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pulsnitzerMckendiatt Beilage zu Nr. 1. Donnerstag, 2. Januar 1913. 65. Jahrgang. Vie Cntrlcdtung Ser Verträge zur KngesteMenversrcdsrung hat die Reich»verstcherung«anstalt ein Merkblatt her- ausgegeben, in dem unter anderem auf Folgendes hin. gewiesen wird: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Beiträge für sich und seine Angestellten an die Reichsversicherung«, anstatt zu zahlen. Zuwiderhandlungen Find mit Strafe bedroht. Der Arbeitgeber hat bei der ersten Beitragszahlung — erstmalig alsbald nach Ablauf der Monats Ja- nuar 1913 — eine Nachweisung über seine Versicherungs- pflichtigen Angestellten und die fälligen Beiträge auf- zustellen und vorher oder bei der Einzahlung der Bei- träge an die RerchSoersicherungSanstalt in Berltn-Wtl- mertdorf, Hohenzollerndamm, einzusenden. Hierzu find die Vordrucke bet der Ausgabestelle für die Angestell. ten-Versicherung seines Sitzes zu entnehmen. Beschäftigen mehrere Arbeitgeber den Versicherten während des Monats, so können an der Stelle der Nachweise Postkartenvardrucke benutzt werden, die gleich- falls von der Ausgabestelle auSgehändtgt werden. Statt der Verwendung von Marken hat die Reichs- Versicherungsanstalt mit Zustimmung des RetchSkanz- lerS den Postscheckoerkehr für die Beitragseinzahlung zugelassen, bezw. vorgeschrteben. Das Nähere hierüber und insbesondere über die Einzahlung der fälligen Beiträge für Lehrer und Erzieher aller Art, die bei mehreren Familien während einer Monat» tätig sind, über die Veränderungranzeigen bei Ab. und Zugang und Gehaltsänderungen, über die Verwertung der eingezahlten Beiträge in den VerstcherungSkarten und über die Einzahlung der Beiträge seitens der Arbeit geber, die Angestellte in mehreren Betrieben (Filialen) an demselben oder verschiedenen Orten beschäftigen, ist aus den Merkblättern, die bet den Gemeindevorständen und Gutsvorstehern unentgeltlich verabreicht werden, ersichtlich. von Frau Marie Luise Becker (Paris) Jahr für Jahr wächst das Heer der deutschen Mädchen stärker an. die nach Paris gehen, um sich in der Sprache zu ver vollkommnen, und „die blonden Gretchen" aus Deutschland nehmen einen großen Plaß ein in der — dienenden Bevölkerung von Paris Jawohl: in der dienenden Del n ein Mädchen, das von seiner Familie fort um einen Broterwerb in eine Stellung geht, ist in Paris gesellschaftlich de klassiert, besonders, wenn es in die Familie eintritt. Ls ist nun in Deutschland die Annahme verbreitet, daß es das bequemste Mittel sei, deutsche junge Damen in Paris „stu dieren" oder „sich vervollkommnen" zu lassen, indem man sie in eine Familie au pair, das heißt ohne Gehalt, gibt. Vas erspart den Eltern selbst die Unterhaltungskosten und gibt ihnen ichein- bar die Sicherheit, die Tochter gut aufgehoben und gut behandelt Z« wissen. Das veraltete Sparsystem bei der Erziehung von Mäd chen spielt bei diesem leichtsinnigen Treiben der Eltern die Haupt- rolle. Für einen Sohn, der diese oder jene Laufbahn ergreift, muß das da sein, und muß das zur Verfügung stehen, was er braucht, das Mädchen dagegen muß sich einrichten. Man gibt ihr das Reisegeld und vielleicht noch ein paar hundert Mark, bis sie eine Stelle hat, hat sie zu leben. Aber sie müßte eben gerade Geld haben, wenn sie eine Stelle hat. Ihre paar hundert Mark verrinnen in dem teuren Paris wie Butter in der Sonne. Die Stellen sind auch nicht immer so da, wie man will. Im Sommer bis tief in den Herbst hinein ist tote Zeit, auch auf Stunden ist bis in den Januar hinein nicht zu rechnen. Bekommt sie schließlich eine su psir-Stellung, so zeigt man ihr ein hübsches Zimmer und sichert ihr für ihre Studien und andere Unterrichtsstunden freie Zeit zu. Vas Leben ist teuer in Paris, da wird die freie Wohnung, das Essen und Trinken ungeheuer bewertet. Line Französin würde nie eine au palr-Stelle annehmen oder dort etwas tun. Jede Französin läßt sich ihre Arbeit, wie immer sie sei, so hoch wie möglich bezahlen, und blickt darum verächtlich auf die Deutsche, die ohne Lohn arbeitet. Denn arbei- ten muß siel äu pair ist weiter Begriff, und in Bürgerfamilien, in denen es einigermaßen knapp hergeht, spart man am Essen, um den Aufwand nach außen und die Mitgift der Töchter zu bestrei- ten. Familien in guten, soliden Verhältnissen nehmen keine »u pair-Stützen, sondern gut bezahlte Kräfte Und es gibt natürlich in Paris eine Reihe sehr guter Stellen, obgleich das junge deutsche Mädchen fast nie Familienanschluß in deutschem Sinne findet. Die französische Familie ist so streng in sich geschloffen, daß jede Fremde nur immer die Angestellte bleibt und alle Sentimentalitäten dort unangebracht sind. Aber gerade die Familien, die sparen wollen, deren Geld nicht für den Aufwand reicht, den sie machen, die nehmen die Ausländerin, das au pair-Fräulein. Venn sie ein dis zwei Wochen da ist und sich wohl und ge borgen fühlt, wird „zufällig" das Dienstmädchen entlassen und Fräulein muß „vorübergehend" alle Arbeiten tun. Dabei bleibt es denn, wenn das junge Mädchen nicht die Mittel hat, fortzu gehen, oder mit einer Kündigung zu drohen. Die geprüfte Er zieherin hat Teller zu waschen, Zimmer zu reinigen, Stiesel zu putzen und man hält sie im Schach damit, daß man ihr droht, „keine Empfehlung" zu geben. Venn die Empfehlung ist in Paris alles, das deutsche Zeugnis nichts. Buch ihr Zimmer muß sie einer durchreisenden Tante oder einem heimkehrenden Sohn geben und oben in den sechsten Stock ziehen, wo die Dienstmädchen des Hauses mit ihren Liebhabern zusammenkommen. Dienstmädchen find sehr teuer in Paris und stellen große Ansprüche. Da ist das deutsche Fräulein viel billiger, sie muß mit allem zufrieden sein, was man ihr gönnt und kann außerdem noch als Gesellschafterin die Töchter begleiten Venn kein Heiratsfähiges junges Mädchen, selbst der mittleren Bürger familien, geht in Paris ohne Begleitung aus. Vann aber ist sie in einem neuen Konflikt: sie soll die Toch ter behüten, und die Tochter hat ihre kleinen Geheimnisse und Rendezvous und wird viel eher die Lehrmeisterin des deutschen Gretchen». Vie Heime tun, was sie können, aber das meiste erfahren sie gar nicht, und die Spur von Tausenden verliert sich in den Tiefen von Paris, wie manche findet sich nicht mehr nach Deutschland heim — wie manche kehrt heim mit gebrochenen Flügeln — und wie manches Kind einer deutschen, hilflosen jungen Mutter wird in der Asfistence publique erzogen! Sie sind eine so leichte Beute für die Verführung, die sich hier in so feurige Worte und so flammende Gesten kleidet I Täglich bröckelt das Leben um sie her, das andere Moralgesetze hat, mehr ab von den deutschen Grundsätzen, mit denen sie herkam, und keine Mutter wacht über der jungen Seele ihres Kindes, vielleicht sitzt daheim eine Stief mutter oder ein Stiefvater, die ihr das Heim entfremden und ihr die Hilse versagen (ich kenne ein solches tapfere», braves Mädel, das sich zutot arbeitet, während sein Vater als reicher Hausbesitzer daheim auf dem Geldsack sitzt), vielleicht ist es ein Vormund, der nicht nachdenkt. Gst genug aber ist es einfach eine Gedanken losigkeit der Eltern, die nickt erkennen, daß sie ihre Kinder in fremden Familien fremden Sitten und Einflüssen aussetzen, für deren Versuchungen sie nicht erzogen find. „Alle unsere Köchinnen waren deutsche Advokatentöchter", sagte mir mal ein ziemlich herabgekommener pariser, dem ich ge wiß mein Kind nicht anvertraut hätte wer seine Tochter zu Studienzwecken nach Paris schickt, soll sehr überlegen, ob sie auch energisch, willensstark und konzentriert genug ist, um allen Versuchungen dort gewachsen zu sein, die die luxuriöse Weltstadt, das enervierende Klima, die andere Lebens auffassung, die anderen Sitten ihr bieten. Denn sehr, sehr viele liebe, brave Mädels verfallen dort in einen eigentümlichen hyste- rischen Rausch, der sie ganz gefangen nimmt und besinnungslos macht. Eltern sollen sich klar machen, daß ihre Tochter auch in ihrem Hause einige tausend Mark zum Leben brauchen würde und sollen das Geld für sie auf einer Pariser Bank deponieren, sodaß sie Heimreisen kann, wenn sie merkt, daß Paris ihr über den Kopf wächst; und daß sie aus einem Hause sich entfernen kann, wenn sie merkt, daß dort ihre Rechte nicht gewahrt werden oder ihr Ruf und ihre Tugend in Gefahr gerät. Die Bank kann die Eltern von jeder abgehobenen Summe benachrichtigen, und so bleibt die Kontrolle über das Leben ihres Kindes. Und nur mit einer solchen gesunden Grundlage ist die Existenz des deutschen Mädchens in Paris möglich. Vas Generalkonsulat, das dem ungeheuren und übermäßigen Zustrom der jungen deutschen Mädchen mtt seinem Zirkular zu steuern sucht, hat vollständig recht: die Tatkraft, die Liebenswür digkeit und Gefälligkeit, die Poesie und Zärtlichkeit der deutschen Erziehung und Kinderstube sind in Frankreich sehr geschätzt, viel mehr, als man zugeben will. Das deutsche Kinderfräulein ist ein Bestandteil des Pariser Lebens geworden. Aber so wie ihre Lebensbedingungen heute sind, ist alles das verschwendet, aus Mangel an wirtschaftlichen Hilfsmitteln — ans bitterer Not verschleudert —, was auch für sie ein wesentlicher wirtschaftlicher Faktor hätte werden können. Münchn. Neueste Nachr. AMschllitW der UrlingsmsWswl. 8. Dresden. Ein interessanter Fall, die Ueber. schreitung der LehrlingSvorschriften betr., beschäftigt gegenwärtig die Zittauer Gewerbekammer und die Staatsanwaltschaft zu Ltegnitz. Bekanntlich schreibt 8 S der „Vorschriften zur Regelung de» Lehrlings- wesen» in Handwerksbetrieben" vor, daß Handwerker, die ohne Gesellen arbeiten, nicht mehr als zwei Lehr linge gleichzeitig halten dürfen und, wenn sie mit Gesellen arbeiten, erst aus je zwei Gesellen einen wei teren Lehrling halten dürfen. Ein Meister, der be reits zwei Lehrlinge, darunter seinen eigenen Sohn, beschäftigte, wollte noch einen dritten Lehrling, ein- stellen. Weil ihm aber bekannt war, daß er dies aus Grund de« 8 9 der Lehrlingsvorschriften nicht tun dürf-, meldete er seinen Sohn bei seiner Innung als Lehrling ab und erklärte, daß er ihn als „Volontär" weiter beschäftige. Die Innung nahm diese Erklärung nicht an, denn der Sohn deS Meisters unterschied sich in nichts von irgend einem anderen Lehrling, er halte keine andere Schulbildung genossen wie andere Lehr linge, hatte auch ote gleichen Arbeiten verrichtet und verstand in seinem Berufe nicht mehr wie jeder andere Lehrling seines Alter». Das ganze Vorgehen hatte nach Ansicht der Gewerbekammer offensichtlich den Zweck, dem Meister bi» -um Nurlernen seines ältesten Lehrling« da« Halten dreier Lehrlinge zu ermöglichen. Die Kammer beantragte deshalb bet der zuständigen Verwaltungsbehörde auf Grund von 8 128 d. Gew.-O. dem betr. Meister die Entlassung des zuletzt ange nommenen Lehrling« aufzuerlegen. — Demgegenüber behauptete der Meister, daß er fast immer zwei Ge hilfen beschäftigt habe und al« ihm die« durch Er kundung bet der Ortskrankenkaffe widerlegt wurde, er klärte er auf die Aufforderung der Verwattungrbehörde hin, einen Lehrling zu entlassen, daß er seinen Sohn nicht mehr al» Handwerkerlehrling, sondern al» kauf männischen Lehrling beschäftige. Hierdurch wollte er den Glauben erwecken, al» ob da» mit ihm und sei nem Sohne bestehende Lehrverhältni» seine Ende er reicht habe. Di« Verwaltungsbehörde beantragte des halb die Bestrafung bei der Amiranwaltschast. Die Angelegenheit beschäftigt al« Berufung«instanz dann noch da« Landgericht. Der Meister bestritt da« ihm zur Last gelegte und machte geltend, d ß er seinen Sohn nicht mehr in seinem Gewerbe ausbilde, weil er lungenleidend sei und der Schonung bedürfe. Das Gericht betrachtete deshalb den Sohn de« Meister« nicht mehr al» Lehrling. — Nach längerer Zeit stellte e« sich aber herau», daß der betreffende junge Mann im Bezirke der Handwerkskammer Ltegnitz sich zur Ge sellenprüfung angemeldet hatte, nachdem er eine kurze Zeit vorher bei einem Verwandten, der dasselbe Ge werbe betreibt, al» Lehrling gewesen war. In dem zur Gesellenprüfung etngereichten Lebenslaufe behaup tete derselbe, eine dreijährige Lehrzeit erfüllt zu haben. Damit hatte er die Handwerkskammer Ltegnitz gröblich getäuscht und sich nach 8 271 des Strafgesetzbuches schuldig gemacht, wonach mtt Gefängnis bt» zu sechs Monaten bestraft wird, wer vorsätzlich bewirkt, daß Erklärungen, Verhandlungen oder Tatsachen in öffent lichen Urkunden (in diesem Falle in dem PrüsungS- zeugni«), Büchern oder Registern als abgegeben beur kundet werden, während sie überhaupt nicht abgegeben sind. Die Gewerbekammer hat die Angelegenheit der Königlichen Staatsanwaltschaft zur Prüfung und even tuellen Weiterverfolgung abgegeben. Nus aller Halle a/S., 31. Dezember. (Furchtbare Fa- miltentragödie) Der Goldschmied Max Zanke vergiftete heute Nacht in seiner Wohnung seine Frau, seine leiden Kinder im Alter von drei und anderthalb Jahren und dann sich selbst mit Zyankali, nachdem er einem guten Freunde einen Abschtedsbrief geschrie- ben hatte. Die Gründe zu der Tat sind in schlechtem Geschäftsgang zu suchen. Frau Zanke stand dicht vor ihrer Niederkunft. München, 31. Dezember. (Verzweiflungstat einer Mutter.) In Rochbergreulen in Bayrisch. Schwaben sprang eine trübsinnig geworden« Bäuerin in selbstmörderischer Absicht mtt ihren drei kleinen Kindern, von denen da- älteste fünf Jahre alt war, in den Glöttbach. Die Kinder ertranken, während die Mutter im letzten Augenblick noch durch einen Straßen- Wärter gerettet werden konnte. Bremen, 31. Dezember. (MysteriöserLetchen- fund.) Gestern Abend wurde an der Landzunge des Werfthafens in der Nähe der Aktiengesellschaft Weser in einem Korbe die Leiche einer 20—30 jährigen, wahr scheinlich männlichen Person gefunden. Kopf, Arme und Beine fehlten. E» steht noch nicht fest, ob der Korb angeschwemmt oder von dem Mörder an der ein samen Stelle niedergelegt wurde. Bisher tonnte über den Toten und die sonstigen Umstände dieser mysteri ösen Angelegenheit noch nichts ermittelt werden. Augsburg, 1. Januar. (Zwei Millionen un- terschIagen.) Der in den siebziger Jahr«n stehende Inhaber der altanges henen Bankfirma Gerhauser in Kaufbeuren, Joseph Gerhauser hat die Flucht ergriffen, na:!)dem für gestern der Konkur« angemeldet werden sollte. Au« einem hinterlassenen Schreiben, in dem er mstteilt, daß er den Tod suche, geht hervor, daß er sein Vermögen an ausländischen Börsen, besonder« in London verspielt und fremde Gelder angegriffen hat. Die unterschlagene Summe beträgt etwa 2 Millionen Mark. Mehrere große Käse ien in Kaufbeuren und im Allgäu verlieren ihr Geld, ebenso zahlreiche kleine Leute. Bemerkenswert ist, daß dem Entflohenen noch kurz vor seinem Verschwinden die Vertretung dir preußtsch-süddeutschen Klassenlotterie übertragen wurde. Petersburg, 29. Dezember. (Hieben Personen wegen 200 Mark ermordet.) In der Nähe der russischen Stadt Tomsk ist gestern ein siebenfacher Raub mord verübt worden. Line Räuberbande drang dort in «in kleines Landhaus ein und ermordete ein« Familie von sieben Personen, unter denen sich drei Rinder befanden, um 200 Mark rauben zu können. Bibrich a/RH, 1. Januar. (Im Kampf mit Wilderern) In der vergangenen Nacht fand in der Umgebung von Bibrich zwischen drei Wilderern, drei Forstaufsehern und zwei Polizetbeamten ein Zusammen- stoß statt, bei dem auf beiden Seilen von den Schuß waffen Gebrauch gemacht wurde. Ein Polizeisergeant au« Bibrich wurde durch einen Schuß leicht vrrletzt Den Wilderern gelang e« schließlich, auf einem Kahn über den Rhein zu entkommen. Bukarest, 1. Januar. (Eisenbahnunfall in Rumänien) In der Station Pufestt stießen gestern zwei Güterzüge zusammen, wobei drei vahn- beamte getötet und mehrere verwundet wurden. Der Materialschaden ist beträchtlich. Mrcken-rraedrlcbten. puksnltz Sonntag nach Neujahr, den 5. Januar: '/,9 Uhr Beichte Pfarrer Schulze. 9 „ Predigt (Marc. 4,3b- 41). Pfarrer Höhne-Oberlichtenau „ Taufgottesdienst. Pfarrer Schulze. Montag, den 6. Januar, Epiphanienfest: ^9 (Matth. 2, 1-12) ! Pfarrer Schulze. 8 „ Predigt (Luc. 2, 25 32) c-nä. tkeol Fraustadt. 7 „ Weihnachtsfeier des Jungfrauenvereins. An beiden Tagen wird eine Kollekte für die Heiden- Mission gesammelt werden. Dienstag, den 7. Januar, abends >/,9 Uhr Btbelstunde in der Schule zu Friedersdorf.