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A-srter Wochenblatt. Zugleich: Anzeiger für die Stadt Neukirchen, sowie für sämmtliche einbe- zirkte Ortschaften des Königl. Justizamteö Adorf. Sechzehnter Jahrgang. Preis für den Jahrgang bei Bestellung von der Post: i Thaler, bei Bestellung de« Blatte« durch Botwgekegenheirr SL Rgr. 38. Mittwoch, den 17. September 18ol. Verordnung, den Erlaß an den Zuschlägen zu den directen Steuern auf das Jahr 1851 betreffend, vom 13. September 1851. Mit Genehmigung Sr. Majestät des Königs und auf Grund der von den Ständen hierzu bereits er- theilten Ermächtigung, wird hiermit Folgendes verordnet: tz. 1. Bon den durch das Finanz-Gesetz vom 13. Drcember 1850 h. 1, 2 unter b. n». auf das Jahr 1851 ausgeschriebenen Zuschlägen zu den directen Steuern wird der dritte Pfennig von jeder Steuereinheit bei der Grundsteuer, und der dritte halbe Jahresbetrag bei der Gewerbe, und Personalste»«! erlassen. 8- 2. Hiernach sind daher auf die letzten Termine de? gegenwärtigen Jahres bloS zu erheben n) an Grundsteuern auf den 4. Termin, den 1. November d. I., zwei Pfennig« von jeder Steuer-Einheit, ordentliche Steuer, d) an Gewerbe- und Personalste»» den 15. Oktober d. I. Ein halber Jahresbetrag ordentliche Steuer^ 3. Aus gleichem Grubde sind dann auch die Steuer-Rechnungen auf das Jahr 1851 nur auf zwei Pfennige Zuschlag j und auf .mm °°0m I.hn-b-,mz SIE I 2 emeo dergleichen als Zuschlag j ' zu stellen. 8- 4- Der nach §. 1 an den Gewerbe, und Personalsteuer-Zuschlägen gewährte Erlaß leidet auf im Kataster nicht aufgenommene Steuerbeiträge derjenigen Personen, welche Gewerbe im Umherziehen treiben, kein« Anwmdung. tz. 5. Als Lergütung für die Erhebung, Ablieferung und Berechnung der außerordentlichen Gewerbe» Mid Personalsteuer.Zuschläge werden, und zwar von der baaren Einnahme, hiermst bewilligt: «in halbes Procent den Städten Dresden und Leipzig, ingleichen den Sleuergemeinden zu Wal denburg, Lichtewalde und Niederpfannenstiel, ein Procent den Mittelstädten, so wie den Steuergemeinden zu Herrnhut, Miltitz (im Stru«rbe» zirk Meißen), ferne» zu Bockwa, Niederplanitz, Obrrhohndorf, EaiuSdors, Ritderlößnitz, Lieb» schwitz und Schedewitz im Steuerbezirk Zwickau, zwei Procent den sämmtlichen übrigen kleinen Städten und Orten auf dem platten Lande.