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MsmtzerMcheilblatt §ernsprecher: Nr. 18. vezirks-^nzeigsr Inserats kür denselben lag sind bis vormittags 10 Uhr aukzugebsn. Oie künk mal gespaltene Zeile oder deren Naum 15 pk., Lokalprsis l 2 pk. Neklame 30 pk. lZsi Wiederholungen Nabatt. Erscheint: Dienstag,Donnerstag «.Sonnabend. Mit »Illustriertem Sonntagsblatt', »Landwirt. V schaftücher Sei läge' und »Mode kür Kile'. I WIRR Abonnement: Monatlich 4S pk., vierteljährlich unö Teilung Ielegr.-Ndr.: Wochenblatt Pulsnitz AM' Klatt Mk. 1 30 bei kreier Zustellung ins Saus, "urch oie Post bezogen Mk. l.4I. - des l^Önigl. Amtsgerichts und des Stadtrates zu Pulsnitz Zeitraubender und tabellarischer Satz nach bs- mdsrem larik. Erfüllungsort ist p'^nitz. 6nitc:blatt 6mtctaKritttic:b^,>l? Nulcrnitt umkassend die Ortschaften: Pulsnitz, Pulsnitz m. s., Vollung, Srotzröhrsdorf, trllllSUlUtl lUt VOlt irlittDIftet IX ^UlSIll^, steina, We!tzbach,Ober-u. Niederlichlenau, §riedersdorf-7hiemendork, Mittelbch Oruck und Verlag von S. L. §örstsr's Erden (Inh.: I. >v. Mohr). Expedition: Pulsnitz, IZismarckplatz Nr. 265. Verantwort! reinig, Hauswalds, Ohorn, Obersteina, >r>eder- Zrohnaundorf, Lichtenberg, Klein-Vittmannsdorf, rr Nedakteur: Z. XV. Mohr in Pulsnitz. Str. 6. Dienstag, 14. Januar 1913. 65. Jahrgang. Nachrichten über den smiMigen Eintritt W mehrjährigen Minen Militärdienst. 1. Jeder junge Mann kann schon nach vollendetem 17. Lebensjahre freiwillig zum aktiven Dienst im stehenden Heere oder in der Marine eintreten, falls er die nötige moralische und körperliche Befähigung hat. 2. Wer sich freiwillig zu zwei- oder dreijährigem aktiven Dienst bei den Fusstruppen, der Maschinengewehr-Abteilung, der fahrenden Feldartillerie oder dem Train, oder zu dreijährigem Dienst bei der reitenden Artillerie, oder zu drei- oder vierjährigem Dienst bei der Kavallerie melden will, hat zunächst bei dem Zivilvorsitzenden der Ersatzkommission seines Aufenthaltsortes (d. i. in Sachsen der Amtshauptmann) die Erlaubnis zur Meldung nachzusuchen. 3. Der Zivilvorsitzende der Ersatzkommission gibt seine Erlaubnis durch Erteilung eines Meldescheins. Die Erteilung des Meldescheines ist abhängig: a) von der Einwilligung des gesetzlichen Vertreters; b) von der obrigkeitlichen Bescheinigung, daß der zum freiwilligen Dienst sich Meldende durch Zivilverhältnisse nicht gebunden ist und sich untadelhaft geführt hat. 4. Den mit Meldeschein versehenen jungen Leuten steht die Wahl des Truppenteils, bei dem sie dienen wollen, frei. Sie suchen ihre Annahme unter Vorlegung des Meldescheins bei dem Kommandeur des gewählten Truppenteils nach.*) Hat der Kommandeur kein Bedenken, so veranlaßt er die körperliche Untersuchung und entscheidet über die Annahme. 5. Die Annahme erfolgt durch Erteilung eines Annahmescheins. 6. Die Einstellung von Freiwilligen findet nur in freie Stellen, und zwar in der Zeit vom 1. Oktober dir 31. März, in der Regel am Rekruteneinstellungs termin (Anfang Oktober) statt. Außerhalb dieser Zeit dürfen nur Freiwillige, die auf Beförderung zum Offizier dienen wollen, oder die in ein Militärmusikkorps einzutreten wünschen, eingestellt werden. — Wenn keine Stellen offen sind, oder die Einstellung mit Rücksicht auf die Zeit der Meldung nicht möglich ist, dürfen die Freiwilligen angenommen und nach Abnahme ihres Meldescheins bis zu ihrer Einberufung vorläufig in die Heimat beurlaubt werden. — Die mit Meldeschein versehenen jungen Leute, besonders aber die, welche zum drei- oder vierjährigen aktiven Dienst bei der Kavallerie eintreten wollen, haben vorzugsweise dann Aussicht auf Annahme, wenn sie sich bis zum 31. März melden, aber nicht zu sofortiger Einstellung, sondern zur Einstellung am nächsten Rekruteneinstellungstermine. 7. Die freiwillig vor Beginn der Militärpflicht — d. i. vor dem 20. Lebensjahre — in den aktiven Dienst eintretenden Leute Huben den Vorteil, ihrer Dienstpflicht zeitiger zu genügen und im Falle des Bleibens in der aktiven Armee und Erreichens des Unteroffizier-Dienstgrades den Anspruch auf den Zivil versorgungsschein und die Dienstpramie von 1000 Mark bereits vor dem vollendetem 32. Lebensjahre zu erwerben. — Der Eintritt bei den Telegraphenformationen*) sichert jungen Leuten aus entsprechenden Berufen den Zusammenhang mit ihrer Zivilbeschäftigung und Erweiterung ihrer Berufsausbildung auch während der Dienstzeit. Auf ihn wird daher besonders aufmerksam gemacht. 8. Mannschaften aller Waffen, die entweder freiwillig oder infolge ihrer Dienstverpflichtung im stehenden Heere drei Jahre aktiv gedient haben, bleiben in der Landwehr 1. Aufgebots nur drei statt fünf Jahre Dasselbe gilt für Mannschaften der Kavallerie, die sich freiwillig zu einer vierjährigen aktiven Dienstzeit verpflichtet und diese Verrichtung erfüllt haben. 9. Mannschaften, die bei der Kavallerie freiwillig vier Jahre aktiv gedient haben, werden zu Uebungen während des Reserveverhältnisses in der Regel nicht herangewgen; ebenso wird die Handwehr-Kavallerie im Frieden zu Uebungen nicht einberufen. 10. Militärpflichtigen, die sich erst beim Mustcrungstermine freiwillig zur Aushebung melden, erwächst ein besonderes Recht aul di? Abwahl der Waffen gattung oder des Truppenteils nicht. krisgsminNtsrium. *) Für dm Eintritt bei den sächsischen Velkehrstruppen sind die Anmeldungen zu richten: An das Königlich Preußische Eisenbahn-Regiment Nr. 2 in Schöneber > bei Berlin für die 7. und 8. (K. S.) Kompagnie dieses Regiments An das Königlich Preußische Telegraphen Bataillon Nr. 1 in Berlin SO. 83 für die 3 (K S.) Kompagnie und für das Königlich Sächsische Detachement bei der 4. «Funker) Kompagnie dieses Bataillons. An das Königlich Preußische Kraftfahr.Bataillon in Schöneberg bri Berlin für das K. S. Detachement bei der 2 Kompagnie dieses Bataillons An das Königlich Preußische Lustschiffer-Bataillon Nr. 3 in Köln a. Rh. für das K. S. Detachement bei der 2. Kompagnie dieses Bataillons Mer. An die Königlich Preußisch,. Fliegertruppe in Döberitz für das K S. Detachement bei dieser Truppe. VekiMtMchMg, Meisterprüfungen betreffend. Die im Bezirke der Kreishauptmannschaft Bautzen wohnenden Handwerker, welche sich in diesem Frühjahr der Meisterprüfung im Sinns von Z 133 der Gewerbeordnung unterziehen wollen, werden darauf hingewiesen, daß sie ihr Gesuch um Zulassung zur Prüfung bis zum 5. §sbruo an die Geschäftsstelle der Sswerbekammsr Zittau, Lessingstratzs 24, einzusenden haben. Später eingehende Gesuche können möglicherweise erst im nächsten Hennt Berücksichtigung finden. In dem Zulassungsgesuche ist das Handwerk zu bezeichyen, in dem die Prüfung erfolgen soll. Als Unterlagen sind beizufügen: 1. ein vom Gesuchsteller selbständig verfaßter und eigenhändig geschriebener Lebenslauf; 2. der Nachweis über die Zeit, die der Eesuchsteller als Geselle in dem betreffenden Handwerke tätig gewesen ist (Arbeitszeugnisse); 3. die Zeugnisse der gewerblichen Vildungsanstalten, die der Eesuchsteller etwa besucht hat; 4. das Lehrzeugnis und, wenn der Eesuchsteller die Gesellenprüfung abgelegt hat, das Zeugnis über deren Ergebnis; 5. eine behördliche Aufenthaltsbescheinigung; 6. Vorschläge für das Meisterstück; 7. die Prüfungsgebühr (30 M; für Maurer und Zimmerer 50 M); 8. die Versicherung, daß der Prüfling sick noch nicht anderwärts zur Prüfung gemeldet hat, oder die Angabe, wo und wann dies bereits geschehen ist. Es wird darauf hingewiesen, daß die Befugnis zur Anleitung von Handwerkslehrlingen neuerdings nur noch durch das Bestehen der Meisterprüfung erworben werden kann. Zittau, den 12. Januar 1913. vis Sswsrbskammer. Suivo l^sicke, Vorsitzender. vr. SebdarDt, Syndikus. Aröeitsnachweis. Gesucht werden: 1 zuverlässige Hausmagd zum 1. April 1913 von Rittergutsverwaltung Rehnsdorf bei Elstra. 1 unverheirateter, zuverlässiger und tüchtiger Vogt für bald oder 1. April d. I. Pachter Scheunert, Obergersdorf bei Bischheim i. Sa. Das Wichtigste. Der Reichstag nahm am Montag die erste Lesung des Entwurfs über das Verfahren gegen Jugend liche und des revidierten Pariser Uebereinkommens zum Schutz des gewerblichen Eigentums vor und begann dann die zweite Lesung des Etats der Reichsamte des Innern. Die Forderungen für die neue Wehrvorlage sollen 75 Millionen Mark betragen. Eine Zusammenkunft zwischen Kaiser Wilhelm und König Viktor Emanuel steht nach einer römischen Blärtermeldung für dieses Frühjahr bevor. In dem Ortwiger Raubmörder wurde der seit Jah ren gesuchte Raub-Mörder Sternickel erkannt. Sternickel hat ein Geständnis abgelegt. Er hat eine ganze Reihe bisher unaufgeklärter Mordta ten während der letzten 10 Jahre verübt. Die endgültige Fassung der an die Pforte zu rich tenden Note der Mächte wird erst heute festge stellt werden, da England eine wichtige Ergän zung vorgeschlagen hat. Der französische Kriegsminister Millerand ist zu rückgetreten. Der bisherige Kolonialminister Le brun wurde zum Kriegsminister ernannt. Nach einer Pester Zeitnigs stitdung werden die Sozialdemokraten am 29 und 30. Januar in Ungarn den Generalfttcil proklamieren. Die Türkei wendet sich inem Protest an die Souveräne der Großmä. ( gen die Kriegskreuel der verbündeten Balka: ^aien. Im türkischen Ministerl ai wurde beschlossen, eine Versammlung der herw « adsten Männer Kon stantinopels einzuberu' ", über Krieg oder Frie den zu entscheiden. Die Vereinigten Staaten beabsichtigen Landerwerb auf Kuba zur Anlage von Befestigungen.