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Adorter Wochenblatt. Zugleich: Anzeiger für die Stadt Neukirchen, sowie für sämmtliche einbe zirkte Ortschaften des Königl. Justizamtes Adorf. Sechzehnter Jahrgang. Preis für den Jahrgang bei Bestellung von der Post: 1 Lhaier, bei Bestellung de« Blatte« durch BotengelegenheN» 2» Stgr. 42. Mittwoch, den 15. Oktober 1851. Bekanntmachung. Lon dem Königlichen Finanzministerium ist die Zoll, und Stcuer-Directiou ermächtigt worden, Folgen des zur öffentlichen Kennlniß zu bringen: Auf Grund einer Vereinbarung der Regierungen in den Staaten des engeren Steuervereins steht den Central-Finanzstellcn der bctheiligteu Staaten das Befugniß zu, in Fällen, wo die Kartoffelkrankhcit eine schleunige Vcrwerthung der Kartoffeln erheischt oder außergewöhnliche Witterungsverhältniffe einen wirklichen Futtermangel nach sich ziehen, den Bekheiligten, welche besonders darum ansuchen, ausnahmsweise nachzulas sen, daß der Betrieb ihrer landwirthschaftlichen Branntweinbrennerei vor dem 1. November beginnen dürfe, dergestalt jedoch, daß in diesen Ausnahmefällen jedesmal bis zum 1. November die Steuer nach dem vollen Satze erlegt werde, von da ab aber die Zulassung zum minderen Steuersätze wieder eiktrete. In Bezug auf das hierbei zu beobachtende Verfahren wird bemerkt, daß diejenigen Brennerei-Inhaber, welche das fragliche Zugestäudniß in Anspruch nehmen wollen, in jedem einzelnen Falle darum bei dem Be« zirkShauptamtc schriftlich nachzusuchen und gleichzeitig das Vorhandensein mindestens einer der vorbezeichneten Kalamitäten, so wie den Umfang der Letzteren, ausreichend, d. h. durch Beibringung obrigkeitlicher oder doch von Gemeindebehörden und unbetheiligten Sachverständigen ausgestellter, auf eigene Wahrnehmung der At- testirenden gegründeter Zeugnisse, zu bescheunigen haben. Von den Hauptämtern wird sodann, kraft der den selben verliehenen Ermächtigung, beifällige Entschließung über die betreffenden Anträge gefaßt oder dießfalls die Anweisung der höheren Behörde durch Erstattung gutachtlichen Berichts eingeholt werden. Es versteht sich übrigens von selbst, daß die Zulassung zu dem landwirthschaftlichen Steuer-Erlasse vom 1. November an, abgesehen von dem früheren Betriebsanfangc, an alle diejenigen Voraussetzungen gebunden bleibt, welche bei Bewilligung dieser Begünstigung nach gesetzlicher Vorschrift außerdem vorhanden sein müssen. Dresden, am 4. October 1851. Königlich Sächsische Zoll- und Steuer-Direction. von Zahn. Gottschald, S. Kirchliche Nachrichten. Künftigen Sonntag hält Hr. Dlaconus Just sekne Antriltspredigt. Am Mittwoch früh soll allgem. Beichte gehalten werden. Getraute: 30) Johann Gottfried Adler, Einw. in Remtengrün und Christiane Karoline Aechtner das. 3l) Julius August Kießling, B. u. angeh Webermstr. allh. und Johanne Christiane Köhler allh. Geborne: 145) Mstr. Karl August Zeltler'S, D. u. Tischlers allh. T. Albiue. 146) Chustian Gottfried Fuhr» mann's, Instrumentenmachers in Jugelsburg S. Robert. 147) Johann Gottfried Niedel's. Einw. in Jugel-burg S. Julius Adolph. 148) Mstr. Christian Wilhelm Schaff'-, B. u. Nagelschmidts allh. S. Albin Emil. Beerdigte: 89) Eine unehel. L allh.