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puknitzEMllbkan Serchxech«: IÄ.1S. VszirKs-ftNZSigSr erscheint;V^»^^ME«^u.Srmnaderlv. Wtt^tusttierte^^^ntäLsd^tt^lLMdw^ MkÄ D fchattticher Dsiloge" «nd .Mode kür Kike". D MIVRU Kdonnemenl i Monatlich 48 pk., vierteijührüch UN^ Teilung 1elegr.-6dr.: Wochenblatt Pulsnitz 4 4 Inserate kür denselben lag sind bis vormittags W V V 10 Uhr aufzugeben, vis künk mal gespaltene «t 8 8 D I Zeile oder deren I^aum 15 Pf., Lokalpreis 12 PI V V V Reklame 30 Pf. Sei Wiederholungen Rabatt. DK-I,M bei trele,2u^eSlANg in»ISaAS, Zeitraubender und tabellarischer Satz nach be- SÄkch dis Post bezogen Mk. 1.41.——— 065 5lMl5g6llchl5 UNO 065 2iootto^65 ZU PUi5Nl^ anderem larik. Lrfüllungsort ist P anitz. Qniicrblott snv >QN 6niiL0^iLbicrb^?iplr Nnlcrnitt umiassend die Ortschaften: Pulsnitz, Pulsnitz m. s., Vollung, Oroßröhrsdori, Asllttduluu IUI Ocit s»IIUo^LllU^t2U6)is I> ^/UlolU^, stelna, Weißbach, Ober-u. Niederlichtenau, §riedersdork-II)iemendork, Mittelbch Druck und Verlag von C. L. LSrsters Srdsn (Inh.: I. W. Mohr). Cxpedition: Pulsnitz, vismarckplatz Nr. 265. Verantwort! Zretnig, Kauswalde, Ohorn, Obersteina, >-,eder< Orotznaundork, Lichtenberg, kiein-vittmannsdork. er Nedakteur: I. XV. Mohr in Pulsnitz. Nr. 101. Sonnabend, 23. Angust 1913. 65. Jahrgang. VetmntMllMg. Vürgvrrecdtssrworbung vetr. Diejenigen Gemeindeglieder, welche nach dem sub. D abgedruckten tz 17 der revidierten Städteordnung zum Erwerbe des Bürgerrechts berechtigt oder verpflichtet sind, werden hiermit aufgefordert, sich bis 8. September (9(5 auf hiesiger Ratskanzlei, wo auch nähere Auskunft erteilt wird, behufs ihrer Verpflich- tung anzumelden. Pulsnitz, am 23. August 1313. ver Stadlrat. 6 § 17 der revidierten Stüdteordnung. Zum -Erwerbe des Bürgerrechts Derecktigt sind alle Gemeindeglieder, welche: 1. die sächsische Staatsangehörigkeit besitzen, 2. das 25. Lebensjahr erfüllt haben, 3 öffentliche Armenunterstützung weder beziehen, noch im Laufe der letzten zwei Jahre bezogen haben, 4. unbescholten sind, 5. eine direkte Staatssteuer von mindestens drei Mark entrichten, 6 auf die letzten zwei Jahre ihre Staatssteuern und Cemeindeabgaben, Armen- und Schulanlagen am Orte ihres bisherigen Aufenthaltes vollständig berichtigt haben, 7. entweder k) im Gemeindebezirk ansässig sind, oder b) daselbst seit wenigstens zwei Jahren ihren wesentlichen Wohnsitz haben, oder ch in einer anderen Stadtgemeinde des Königreichs Sachsen bis zur Aufgabe ihres bisherigen Wohnsitzes stimmberechtigte Bürger waren. Dagegen sind zum Erwecke des Bürgerrechts verpflichtet diejenigen zur Vürgerrechtserwerbung berechtigten Gemeindeglieder, welche männlichen Geschlechts sind, 8. seit drei Jahren im Gemeindebezirke ihren wesentlichen Wohnsitz haben und 0 mindestens neun Mark jährlich an direkten Staatssteuern zu entrichten haben. Bei der Berechnung der Steuern sind die Ansätze der Ortskataster maßgebend. Der auf eine Mehrheit von Personen im Kataster eingetragene gemeinsame ^Steuersatz ist^ jeder derselben zu gleichem Anteile anzurechnen. Die Ansätze der Rentenrolle werden den Eingetragenen in ihrem Wohnorte zugerechnet. WanntMchung. Wegen Einbau für AbMlhähne für einige Heimleitungen auf der äußeren SchieMaße kann aus der Hauptleitung der städtischen Wasserleitung am Montag, den 25. August 1913, von 2—4 Ubr nackmlttags :kein Wasser abgegeben werden Pulsnitz, am 23. August 1913. vsr Stadtrat. Dekanntlnkchung. Nach Beschluß des Bundesrates vom 5. März dieses Jahres, hat diesen Sommer eine — Züdlung der Obstbüums stattzusinden. Dies« Zählung in der Stadt Pulsnitz wird in der Weise ausgeführt, daß orts- und obstbaumkundige freiwillige Zähler mittels Umfrage in ihren Bezirke von Haus zu Haus und durch Begehung der Obstgärten pp. die vorhandenen Obstbäume seststellen werden Diese Zählung hat sich auf alle im Flurbezirke auf dauernden Standort vorhandenen Aepfel-, Birnen-, Pflaumen-, (Zwetschken-), Kirsch-, Aprikosen-, Pfirsich, und Walnußbäume zu erstrecken. Die Vbstbaumbchtzer werden hierdurch ersucht, die erforderlichen Angaben mit großer Gewissenhaftigkeit den umfragenden Zählern anzugeben. Pulsnitz, am 16. August 1913. vor Stavtrat. Lumhlcn zu den Ausschüssen der neu errichteten und nnsgessalteten Mskrankenknssen. I. Das Versicherungsamt der Königlichen Amtshauptmannschaft Kamenz hat die ersten Wahlen zu den Ausschußversammlungen der neu errichteten allgemeinen OrtLkrankerEassen und der Ortskrankenkassen, die sich unter Erweiterung ihres Bezirks ausgestaltet haben, selbst zu leiten. Es kommen hierbei in Frage die neu errichteten Ortskrankenkassen Aamens-Land, Auckau und Umg-, Llftra und Umg., Pulsniq-Land (Ohorn und Umg.), Schmorkau und Umg., Pulsnitz IN. S.-Vollung, und tue ausgestalteten Ortskrankenkassen Bretnig und Umg., Oberlichtenau und Umg., Reichenau und Umg. und ASnigsbrück und Umg. Zum Zwecke dieser Wahlen werden Wählerlisten aufgestellt und zwar getrennt für die Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Von der Aufnahme in diese Listen hängt die Wahlberechtigung ab; zur Wahl wird also nur rugelassen, wer in diesen Wählerlisten ausgenommen worden ist. haben sich deshalb zur Vermeidung des Verlustes des Wahlrechts 1. alle bisherigen Mitglieder von Ortskrankenkassen und Gemeindekrankenversicherungen, 2. diejenigen Personen, die durch die Reichsversicherungsordnung neu in die Krankenversicherung einbesogen werden (zu ogl. § 165 R.-B -O.), 3. alle Arbeitgeber der vorstehend unter 1 und 2 Genannten. spätestens bis sum 8. September (gsZ bei dem Herrn Vorsitzenden (nicht Spezialkassierer) der Krankenkasse, der sie sur Zeit angehören oder angehören würden, zur Aufnahme in die Wählerlisten schriftlich oder mündlich anzumelden. (Nur die Mitglieder und Arbeitgeber der eingehenden Ortskranken kasse für land- und forstwirtschaftliche Arbeiter in Großröhrsdorf und der eingehenden Betriebskrankenkasse von Joh. Gottfr. Schöne in Großröhrsdorf haben sich bei dem Vorsitzenden der Ortskrankenkasse für Gewerbe und Industrie in Großröhrsdorf anzumelden.) Die Anmeldung der versicherten muß enthalten: Familien- und Vorname, Alter, Beruf, Wohnort, Hausnummer, Name und Betriebssitz des Arbeitgebers, Beschäftigungsart und bei welcher neuen Krankenkasse gewählt werden soll. Die Anmeldung des Arbeitgebers muß enthalten: Familien- und Vorname, Alter, Stand, Wohnort, Hausnummer, Zahl der von ihm beschäftigten Krankenversicherten (ohne Rücksicht ob volljährig oder nicht) und bei welcher neuen Krankenkasse gewählt werden soll.