Volltext Seite (XML)
Pulsnitzer Wochenblatt lelegr.-Hür.: Wochenblatt Pulsnitz Erscheint: Oisnstag, Donnerstag u.Sonnabend. 6 mW Les l^änigl. Amtsgerichts und Les StaLtrates zu Pulsnitz Inserats kür denselben lag sind bis vormittags 10 Uhr aukzugeben. vis künk mal gespaltene Zeile oder deren Uaum 12 pk., Lokalpreis 1 v pk. Reklame 25 pk. Sei Wiederholungen Nabatt. Zeitraubender und tabellarischer Latz nach be sonderem 1arik. Lrküllungsort ist Pulsnitz. Fernsprecher: Nr. 18. VezlrKS-KnZSigSr Mit »lllustr. Sonntagsdlatt", , Landwirtschaft- iicher Leilage" und ^§ür Laus und Lerd". Nbannen.ent: Monatlich 45 pk., vierteljährlich Mk. 1.25 bei kreier Zustellung ins Laus, Lurch dis poft bezogen Mk. 1.41. -— und Zeitung blatt L« X«»» Niilc-r,,'^ umfassend dis Ortschaften: Pulsnitz, Pulsnitz m. S-, Vollung, Srohröhrsdork, IZretnig, Lauswalde, Ohorn, Obersteina, Nieder- "ttllövlOII Ittl? 0611 »^Ml5gLNU)l5vLZU!^ Pul5lll^,steinci, Weißbach,Ober-u.Nieder!!chtsnau,§riedersdork-IhiemsnLork,Mittelbach,SrohnaunLork, Lichtenberg, ttlein-Dittmannsüork. vruck und Verlag von L. L. Förster's Crven (Inh.: Z. XV. Mohr). Expedition: Pulsnitz, lZismarckplatz Nr.265. Verantwortlicher Nedaktsur: Z. XV. Mohr in Pulsnitz. 62. Jahrgang. Sonnabend den 19. März 1910. Mttlm^onntKA Hosianna in der Höhe! 8. L. X. — Müller, ?k. em Erfülle sie mit heil'gem Mut, Speis' sie mit deinem Brot und Blut, Hüt' sie vor Sünd' und Schaden! Und wenn sich eine Seel' verirrt, Führ' du sie heim, du treuer Hirt Und nimm sie an zu Gnaden! Jesu, der du sie gewonnen, Was begonnen, das vollende, Laß das Werk nicht deiner Hände. Er kommt, er kommt der Gottesheld, Der Friedensfürst, der in der Welt Sein Lichtreich will entfalten. O Zion, schmücke dich mit Zier, Denn steh', dein König will bei dir Heut seinen Einzug halten! Bringt ihm, schwingt ihm Siegespalmen, Jauchzet Psalmen, macht's auf's beste Heut zu seinem Krönungsfeste. Zieh auch in ihre Herzen ein, Erleuchte sie mit deinem Schein, Daß sie dir fromm begegnen! Und daß auch jedes an dich glaubt, Leg deine Hände auf ihr Haupt, Sie heute einzusegnen! Höret, schwöret heut auf'S neue, Ihm in Treue nachzuwallen, Ob auch Erd' und Himmel fallen. Gelobt sei, der da kommt im Herrn, Gepriesen sei er nah und fern, Der Fürst der Seligkeiten. Es geht von seinem Tempelhaus In alle Welt sein Name aus, Sein Reich weit auszubreiten. Mächtig, herrlich durch die Lande, Bis zum Strande, schall' und gehe Er strecket über Land und Meer Sein Zepter aus und zieht einher Auf eines Saumtier'S Füllen, Um seine Macht und Herrlichkeit, Sanftmütig in der Demut Kleid Der Welt noch zu verhüllen. Frieden, Freuden will er senden, Gnade spenden, uns versöhnen Und mit ew'gem Heil uns krönen. Hier steht der Kinder fromme Schar Und bringt sich dir als Opfer dar, In Unschuld fromm gekleidet. Sie machen deinen Namen kund, Weil du dir aus der Kinder Mund Ein heilig Lob bereitet. Schweigt ihr, neigt ihr euch nicht willig, Müßten billig auch die Steine Schreien über die Gemeine. BeklMtmlhMg. Vie Sisgsbsrgstratze wird von der Bischofswerdaer Straße ab bis zur Brauerei vom 29. d. M. ab wegen Ausführung von BeschleusungSarbeiten auf 2—3 Wochen gesperrt. Pulsnitz, den 19. März 1910. Der Stavtrat. vr. Michael Bürgermeister. H- Aas Wichtigste. Der Dienstkiiecht Heinze wurde wegen des Raubmor des im Schoner Grunde gestern vom Dresdner Schwurgericht zu 15 Jahren Zuchthaus verurteilt. (S. Gerichtssaal.) Die Erste Kammer erledigte am Donnerstag einige Etats- und Rechenschaftssachen sowie die Petitionen zur Bekämpfung der Schundliteratur. Die Zweite Kammer nahm am Donnerstag den An trag Brodaus wegen Verkürzung der geschlossenen Zeiten in der Deputationsfassung gegen die Stim men der Konservativen an. Bei Beratung des Etat kapitels Gewerbe- und Dampfkesselaufsicht entspann sich eine lebhafte Debatte. Dem Gesetzentwurf über die Feuerversicherungsordnung bei privaten Feuer versicherungsunternehmungen wurde in der Deputa tionsfassung zugestimmt. (S. Landtagsbericht.) Die Erste Kammer erledigte am Freitag einige kleine EtatSkapitel und mehrere Eisenbahnsachen und ver tagte sich dann bis zum 4. April. Die Zweite Kammer hatte am Freitag erst eine län gere Debatte über neue Erklärungen, erledigte dann einige Kapitel aus dem Etat und dem Rechen schaftsbericht und vertagte sich hierauf bis zum 30. März. (S. Landtagsbericht.) Das Kaiserpaar gedenkt Ende April Schloß Urville in Lothringen zu besuchen. Der Reichstag verabschiedete am Donnerstag in drit ter Lesung den Etat und vertagte sich dann bis zum 12. April. (S. Reichstagsber.) Die Arbeiterkündigungen auf der Kieler Werft sind gestern durch Anschlag der Werftverwaltung bis auf weiteres zurückgezogen worden. Frau v. Schönebeck-Weber wurde gegen eine Kaution von 50000 Mark aus der Untersuchungshaft ent lassen. Die Türkei droht Griechenland mit Kündigung aller Verträge, wenn dieses nicht die Rechte der mohame- danischen Grundbesitzer in Thessalien schützt. Sie nm AeichsMstHmiMliMW. Der schon seit längerer Zeit angekündigte Entwurf einer Reichsversicherungsordnung ist dem Reichstage nun mehr zugegangen, doch wird er daselbst erst in dem nach österlichen Sessionsabschnitte zur Beratung gelangen. Der genannte Gesetzentwurf unterzieht die bestehenden sozial politischen VerstcherungSgesetze d s Reiches einer eingehen den Revision im Sinne einer einheitlichen Regelung der gesamten Versicherungsgesetzgebung. ES wird demnach künftig kein besonderes Krankenversicherungsgesetz, kein be sonderes Unfallversicherungsgesetz und kein besonderes Alters- und JnvaliditätS-VersicherungSgesetz mehr geben, trotzdem ist jedoch die Gliederung des Entwurfes derar tig, daß sich jeder auf den einzelnen Versicherungsgebieten leicht zurecht finden kann. DaS Ganze ist in sechs Ab schnitte geteilt: Gemeinsame Vorschriften, Krankenversiche rung, Unfallversicherung, Invaliden- und Hinterbliebenen- verstcherung, Beziehungen der Verstcherungsttäger zuein ander und zu anderen Verpflichteter und schließlich Ver fahren. Der Entwurf spricht eine gemeinsame Organi sation aller VersicherungSzweige und Versicherungsträger aus, welche in die Instanzen Versicherungs-Oberverwal- tungSamt und Reichsversicherungsamt zerfällt. Die Ver sicherungsämter haben die Geschäfte der Reichsversicherung in allen ihren Zweigen wahrzunehmen; Laien, Vertreter von Arbeitgebern und von Versicherten wirken bei ihnen mit. Die Oberversicherungsämter treten im allgemeinen an die Stelle der jetzigen Schiedsgerichte für Arbeiterver- stcherung mit erweiterten Verwaltungs- und AufstchtSbe- fugnissen. Das Reichsversicherungsamt bleibt die oberste Behörde im gesamten Versicherungswesen des Reiches. Für Krankenkassen und Aerzte werden besondere Schieds instanzen errichtet. Bei der Invalidenversicherung sieht der Entwurf die Einführung einer sogenannten freiwilli- gen Zusatzversicherung vor. Die Krankenversicherung er fährt eine Ausdehnung auf die land- und forstwirtschaft lichen Betriebe, die Hausgewerbetreibenden, die Dienst boten usw. Wie bei der Invalidenversicherung, so werden auch bei der Krankenversicherung Arbeitnehmer und Ar beitgeber künftig gleiche Beiträge zahlen. Die Vorschrif ten über Unfallversicherung werden vereinfacht und über sichtlicher gestaltet. Als bemerkenswerte Neuerung bringt die Reichsversicherungsordnung die Einführung der Wit wen- und Waisenversicherung. Sie erstreckt sich auf die Hinterbliebenen aller wegen Invalidität versicherten Per sonen und gewährt Witwen — in AuSnahmesällen auch Witwern — Renten, sowie Waisenrenten, Witwengeld und Waisenaussteuer. Voraussetzung für die Gewährung der Hinterbliebenenbezüge ist, daß der verstorbene Ernährer zurzeit seines Todes eine Invalidenrente bezogen oder die Voraussetzung dafür in seiner Person erfüllt hatte. Nach dem Tode eines Versicherten erhalten die Kinder bis zum vollendeten 1S. Lebensjahre Waisenrenten und die Witwen Witwenrenten. Uneheliche Kinder sind beim Tode der Versicherten, auch wenn der Vater noch lebt, zur Wai senrente berechtigt, dagegen haben die ehelichen Kinder, deren Vater noch lebt, in der Regel keinen Anspruch aus Waisenbezüge. Einmalige Kapitalzahlungen — Witwen geld und Waisenaussteuer — sollen die Witwen und Waisen aus allen Ehen erhalten, in denen nicht nur der Ehemann, sondern auch die Ehefrau Beiträge zur Inva lidenversicherung geleistet hat. Die festen Reichszuschüsse betragen für jede Witwen- und Witwerrente 50 M, für jede Waisenrente 25 M jährlich. Die Renten sind so be messen, daß in Lohnklasse 4 (etwa 1000 M Lohn jährlich) nach 1500 Beitragswochen betragen: die Invalidenrente M 290.40, die Witwenrente M 122.40, die Waisenrente für ein Kind M 61.20. Oertlicbes und Säcbslscbss. Pulsnitz. (Zur Konfirmation.) Der Konfirma tionstag ist der Tag, der den Strich unter die Tage der Kindheit zieht. Mit ihm pflegt die sorgloseste Periode des ganzen Menschenlebens, die erste Jugend, abzuschlie ßen. Mit ihm beginnt der Ernst des rauhen Lebens. Ein Tag von so hoher und so gewaltiger Bedeutung kann gar nicht ernst genug erfaßt werden. Mit seiner holden Frühlingsschönheit gewinnt er aller Herzen, nimmt er aller Seelen gefangen, ist er doch der Tag der Jugend in der Frühlingszeit. Und dieses Frühlingsmäßige an ihm soll in unserer Erinnerung bleiben. Der Konfir- mationstag ist ein Tag der schönsten und reinsten Freude sowohl für die Konfirmanden, wie auch für ihre Ange hörigen. Nun ist der erste Gang ins Leben gerüstet. Nun geht eS unwiderruflich Tag für Tag vorwärts. Und immer weiter zurück werden bald die sonnigen Tage der Kindheit liegen. Und immer aus weiterer Ferne wird ihr sonniger Schimmer herüberleuchten, daß es zuletzt nur noch ein Flimmern sein wird, ein leises Flackern im Ernst des Alltags. So wird der Konfirmationstag zur Schwelle, die aus dem Lande der Vergangenheit hinüber führt in das Land der Zukunft. Tausende von Hoff- nungen und Wünschen erfüllen die Herzen der Eltern unserer Konfirmanden und Konfirmandinnen. Mögen alle Hoffnungen sich erfüllen, mögen aber auch alle die Ge lübde, die morgen von den Lippen der Konfirmanden kommen, gehalten werden. Möge das Leben nicht zer reißen und zerstören, was der Konfirmationstag an guten Vorsätzen in den Herzen der Eltern und Kinder wach gerufen. Möge sich alles so gestalten, wie es alle wollen und wünschen, auf daß gute und tüchtige Menschen aus diesen Kindern werden, die nunmehr mit ihrer ersten Jugend abgeschlossen haben und in den Ernst des Lebens eingetreten sind. Unsern Glückwunsch fassen wir in den alten Bergmannsgrutz zusammen: Glück auf!