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Nr. SO. Pulsnitzer Wochenblatt. — Sonnabend, den 19. Februar 1909. Seite 7. -4 Irrungen. Kriminal-Novelle von G. Stru d e -. 1. ' Nachdruck verboten. 1. Kapitel. Zu der Zeit, da die jetzige preußische Provinz Nassau noch ein selbständiges Herzogtum war, besaß dar dicht am Rhein« gelegene Städtchen Hohenheim einen Bürgermeister, der weit und breit berühmt war wegen der eifrigen Pflichttreue mit der er seine» Amie» waltete., Di« wahrhaft aufopfernde Tätigkeit vesselöen erschien um so auffallender, al» für Herrn Theodor Haubrecht, wie jener Bürgermeister hieß, die Zufriedenheit seiner Vorgesetzten und somit die Beibehaltung semr» Amtes durchaus nicht etwa ein.? ExPsnzbedingung bildete. Denn Herr Haubrecht war ein wohlhabender, ja reicher Mann, der nicht nur die schönsten Weinberge in der Umgegend sein Eigentum nannte, sondern auch sehr viel bare« Geld auf Hypotheken ausgetrehen halte und der, wenn das schwere Amt nicht auf seinen Schultern geruht, sich düS Leben Süße-st brquem und angenehm hätte ein richten können. Aber obwohl er bereits Len sechziger Jahren sich näherte, wollt« er von einem Aufgeben seine» Amte» noch immer nichts wissen. Nicht als ob das mit demselben ver bünde Gehalt ihn zur Beibehaltung seiner Stellung etwa ver anlaßt hätte, denn dis paar hundert Gulden, welche diese ihm einbrachte, und auch noch mehr gab er alljährlich für wohltätige Zwecke au», aber Herr Haubrecht war «in Mann von Ehrgeiz, der dir Macht, welche er besaß, und da» Ansehen, welche» Vie letztere bei anderen Menschen ihm verschaffte wohl zu entbehren vermochte. So im Besitze eines ansehnlichen Vermögen« und der allge meinen Achung sich erfreuend, sowie körperlich und geistig noch sehr rüstig, hätte Herr Haubrecht ein in jeder Hinsicht beneiden»« werter Mensch genannt werden können, wenn nicht sein Leben durch einen Umstand fortwährend verbittert worden wäre. Dieser Umstand aber bestand in dem Verhältnisse de« Herrn Bü ger« meister» zu dem Baron Kuno v. Siepen, welcher mit seiner Frau und seiner einzigen Tochter Marga eine et^a eine halbe Stunde von dem Städtchen gelegene jrühre Rltterbmg bewohnte. Obwohl e» stadtkundig war, daß de« Baron» Vermögen»vnhält. niffe recht prekäre genannt werden dursten und daß nur durch Unterstützung von Verwandten die freiherrliche Familie wenigsten» einigermaßen ihrem Range gemäß auftreten konnte, legte den noch dieselbe, und ganz besonder» der Baron, wo er mit irgend einem der Hohenheimer BUrg-r zuiammkniraf. einen geradezu unerhörten Stolz und Hochmut an den Tag. Seiner beleidigen den Ueberhebung wegen war der Baron bei der Bürgerschaft allgemein verh ßt, man verspottete und verhöhnte den Anwesenden, sobald nur eine G«l«ss»heit hierjU sich bot, und im Hohen- heimer VollSwund hhß dvswb- nie anders al« em „Bettslprinz". Wer jedoch den Baron sm autnqngsten haß», da« war der Bürgermeister von Hohenheim. Für ihn bildete Anfang« der Sprosse eine» altadligen Geschlechte» eine ebenso imponierende w r verehrungswürdige Erscheinung, mit der verkehren zu dürfen er sich zur hohen Ehre angerechnet haben würde, und im Be wußtsein seiner Stellung und seine» Reichtum« hatte der Bürger meister, kurz nachdem Herr v. Siepen auf der ihm durch eine Erbschaft zugefallenen Burg bei Hohenstein sich niedergelassen, mehrfach Versuche gemacht, um der freiherrlichrn Familie sich zu näheren Aber alle Versuche dieser Art wie» der Baron schroff zurück, derselbe verstieß sich in seiner maßlosen Ueber- Hebung sogar so weit, daß er in Gegenwart seine» einzigen Be tz entsn Bemerkungen sich erlaubte, welche für den Bürgermeister sowohl, wie für dessen Tochter Hedwig im höchsten Grade ver letzend waren. Er titulierte nämlich Beide mit dem Namen „elende», protzenhafl?» Bürgergesinde!" und noch manchen anderen nicht weniger al« schmeichelhaften Bezeichnungen; dem Bürgermeister wurde diese« hinterbracht, und sofort verwandelte sich seine fast devote Hochachtung vor dem Baron in grimmigen Haß. Daß er von dem stolzen Edelmann« beschimpft wurde, da« hätte er am Ende noch verzeihen können, aber daß jener auch von Hedwig, seinem einzigen Kmde, den Trost und der Freude seines Alters in verächtlicher Weise zu sprechen gewagt, da« war selbst für seine Langmut zu viel. Hinderte rhn auch sein strenge« Pflichtbewußisem, seine amtliche Stellung zu kleinen Chikanen gegenüber dem Baron zu benutzen, so suchte «r dagegen auf andere Weise für jenen Schimpf sich zu rächen. Unter anderem kaufte er eine ziemlich beträchtliche Forderung gegen den Baron von einem dessen Gläubiger in Wiesbaden an und suchte dann deren gerichtliche Vollstreckung herbeizuskhnn; doch wenige Tage nach Einleitung der Klage bot ihm Herr v Siepen durch einen Gerichttvollzieher sofortige Bezahlung in Baar an. Al«dann machte der Baron dem nächsten Vorgesetzten de» Bürgermeister», einem ebensall« adeligen Herrn, seinen Besuch, und die Folge hiervon war, daß bei dec nächsten Anwesenheit Le» Letzteren in Hohenheim der Bürgermeister einige höchst ungnädige Bemer kungen über sein Verhalten im Allgemeinen wie gegenüber dem Henn Baron v. Siepen im Besonderen anhören mußte. Seit dieser Zeit grüßten sich die beiden Feinde nicht mehr. Wenn sie sich begegneten, dann schleuderte der Bürgermeister wohl «inen nichtachtenden ober grimmigen Blick nach seinem Gegner, aber dieser schien bei solchen Gelegenheiten den Ersteren überhaupt nicht zu bemerken, und diese vollständige Ignorierung seiner Person vermehrte noch den tiefen Groll de« Herrn Haubrecht gegen den „Bettelprinzcn", wie er von jetzt ab auch zuweilen den Baron nannte. An einem Vormittag de« Monat« August finden wir den Herrn Bürgermeister in seinem Bureau zu Hohenheim vor seinem Pulte stehend und eifrig mit dem Durchlesen von Akten defchäsrigt. Herr Haubrecht »st em großer, knochiger Mann mit graumeliertem Haar und einem lederharken, glattrasierten Gesichte. Die Nase ist groß und breit, da« Kinn ist stark b«r- vortretend, und au« den grauen Augen, deren er sich noch immer ohne Brille bedienen kann, leuchten in diesem Augenblick Aerger und Entrüstung. Mit einem Male schleudert er den großen Brief, den er in der Hand hält, auf da« Pult schlägt mit d»r flachen Hand auf datselbe und ruft dabei au«: »Ein wahrer Skandal ist e«, wie dieser hergelaufene Bettel prinz mir, dem langgedienten Beamten, gegenüber in Schutz ge- nommen wird! Schreibt mir da der Landrat, mein Protokoll gegen den Baron wegen seine« Fahren« quer über die Gememde- wiese solle ich zurückziehen und außerdem in Zukunft nicht jeder Kleinigkeit halber gegen diesen Herrn in einer solchen gehässigen Weise vorgehen! Also weil der Mann ein Baron ist, darf er da» Gemeinde.Eigentum ruhig schädigen, wenn ich aber entgegen gesetzter Ansicht bin und demselben dieserhalb ein Protokoll mache, wie ich die» jedem Bürger gegenüber halten muß, so handle ich gehässig! Da verliert man wahrhaftig bald die Lust, noch weit r den Bürgermeister zu spielen, und ich würde auch mein« Stellung sofort niederlegen und einem Anderen e» überlassen, wegen de» Baron» sich zu ärgern, wenn — wenn ich nicht meinen Mitbürgern zu Liebe im Amte bleiben würde. — Wa» haben Sie denn nun wieder, Eich?" Diese letzten Worte galten einem etwa fünfzigjährigen kräftigen Mann in der Uniform der damaligen Polize diener, der ohne anzuklopsen in da» Zimmer getreten war und sich in strammer Haltung in der Nähe der Türe aulgepflanzt hatte. »Melde gehorsamst", sagte dieser, »daß «in Hund d«» BaronS v. Siepen diesen Morgen durch den Weinberg de« Winzer« Günther gelaufen ist. Soll ich ein Protokoll über den Vorfall auisetzen?" »Ja, Eich, da» alle» müssen wir in Zukunft ruhig ge schehen lass«»', sagte der Bürgermeister in bitterem Tone „So rben noch habe ich von dem Herrn Landrat einen Verweis be kommen wegen d«S Protokoll», welche» ich gegen den Baron ringereicht hatte, weil derselbe über die Gemeindewiese ge fahren ist." .Da» ist unglaublich, ja ganz unerhört!" rief der Polizei- diener au», worauf sein Chef also fortfuhr: „Sie haben Recht, Eich, e« ist uneihört und doch ist dem so. Ich kann gegen die Gesetz-Uebertretungrn de« Baron« gar nicht« mehr tnn; Sie gehen aber zu dem Winzer Günther und raten Sie demselben, den Baron auf dem Zivilwege auf Schalen- ersatz zu verklagen Wird derselbe al«dann zu einer tüchtigen Entschädigung, sowie in die Kosten verurteilt, so lernt er viel leicht doch noch einsehen, daß die in Hohenheim bestehenden Ge setze auch für ihn Geltung haben." (Fortsetzung folgt.) 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