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Nr. 31. Pulsnitzer Wochenblatt. — Donnerstag, den 11. März 1915. Seire 2. 3. Die Absonderung der Tiere im Stalle ist in der Regel solange aufrecht -u erhalten, dir au» allen Geuchengehöften sämtliche« Klauenmeh beseitigt worden oder die Seuche abgeheilt, überdies aber die vorschriftsmäßige Desinfektion bewirkt ist. 4. Sämtliche Hunde sind sestzulegen. Der Festlegung ist gleichzuachten da» Führen an der Lein« und bei Zughunden dir feste Anschirrung. Die Verwendung von Jagdhunden bei der Jagd ohne Leine ist gestattet. 5. Händlern, Schlächtern, Viehkastrierern und anderen Personen, die gewerbsmäßig in Ställen verkehren, ferner Personen, di« «in Gewerbe im Umherziehen auSüben, ist das Betreten aller Ställe und sonstiger Standorte von Klauenvieh im Sperrbezirk«, dergleichen d«r Eintritt in die Seuchengehöste verboten. In beson- derS dringlichen Fällen kann die Orttpolizeibehörde Ausnahmen zulassen. 6. Dünger und Jauche von Klauenvieh, ferner Gerätschaften aller Art, die mit solchem Vieh in Berührung gekommen sind, dürfen aus dem Sperrbezirke nur mit ortSpolizeilicher Erlaubnis unter den polizeilich anzuordnrnden Vorsichtsmaßregeln ausgeführt werden. 7, Die Einfuhr von Klauenvieh in den Sperrbezirk sowie das Durchtreiben von solchem Vieh durch den Bezirk ist verboten. Dem Durchtreiben von Klauen- vi«h ist das Durchfahren mit Wiederkäuergespannen gleichzustellen. Die Einfuhr von Klauenvieh zur sofortigen Schlachtung, im Falle eines besonderen Bedürfnisses auch zu Nutz« und Zuchtzwecken kann gestattet werden. 8. Die Ver- und Entladung von Klauenvieh auf den Eisenbahnstationen im Sperrbezirk ist verboten. Ausnahmen hiervon können von der Königlichen Kreis« hauptmannschafr zugelassen werden. D e Vorstände der betreffenden Stationen sind zu benachrichtigen. II. Beobachtungsgebiet. 1. Aus dem BeobachtungSgebiete darf Klauenvieh ohne polizeiliche Genehmigung nicht entfernt werden. Auch ist da» Durchtreiben von Klauenvieh und da» Durchfahren mit fremden Wiederkäuergespannen verboten. 2. Die Ausfuhr von Klauenvieh ist, wenn die frühesten» 48 Stunden vor dem Abgang der Tiere vorzunehmeade tierärztliche Untersuchung ergibt, daß der gesamte Viehbestand der betreffenden Gehöftes noch seuchenfrei ist, zum Zwecke alsbaldiger Schlachtung von der OctSpolizeibchörde zu gestatten, und zwar: a) nach Schlachtstätten in der Näh« liegender Orte; b) nach in der Nähe liegenden Eisenbahnstationen zur Weiterbeförderung nach Schlachtviehhöfen und öffentlichen Schlachthöfen, vorausgesetzt, daß diesen di« Tiere auf der Eisenbahn unmittelbar oder von der Entladestation aus zu Wagen zugeführt werden Der Transport nach in drr Nähe liegenden Orten oder Eisenbahnstationen hat zu Wagen oder auf solchen Wegen zu erfolgen, die von anderem Klauenvieh nicht betreten werden. Eine Berührung mit anderem Klauenvieh, sofern die» nicht gleichfalls au« einem Beobachtungsgebiet stammt, darf auf dem Transporte nicht stattfinden. Auch ist die Polizeibehörde der Schlachtort» von dem bevorstehenden Eintreffen der Tiers rechtzeitig, nach Befinden telegraphisch odrr telephonisch, zu be nachrichtigen. Die für die Versendung benutzten Frachtbriefe und Eisenbahnwagen sind zu kennzeichnen. 3. Die Ausfuhr von Klauenvieh zu Nutz« und Zuchtzwecken darf nur mit Genehmigung der Königlichen KreiShauptmannschaft erfolgen und nur unter der Bedingung, daß eine frühesten» 24 Stunden vor dem Abgang der Tiere vorzunrhmende tierärztliche Untersuchung die Seuchenfreihett de» gesamten Viehbestandes de» Gehöfte- ergibt und daß sich die Polizeibehörde des Bestimmungsorte» mit der Einfuhr einverstanden erklärt hat. Am Bestimmungsorte sind die Trere auf die Dauer von mindestens i Woche der polizeilichen Beobachtung 19, Abs. 1 und 4 der RsichSviehseuchengesetzeS) zu unterstellen. Auf den Trankport und die Anmeldung der Tiere finden die Bestimmungen de« Absatz 2 sinngemäß Anwendung. 4 Im ganzen Bereiche der Beobachtungsgebiets ist der gemeinschaftliche Weidegang von Klauenvieh aus den Beständen verschiedener Besitzer und die gemein schaftliche Benutzung von Brunnen, Tränken und Schwemmen für Klauenvieh verboten. III. Schutzbezirk. In dem oben bezeichneten Schutzbezirk ist verboten: l. Der Auftrieb von Klauenvieh auf Jahr« und Wochenmärkte Dier gilt auch für marktähnliche Veranstaltungen. 2. Der Handel mit Klauenvieh, der ohne vorgängige Bestellung entweder außerhalb der Gemeindebezirk» der gewerblichen Niederlassung des Händlers oder ohne Begründung einer solchen stattfindet. Unter diese- Verbot fällt auch da» Aufsuchen von Bestellungen durch Händler ohne Mitführung von Tieren und das Auf käufen von Tieren durch Händler. 3 Versteigerung von Klauenvieh. Da» Verbot findet keine Anwendung aus Viehverstrigerungen aus dem eigenen nicht gesperrten Grhöste des Besitzer», wmn nur Tiere zum Verkauf kommen, die sich mindesten» 3 Monate im Besitze des Versteigerer» befinden. 4. Oeffentltche Tierschauen mit Klauenvieh. 6. Dar Weggeben von nicht ausreichend erhitzter Milch (Ziffer 1 unter e) aus Sammelmolkerrien an landwirtschaftliche Betriebe, in denen Klauenvieh gehal ten wird, sowie die Verwertung solcher Milch in den eigenen Viehbeständen der Molkerei, ferner die Entfernung der zur Anlieferung der Milch und zur Ablieferung der Milchrückständ« benutzten Gefäße aus der Molkerei, bevor st« innen und außen mit heißer Sodalösung desinfiziert find. Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Vorschriften werden, soweit nicht eine höhere Strafe verwirkt ist, mit Geldstrafe bis zu 150 M oder mit Haft bestraft. PulSnitz und Kamenz, am 10. März 1916. Stavtrat pulsmtz. »mtsbauplmannscvakt Kamenz. Das Wichtigste. Die Winterschlacht in der Champagne ist endgül tig zu unseren Gunsten entschieden ; 2450 Ge fangene blieben in unseren Händen; die Ge- samteinbutzc des Feindes ist mindestens auf das Dreifache der unferigen, d. h. auf mehr als 45 000 Mann zn schätzen. Westlich von Sereie nahmen wir den Russen 600 Mann, drei Geschütze und Maschinenge wehre ab. Im Kampfe nordwestlich Ostrolenka blieben 6 Offi ziere, 900 Mann, 8 Maschinengewehre und nordwestlich Rowe - Miasto 1600 Gefangene in unseren Händen. Ein erneuter Versuch der Russen, aus Augustow durchzusto ßen, mißlang; unser Angriff nordwestlich von Nowe- Miasto macht Fortschritte. Im Reichstage hielt Reichsschatzsekretär vr. Helfferich bei Einbringung des Reichshaushaltplanes eine bedeutsame Rede, in der er auch einen weiteren Kriegskredit von 10 Milliarden erbat ; ein zwingender Anlaß sür neue Steuern liegt zurzeit nicht vor. Die bürgerlichen Reichstagsfraktionen beschlossen, das Schwer gewicht der Etatsberatungen in die Kommissionen zu le gen. Die Sozialdemokratie wird bei der Generaldebatte voraussichtlich nur eine kurze Erklärung abgeben. Nach einer Meldung der englischen Admiralität sind gestern morgen drei englische Dampfer von unseren Unterseebooten torpediert worden. Eine größere Anzahl Beamte des Schutzgebietes Deutsch- Guinea sind wohlbehalten über Amerika und Skandi navien nach Deutschland zurückgekehrt. Die seindliche Flotte hat die Dardanellen wiederum ohne je den Erfolg beschossen. Die Ausführung von Lebens- und Futtermitteln ist aus Rußland verboten worden. Das neue griechische Kabinett ist von Gunaris gebildet und vom König genehmigt worden. China hat Iavan eine neue Konzession aus 99 Jahre sür die Bahn Mukden—Antung gewährt. Zer Weltkrieg. Grohes Hauptquartier, 10. März. Amtlich wird gemeldet: Westlicher Kriegsschauplatz. Die Gefechtstätigkeit war durch Schnee und starken Nebel eingeschränkt, in den Vogesen fast behindert. Nur in der Champagne wurde wieder gekämpft. Bei Souain blieben bayrische Truppen nach langandauerndem Handgemenge siegreich. Nordöstlich Le Mesnil drang der Feind an einzelnen Stellen vorübergehend in unsere Linie ein. Sehr erbitterte Nahkämpfe, bei denen zur Unterstützung herbeieilende fran zösische Reserven durch unseren Gegenstoh an der Offensive gehindert wurden, warfen den Feind aus unserer Stellung. Oestlicher Kriegsschauplatz. Ein erneuter Versuch der Russen, auf Augustow zurückzustotzen, mißlang. Der Kamps nordwest lich Ostrolenka dauert noch an. Die Gefechte nordwestlich und westlich Prasznysz nahmen einen für uns günstigen Verlauf. Ein Angriff von uns nordwestlich Nowo-Miasto macht Fortschritte. Mit den heute und in den letzten Tagen gemach ten Kämpfen ist die Winterschlacht in der Cham pagne soweit zum Abschluß gebracht, daß ein Wieder ausflackern nicht mehr an dem Endergebnis etwas zu ändern vermag. Die Schlacht entstand, wie hier schon am 17. Feb ruar mitgeteilt wurde, aus der Absicht der französi schen Heeresleitung, den in Masuren arg bedrängten Russen in einem ohne jede Rücksicht auf Opfer an gesetzten Durchbruchsversuch, als dessen nächstes Ziel die Stadt VouzierS bezeichnet war, Entlastung zu bringen. Der bekannte Ausgang der Masurenschlacht zeigt, daß die Absicht von keiner Seite erreicht wor den ist; aber auch der Durchbruchsversuch selbst darf heute als völlig und kläglich gescheitert bezeichnet werden. Entgegen den Angaben in den offiziellen französischen Veröffentlichungen ist es dem Feind an keiner Stelle gelungen, auch nur den geringsten nennenswerten Vorteil zu erreichen. Wir verdanken dies der heldenhaften Haltung unserer dortigen Truppen, der Umsicht und Beharr lichkeit ihrer Führer, in erster Linie dem General oberst v. Einem sowie den kommandierenden Gene ralen Riemann und Fleck. In Tag und Nacht un unterbrochenen Kämpfen hatte der Gegner seit dem 16. Februar nacheinander mehr als 6 voll aufge füllte Armeekorps und ungeheuerliche Massen schwe rer Artilleriemunition eigener und amerikanischer Anfertigung — mehr als 100 000 Schuß in 24 Stunden — gegen die von 2 schwachen rheinischen Divisionen verteidigte Front von 8 Km Breite geworfen. Unerschütterlich haben die Rheinländer und die zu ihrer Unterstützüng herangezogenen Bataillone der Garde nnd anderer Verbände dem Ansturm 6 facher Überlegenheit nicht nur standgehalten, son dern sind ihnen oft genug mit heftigen Gegen stößen zuvorgekommen. So erklärt es sich, daß, trotzdem es sich hier um reinen Vertcidigungskampf handelt, mehr als 2450 unverwundete Gefangene, darunter 35 Offiziere, in unsren Händen blieben. Freilich sind unsere Verluste einem so tapferen Gegner gegenüber schwer; sie übersteigen sogar diejenigen, die die gesamten an der Masurenschlacht beteiligten deutschen Kräfte erlitten; aber sie sind nicht umsonst gebracht. Die Einbuße des Feindes ist aus mindestens daS Dreifache der unsrigen, d.hmuf mehr als 45 000 Mann zu schätzen. Unsere Front in der Champagne steht fester als je. Die französischen Anstrengungen ha ben keinerlei Einfluß auf den Verlauf der Dinge im Osten auszuüben vermocht. Ein neues Ruhmesblatt hat deutsche Tapferkeit und deutsche Zähigkeit er worben, das sich demjenigen, das fast zu derselben Zeit in Masuren erkämpft wurde, gleichwertig anreiht. (W. T.-B.) Oberste Heeresleitung. Du deuWe Mgs-TageMricht von heute besagt: Großes Hauptquartier, 11. März. Amtlich wird gemeldet: Westlicher Kriegsschauplatz. Ein englisches Flugzeug warf über Menin Bomben ab. Erfolg hatte er nur mit einer Bombe, mit der er 7 Belgier tötete und 10 verwundete. Die Engländer griffen gestern unsere Stellung bei Neufchatel an. Sie drangen an einzelnen Stellen in das Dorf ein. Der Kampf ist dort noch im Gange. Ein englischer Vorstoß bei Givenchy wurde abgeschlagen. — In der Cham pagne machten die Franzosen 2 Angriffe gegen den Waldzipsel von Souain, aus dem sie vor gestern geworfen worden waren; beide Angriffe wurden blutig abgewiesen. — Die Kämpfe um den Reichsarkerkopf in den Vogesen wurden gestern wieder ausgenommen. Oestlicher Kriegsschauplatz. Westlich von Sereie nahmen wir den Russen 600 Mann, 3 Geschütze und Maschinengewehre ab. Auch ein neuer Durchstotzversuch der Russen südlich Augustow endigte mit der Vernichtung der dort eingesetzten