land aufgestanden; der Kaiser von Oesterreich, Mitglied des Bunde», zog ge gen Ungarn zu Felde führte gegen dasselbe Krieg mit den Soldaten und mit dcm Gelde, welche bci weitem züm größten Theil Bundes-Oesterreich gehörten. Hatte da der Bund nicht dasselbe Recht, Oesterreich zu ge bieten Lie Waffen niederzulcgen, er werde den Streit entscheiden; Halle er nicht dasselbe Recht, welches jetzt gegen Schleswig-Holstein in Anwendung gebracht wer den soll? Was hat Windischgratz den beiden Reichs- Commissarcn geantwortet, als diese ihn nur ermahn, ten, eine friedliche Ausgleichung zu vetsucheu? In seinem Interesse mag Oesterreich den Grund finden, iu SchleSwig-Holgein zu intervcniren, wie England, Rußland, Frankreich und Schweden und