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Bezugspreis lmbmonatttch MG 70 Mr den Nachweis werde» 2ü Goldpscunige berechnet. cinschlieiilich Tragerlolni. 1 » NZ MMMM WOZU VMe L'Schüßs Vergeblicher Kamps Stresemams MgA Bt«O und ZhamSsrlÄA "Was ich wünsche und dem Rate dringend zur! vor dein Kriege, nicht aber mit irgend einem,«n- Erwägung stelle, ist: erreichbaren Ideal. Darauf hielt der englische Außenminister Eens, 6. März Die öffentliche Sitzung des Völkerbundsrates wurde mit der Verlesung des bekannten kanadi schen Antrages zur Minderheitenfrage durch den Senator Dandurand eröffnet. Der Antrag gipfelt in der Einsetzung eines besonderen Rats ausschusses, der die Minderheitenbeschwer- den prüfen und die direkten Verhandlungen zwi schen den Minderheiten und ihren Regierungen regeln soll. Unmittelbar nach Dandnrand er griff Dr. Stresemann das Mort zu seiner großen Rede über die Min derheiten. Er führte u. a. folgendes aus: Schon während der letzten Bundesversamm lung klang aus verschiedenen Reden die Erkennt nis, daß in der Entwicklung der Völkerbunds- tätigkcit der Zeitpunkt gekommen sei, au dem es von Nutzen sein wird, auf die bisherige Behand lung der Minderheitenprobleme einen Rückblick zu werfen und sich darüber klar zu werden, ob sich die berufenen Instanzen des Völkerbundes bei der Verfolgung dieser großen und wichtigen Aufgabe auf dem rechten Wege befinden oder ob es angebracht ist, in der einen oder anderen Beziehung neue Beschlüsse zu fassen. Diese An deutungen haben Gestalt gefunden >n dem hoch- bedeutsamen Vorschlägen Dandurands. Besorg nisse, die in mir selbst über die Frage entstanden, haben auch mich veranlaßt, in der letzten Sitzung des Völkerbundsrates zum Ausdruck zu bringen, daß es wünschenswert sei, die grundsätzliche Frage der Stellung des Völkerbundes zu den Minderheiten zu erörtern. Woraus es mir ankommt, das ist die Lage, die sich ergibt durch die geltenden Verträge und Er klärungen, durch die dem Völkerbund übertrage nen Garantien und seine ans dieser Garantie zu folgernden Rechte »nd Pflichten. Wenn ich mir die Grundlagen vergegenwär tige und wenn ich mit Ihnen die Praxis zusam menhalte, wie sie sich vollzieht, so kann ich mich nicht des Gefühls erwehren, daß Theorie und Praxis nicht ! m m er in Ein klang miteinander geblieben sind. Wir kön nen jedenfalls nicht über die unleugbare Tat sache hinweggehen, daß die Minderheiten selbst in sehr weitem Maße von diesem Gefühl und den sich daraus ergebenden Sorgen um ihr kulturel les Schicksal beherrscht sind. Ich kann in diesem Zusammenhang auch nicht daran vorbeigehen, an eine sehr bekannt ge wordene Erklärung eines früheren Berichterstat ters im Rat aus dein Jahre 1929 und an die sich anschließende Diskussion im Rat zu erinnern. Hier finden sich Aeußerungen, die so gedeutet werden können, als ob es sich bei diesen Bestim mungen um eine Art von Uebergangsregime handele, das schließlich dahin zu führen hätte, daß die Minderheiten als solche verschwin den. d. h. sie in der Mehrheit der Staats bevölkerung aufgehcn zu lassen. Wenn jene Aeußerungen tatsächlich im Sinne einer Art von A s s i m i l a t i o n zu verstehen sein sollten, so müßte ich dem zu meinem Teil auf das Bestimmteste widersprechen. Eine solche Theorie steht im Gegensatz zu den bei Gründung des neuen Minderheitenschutzes in aller Klarheit festgcstellten Gedanken, daß dieser Schutz ein dauernder und nicht nur ein Uebcrgangsrcgime zum Zwecke der Erleichterung vorübergehender Schwierigkeiten sein sollte. Im Zusammenhang hiermit steht ein anderer Punkt von grundsätzlicher Bedeutung. Gegen wärtig beschränkt sich das bestehende Verfahren auf die Erledigung der beim Völkerbund ein gehenden Petitionen. Es sind keinerlei Versah- rensarten vorgesehen, um die dem Völkerbund in ganz allgemeiner Form übertragene Garantie anch außerhalb des Gebietes der Petitionen zu realisieren. Aber es kann doch kein Zweifel dar über bestehen, daß sich die Garantie nicht erschöpft in der Behandlung kon kreter Fälle, in denen dem Völkerbund eine bereits begangene oder drohende Verletzung von Mindcrheitenrechten angezeigt wird. In dem von mir erwähnten grundlegenden Bericht vom Jahre 1920 kommt zum Ausdruck, daß der Völkerbund die Verpflichtung hat, sich von der f o r t d a u e r n d e n D u r ch f ü h r u n g der Minderheitenschutzbestimmnngen zu vergewis sern. Vielleicht hat dieser Gedanke auch bei den Anregungen eine Rolle gespielt, die sich auf die Einrichtung eines st ä n d i g e n Minderhei te n a u s s ch u j s e s beziehen. Es ist weder eine unmögliche, noch eines souveränen Staates un würdige Ausgabe, die den durch die Minder- heitenbestimmungen verpflichteten Ländern auf erlegt worden ist. Es ist unbestreitbar, daß die Zugehörigkeit zur Minderheit und die sich dar aus ergebende Sonderstellung nicht im Gegensatz zu der Erfüllung der allgemeinen staatsbürger lichen Pflichten steht. Vollkommen verfehlt aber ist es, davon zu sprechen, daß ein Eintreten für kulturelles Recht und kulturelle Freiheit der Minderheiten der Ansatz des Hebels fei,um Staaten aus einander jprengenzu können. Der Friede der Völker untereinanoer wird um so sicberer be gründet sein, je mehr der Ruf von in ihrem kul turellen Aufleben bedrohten Minderheiten immer weniger an das Ohr der Weltöffentlich keit dringt. Dem Dreicrkomitee wurde bei seiner Grün dung die Aufgabe zugewiesen, den Ratsmitglie dern „die Ausübung ihrer Rechte und Pflichten hinsichtlich des Schutzes der Minderheiten zu er leichtern". Nun hat sich aber die Praxis dahin entwickelt, daß das ganze Verfahren in der Regel abgeschlossen wird, ohne daß die nicht im Komitee vertretenen Mitglieder irgend etwas darüber erfahren. Es müßte aber in jedem Falle das Ergeb- n i s der Komiteeprüfung den R atsmitglie - dern vorgelegt werden, damit diese sich darüber schlüssig werden können ,ob sie die An gelegenheit weiter verfolgen oder nicht. Ferner wird auch ein Weg zu suchen sein, nm den Min derheiten selbst schon in diesem Stadium der An- gelegenbeit Kenntnis davon zu »erschaffen, was aus ihrer Beschwerde geworden ist. Dieser Zweck könnte unbedenklich auf dem Umweg einer größeren Publizität des ganzen Verfahrens er reicht werden. So wäre zugleich zu erwägen, ob es nicht angebracht ist, dem alljährlich der Bun desversammlung zu erstattenden Bericht über die Tätigkeit des Nates eine listenmüßige Nach weisung aller Eingänge und in den Komitees be handelten Beschwerden beizufügen. Außerdem würde es meiner Anstcht nach von großem Nutzen sein, das Verfahren vor den Komitees zu be schleunigen. Dem Komitee sollte ferner die Möglichkeit gegeben werden, nicht nur wie bisher mit der Negierung der Minderheit in Verbindung zu treten, sondern auch, sofern das nach Lage des Falles angebracht erscheint, von berufenen Vertretern der Minderheit s e l ü st oder von anderen Sachkundigen ergänzende Mit teilungen einzusordern. Aus den angeführten Erwägungen komme ich zu folgenden Schlußfolgerungen: l. Eine sorgfältige Prüfung der Möglichkei ten, die für eine Besserung des formalen Ver fahrens bei der Behandlung von Petitio nen gegeben sind, 2. bitte ich, in Aussicht zu nehmen, die bisher geübte Ausscheidung der beteiligten Nationen durch ihre Hinzuziehung zu ersetzen, :r . märe zu prüfen, in welcher Weise der Völ kerbund seiner Garantiepflicht außerhalb des Ge bietes der Petitionen zu genügen hat. Endlich liegt mir daran, daß in der von mir ausgesprochenen Weise eine Klärung der grundsätzlichen Seite der Völkerbunds garantie herbeigesührt wird. Als das beste Mittel dazu erscheint mir die Einsetzung einer besonderen Studienkommifsion. Sie wäre so zu- iammeuzusetzen, daß sie über die notwendige AMoritüt und Sachkunde verfügt. Den Frieden auf Ewigkeit zu sichern, ist ein Ideal, dem die Menschen zustreben, ohne daß jemand würde behaupten können, daß die Menschheit dieses Ideal je erreichen wird. Wir können nur alles, was in unseren Kräften steht, dazn tnn, um die Voraussetzungen für einen sol chen Frieden zu schaffen. Eine dieser Voraus setzungen ist der kulturelle Friede der Völker untereinander, und stärker, als Para graphen und Bindungen cs für die Ewigkeit ver mögen, wird der Friede gesichert werden können durch die Ausübung der Gerechtigkeit gegenüber jedem, der für das ihm gegebene Lebensrecht sei ner Sprache, seiner Seele und seines Glaubens cintritt. Die Aussprache begann mit einer Erklärung des polnischen Außenministers Zaleski, der u. a. erklärte: Das gegenwärtige Beschwerdcverfahren sei nicht in den Minderheitsverträgen festgesetzt, son dern außerhalb der Verträge als eine Maßnahme des Wohlwollens im Interesse der Minderhei ten van den Unterzeichnerstaaien im Zusammen hang mit dem Völkerbund geschaffen worden. Ohne Zustimmung der Unterzeichnerstaaten der Minberheitenverträge könne das Beschwerdever fahren nicht angewandt werden. Daher könnten sich die gegenwärtigen Verhandlungen nur auf die Frage beschränken, ob die deutschen und ka nadischen Anregungen eine Aendcrung der be stehenden in der Minderheitenvertrügen festge legten Verpflichtungen zum Gegenstand haben. Aus diesem Grunde beantragt Zaleski, daß - r Rat einen Berichterstatter ernennt, der unter Hinzuziehung von zwei Ratsmitglicdern somit als ein D r e i e r k o m i te e die Minder heitenfrage prüft. Das feste Verfahren zur Regelung der Frage bestehe jedoch darin, daß die Minderheiten nicht immer neue Grundsütze und Sicherheiten verlangen, sondern die ihnen bereits gewährten Rechte auszunützen suchten und ihre Belange in llebereiustimmung brächten mit den Belangen des Staates. Die fortgesetzten Ein gaben beunruhigten die öffentliche Meinung und stimmten sie oft wenig günstig zu den Be schwerden der Minderheiten. Man dürfe nicht vergessen, daß die Minderheiten nur einen verschwindend kleinen Teil inner halb des Mehrheitsvolkes (?) dacstellen. Der Völkerbund dürfe sich nicht durch irgendwelche unberechtigte Einzelkritiken hypnotisieren lassen. Vor einer Beurteilung des gegenwärtigen Sy stems müsse die Lago, der Minderheiten ver- gliclM werden mit der Lage der Minderheiten Chamberlain eine einstündige Rede. Er erklärte, der Rat hab« auf Grund des Völkerbundsvertrages keiner lei Zuständigkeit, sich mit der Minder heitenfrage zu befassen. In längeren Ausfüh rungen stellte er das gegenwärtige Beschwerde- verfahren als zweckentsprechend und förderlich hin. Er sehe nicht, welche Aendertru gen an dem gegenwärtigen Veschrverdeverfah- ren vorgenommen werden könnten. Allerdings wäre eine Ausdehnung der Oeffentlichkcit der Verhandlungen des Dreierkomitees wünschens wert. Chamberlain ging sodann auf die bekannten Erklärungen des brasilianischen Vertreters Mello Franko non 192ö ein, der damals die These der Aufsaugung der Minderheiten durch die Mehrheiten vertrat. Chamberlain crläu terte hierbei nach einer wörtlichen Verlesung der Erklärung Mello Frankos, seine damals von ihm gemachten und so viel angegriffenen Ausführun gen. Chamberlain wies sodann darauf hin, daß der Völkerbund kein Recht habe, über die Gren zen der in den Minderheitenverträgen festgeleg ten Bestimmungen hinauszugehen. Eine große Gefahr bestehe in der Verbindung der Minder heitenfrage mit dem Artikel 19 des Völkerbunds Verträge, der die Abänderung von internatio nalen Vertrügen vorsieht. Aus einer derartigen Verbindung könnten die größten Gefahren und Störungen entstehen. Chamberlai betonte sodann, die Andeutun gen in der Rede Stresemanns auf den Ar tikel 19 des Völkerbundsvertrages, der die A e n- derung von internationalen Ver trägen betreffe, seien in diesem Falle nicht angebracht gewesen, ebenso seine verschiedenen Andeutungen über den Wandel, dem heute die Völker und Staaten unterlägen. Es handele sich bei den Minderheitenvertrügen nicht um Abkom men, die irgendwelchen zeitlichen Abänderungen unterlägen, sondern als endgültig gedacht seien. Er schloß sich dem Antrag des polnischen und rumänischen Vertreters auf Einsetzung eines Dreierkomitees an, da die Minderheiten frage zu wichtig sei, als daß sie in einer ein- iZelnen Verhandlung des Nates abgeschlossen werden könnte. Der finnländische Außenminister Procopc agt, die Minderheitenfrage berühre alle Staa ten, ob sie Minderheitenverträge eingegangsn eien oder nicht. Man müsse ein Verfahren fin den, das eine gerechte Behandlung de: Minderheitenfragen durch den Völkerbund sichere, ohne den die Minderheitenverträge ein toter Buchstabe blieben. Die kanadischen Vor schlüge enthielten große Vorteile und bedeuteten einen wesentlichen Fortschritt. Auch er lege gro zen Wert aus die Einsetzung eines Natsaus - ichusses, der die gesamte Minderhciten'ragc von Grund aus prüft und dem Völkerdundsial einen Arbeitsplan unterbeitet. Als Berichter statter und Leiter dieses Ausschusses schlug er so dann den japanischen Botschafter Adntschi vor. Dr. Stresemann wies in einer Erwiderung auf die Rede Cham berlains darauf hin, daß, wenn der englisch« Außenminister Ihn bei seiner Erwähnung des Nichtewigmährens gegenwärtiger Verträge mißverstanden habe, und daß, wenn er ! Stiele, mann) darauf hinwies, man solle keinen Miß