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Nr. 62 Pulsnitzer Wochenblatt. — Sonnabend, den 28. Mar 1910. Seite 3. riagesgEsckiÄrte. Deutsches Reich. Berlin, 27. Mai. Wie die „Voss Ztg." hört, wird voraussichtlich eine neue WahlrechtSvor- läge im Herbst eingebracht werden; indessen sind darüber noch keine Beschlüsse gefaßt. Herr von Bethmann-Holl weg hatte während der Sitzung eine Konferenz mit dem Zentrumsabgeordneten l)r. Po^ch. Berlin, 27. Mai. Der Kaiser leidet an einem Fu runkel in der Gegend des rechten Handgelenks und ist deshalb genötigt die Hand zu schonen. Es handelt sich um einen Insektenstich, der eine ziemliche Schwellung hervorrief. Um jeder Gefahr einer Blutvergiftung vor zubeugen, ist die Geschwulst, die ganz unbedeutender Na tur ist, geschnitten worden. Der Kaiser, der sich in der Behandlung des Generalarztes l)r. von Jllberg befindet, kann die Hand ohne jede Störung gebrauchen und darf auSgehen. Berlin, 27. Mai. Der italienische Minister des Aeu- ßeren Marquis di San Guiliano, der heute hier einge troffen ist, wird am Sonntag von Sr. Majestät empfan gen werden und einer Einladung des Kaiserpaares zur Mittagstafel folgen. „Die „Nordd. Allg. Ztg." äußert sich zu dem Besuch des italienischen Ministers folgender maßen: Wir begrüßen in diesem Besuche nicht nur eine Bestätigung der bundestreuen Gesinnungen des neuen italienischen Kabinetts, die in der Programmrede des Ministerpräsidenten Luzzatti bereits Ausdruck gefunden haben, wir freuen uns auch, daß die Leiter der auswär tigen Geschäfte der beiden Dreibundmächte bei diesem Anlaß Gelegenheit finden werden, in vertrauter Aus sprache die persönlichen Eindrücke zu vertiefen, die sie bei ihrer Unterredung in Florenz gewonnen haben. Marquis di San Guiliano ist hier der sympathischen Aufnahme sicher, die den freundschaftlichen und vertrauensvollen Beziehungen des Deutschen Reiches zu dem verbündeten Italien entspricht, wie der hohen Achtung die seiner Person in Deutschland entgcgengebracht wird. Wir hei ßen den hervorragenden italienischen Staatsmann herz lich willkommen. Köln, 27. Mai. König Albert wird bei seinem Ber liner Besuch, wie die Kölnische Zeitung meldet, den Deut schen Kaiser zur Brüsseler Weltausstellung einladen; diese Einladung werde gemäß bereits erfolgter Vorbesprechung freundschaftliche Aufnahme finden. Brüssel, 27. MU. Das Gefolge des Königspaares auf der Reise nach Berlin wird sich aus folgenden Per sönlichkeiten zusammensetzen: Graf Merode, Oberhosmar- schall, General Jungblut, Oberst de Moor, Generaladju- dant Baron Woelmont. Der Kaiser hatte dem KönigS- paar einen kaiserlichen Spezialzug zur Verfügung gestellt, welcher daS KönigSpaar an der belgischen Grenze abho len sollte. Das Königspaar hatte dies jedoch abgelehnt. Der Empfang wird nicht, wie dies bisher üblich war, an der deutschen Grenze in HerbcSthal stattfinden, son dern in einer in der Nähe von Berlin gelegenen Station. Dies geschieht deshalb, weil das Passieren der Grenze in der Nacht erfolgt. Es erhält sich hier das Gerücht, wo nach der Kaiser seinen Gegenbesuch noch während der Ausstellung in Brüssel machen wird. Frankreich. Paris, 27. Mai. Der Marineminister, welcher gestern nach Calais abgereist war, um an Ort und Stelle die notwendigen Maßnahmen bezgl. der He bung des untergegangenen Unterseebootes zu treffen, ist nach hier zurückgekehrt. Alle Versuche, das Unterseebot zu heben, sind bisher geitert, infolge der starken Strö mung die im Kanal herrscht. Diese Strömung ist so Aus alter Zeit, vlldsr aus der Vsrgangsnbeit von Pulsnitz. Von Paul Hübschmann, Königsbrück. (4. Fortsetzung.) .. .. ... III Um 4550 ........ ... Dec Rat der Stadt hat das „Recht der ersten Rüge", d. h., ihm steht die Entscheidung in allen Klagsachen in erster Instanz zu. Auch das Nachlaß- und Vormund- schaftSwesen wird von ihm geregelt. Gesetzmäßig gilt dabei folgendes: 1 .) Wenn ein Ehemann stirbt, so bekommt die Ehe frau von dessen Kleidern alles, was derselbe vorm Altar ongehabt hat, als Kleid, Mantel usw. Stirbt die Ehe frau, so bekommt der Wittber ebenfalls den TrauungS- staat und das Ehebette. 2 .) Die Wittbe kann ohnehin nach ihres Mannes Tode entweder ihre Jllato repetieren oder Kindes Theil verlangen. 3 .) Der Ehemann bekommt nach seiner Frauen Tode zwei Drittel von ihren Immobilien und Mobilien. Das Recht der „Obergerichte" und der „peinlichen Halsgerichte" wird von der Herrschaft unter Mitwirkung von Ratspersonen ausgeübt. Die Urteils-Vollstreckung steht dem Rate zu. Die Hinrichtung eines Verbrechers vollzieht sich nach besonderen, vom Rate gegebenen Vor schriften. So wird um jene Zeit das Halsgericht an Michel Werner und ChristpH Lohse, die die Kirchen zu Pulsnitz und Großröhrsdorf erbrochen und andere Dieb stähle verübt hatten, nach folgender Ordnung „gehegt": 1 .) Zwischen 8 und 9 Uhr werden die Uebeltäter vor die peinliche Gerichtsbank gestellt. In der Vorstellung werden 3 Pulse mit dem Henkerglöcklein geläutet. DaS peinliche HalSgericht hält vorn Stadthause. Barthel Rege, sitzend mit einem blosen zweischneidigen Schwerdt. Neben ihm sitzt zur Rechten Hand Christoph Haufe, us der linken HanS Teufel, alle uf einer Bank. Uf der an dern Gerichtsbank sitzt Egidius Schmidt, uf der dritten aber George Winkler, uf der vierten Michel Wetzmann. Hinterm Richter stehn die Bürgermeister, ob etwa ein Schöppe im Reden fehlen möchte, ihm zu helfen oder not dürftige Anordnung zu thun. stark, daß die Taucher nur mit größter Mühe sich auf den Meeresboden aufrecht erhalten können. Den letzten Meldungen zufolge, hat man jede Hoffnung aufgegeben, die Insassen des untergegangenen Bootes, falls sie über haupt noch am Leben sind zu retten Man nimmt an, daß der Tod der Insassen sofort eingetreten ist. Zu die ser Auffassung ist man auch im Marineministerium ge kommen, das zusammengetreten ist und welchem alle Te legramme über den Verlauf der Rettungsarbeiten unter breitet werden. Die Rettungsarbeiten werden aber fort gesetzt. In Cherbourg ist ein Dock von 500 Tonnen zu sammengestellt worden, um sich an die Unfallstelle zu begeben, und das eventuell gehobene Unterseebot an Bord zu nehmen. An der Unfallstelle find zahlreiche Schiffe anwesend, die sich an den Rettungsarbeiten be schäftigen. Es befinden sich, wie nunmehr amtlich be stätigt wird, drei Offiziere und 23 Unteroffiziere und Mannschaften auf dem untergegangenen Boote. Vie preußische MMreAWorliM geWu. Noch gestern wußte man nicht, wie es nun eigent lich werden wird. Die oagesten Gerüchte waren im Um laufe und erst heute früh, als eS bekannt wurde, daß die nationalliberale Fraktion in ihrer gestrigen geheimen Sitzung sich gegen diese sogenannte Wahlreform ausge sprochen und deren endgültige Ablehnung beschlossen habe, war man davon überzeugt, daß dies der Zusammen bruch des dem Herzen Herrn von Bethmann-Hollwegs so nahestehenden Werkes bedeuten würde. Die liberale Presse schrieb denn auch schon heute früh in wahren Jubelhymnen von dem Falle der Volks-, industrie- und handelsfeindlichen Wahlrechtsvorlage und scheint hierin den Anbruch einer neuen Aera für die Entwickelung des Liberalismus und der Gesundung der politischen Verhältnisse in Deutschland zu erblicken. Wenn schon die Erwartungen, die man infolge der gestrigen Beschlüsse der Nationalliberalcn hegte, sich zutreffend erwiesen haben und die preußische StaatSregierung sich nach Lage der Dinge entschließen mußte, ihren Gesetzentwurf zurückzu ziehen, so bleibt doch abzuwarten, ob sich alle die von liberaler Seite hieran geknüpften Hoffnungen erfüllen werden. Das ist kaum anzunehmen, denn die Wünsche der Liberalen sind nicht gering einzuschätzen; die anderen großen Parteien haben aber schließlich auch noch ein Wörtchen mitzureden. Ein wichtiger Umstand darf aber nicht unbetont bleiben, die Nationalliberalen haben jeden falls durch ihren gestrigen Beschluß bewiesen, daß sie nicht gewillt sind, sich von den anderen linksstehenden Parteien zu trennen, und die Frage, ob diese Haltung nicht späterhin doch einmal zu einer Verständigung aller Liberalen führen kann, ist wieder etwas näher gerückt, wenn schon sie augenblicklich noch nicht ventiliert zu werden braucht, weil man ja schon manchen Unfall mit erlebt hat. Jedenfalls bedeutete der heutige Ausgang des WahlrechtskampfeS für Herrn von Bethmann-Holl weg eine arge Niederlage, und er wird bei der Ein bringung einer anderen Wahlrechtsreform wohl etwas vorsichtiger zu Werke gehen müssen, denn noch eine solche Schlacht und er selbst dürfte ein toter Mann sein. Man sah es dem Ministerpräsidenten heute wohl an, daß es ihm bei der Debatte im Abgeordnetenhause nicht sehr wohl war, und am liebsten hätte er wohl die wider strebenden Volksboten durch den nach seinen Wünschen eingerichteten Polizeisistierungsdienst hinauSkomplimentie- ren lassen. Wenn es auf diese Weise noch zu machen 2 ) Wenn das HalSgericht gehegt ist, so klagt der Scharfrichter die armen Sünder nach peinlichen Recht an. Nach verführter Anklage wird den armen Sündern das Urteil durch den Stadtschreiber vorgelesen. Nach demselben gibt der Richter Barthel Rege das HalSgericht wiederum auf. Nach Aufgebeung desselben hat der Ge- richrsdiener suchende hinter dem Richter einen weißen Stab, gibt denselben oem Richter, welcher ihn entzwei bricht. Darnach stehen Richter und Schöppen auf, stosen die Bänke hinter sich umb, da denn die Uebeltäter nach mals zur Wahlstatt geführt werden. 3 .) Der Herr Magister und Kaplan begleiten und trösten sie, sowohl die Schule, doch ohne gewöhnlichen ProceS, geht auf der Seite und singt einige Bußpsalmen. 4 .) Auch wird angeordnet, daß die Bürgerschaft vorn Rathause, da das Halsgericht gehegt wird, sowohl an der Wahlstatt einen Kreis mit Spiesen machen, daß sich Niemand in den Kreis neindringen, noch einer so drinnen ist raus kommen kann. 5 .) Nach Verrichtung dessen allen im reingehen pfle gen diejenigen, so Röhre haben, vor der Stadt oder ufn Markte abzuschießen. Auch sind 40 Bürger angeordnet, die bis zu Vollriehung aller Sachen in und vor dem Städtlein wachen und bleiben sollen. Die andern gehn in ihre Wehren über und hinten mit dem armen Sün dern naus. Die Stadt hat 2 Tore, das Obertor und das Nieder- thor. A Gaffen sind vorhanden: Die Langegasse, die Kurzegasse, die Brauhavsaaffe, das Loch, die Schloßgasse, der Polzenberg, die Kircbmffgasse, die Lammgasse, die Baderqosse Das Pfarrhaus stand erst vor dem Ober tore anßeUwU dir Stadt. 1543 wird ein neues Pfarr haus errichtet auf einem Stück Burglehn, das der Rat für 14 Gulden 4 Groschen erworben hat. Die Stadt zählt um 800 Einwohner. Für alle LebenSverhältnisse sind Gesetze und Verordnungen teils von der Landesregierung, teils von der Herrschaft oder von der Kirche erlassen. Sogar die Kleidung ist gesetz lich vorgeschrieben. Die oben erwähnte Verordnung vom Jahre 1551 bestimmt hierzu: „Sodann auch Köstlichkeit der Kleider bei den Leuten durchaus so unmäßig gebraucht wird, daß nicht allein ein kein Unterschied bei ihnen gegen andern auch mehrerS Standes erkannt werden mag, sondern auch gewesen wäre. Jedenfalls haben sich die Gerüchte, die von einer Auflösung d-'S Hauses sprechen, als unrichtig erwiesen, wahrscheinlich ist die Regierung von der Erfolg losigkeit dieses Schrittes, eine Wahlrechtsreform durchzu drücken, die eben keine Reform ist, überzeugt. Auch wird ein Rücktritt des Ministerpräsidenten, mit dem man auch rechnen mußte, nicht erfolgen. Indessen werden wir im Herbst eine neue Wahloorlage begrüßen können, die Hof- fentlich dann alle Parteien mehr zufriedenstellt, als die soeben verabschiedete getan es hat. Neueste direkte Meldungen Berlin, 28. Mai. Zu der gestrigen Erklärung der Regierung bezüglich der Wahlrechtsoorlagen schreibt das Berl. Tagebl.: Eine Etappe in dem Feldzug, der Preu ßen ein freies Wahlrecht bringen sollte, liegt nunmehr hinter uns. Da der Feldzug weiter geht, kann man noch nicht von Sieger sprechen, aber von Besiegte. Das sind interessante E.icheinungen am Schluffe des ersten Kriegs- abschnitteS. Die Bülowsche Wahlrechtsoorlage ist somit tot. Der Kamps um die Wahlreform geht weiter. Die nächste Etappe wird ausgeführt auf dem Gebiet der Wah len zum Reichstag. Die „Morgenpost" sagt: „Nun, da die Bahn frei ist, kann der Kampf mit voller L ucht von neuem einsetzen; der Kampf um das Wahlrecht, in dem die Bülowschen Plänkeleien nur ein friedliches Intermezzo waren. Daß Ministerpräsident v. Beethmann Hollweg nicht daran denkt, aus dem Scheitern der Vorlage per sönliche Konsequenzen zu ziehen, scheint man mit Sicher heit behaupten zu können, ebenso falsch sei, zu erwarten, daß die Regierung gegen das Abgeordnetenhaus irgend welche Schritte unte nehmen wird. Calais, 28. Mai. Gestern abend 6 Uhr mußten die Rettungsarbeiten, die den ganzen Tag über fieberhaft fortgesetzt worden waren, infolge der heftigen Strömung, welche im Kanal herrschte, eingestellt werden. Um r/z11 Uhr begab sich der Admiral Bollue mit dein Marinepräfekten nach der Unfallstelle, um persönlich die Arbeiten zu leiten Bis jetz ist es noch nicht gelungen, die Hebelkrähne der „Pluviose" an Ketten sestzumachen. Baden Baden, 28. Moi. Der berü mte Baktereologe Robert Koch ist gestern einem Herzleiden, von welchem er in Baden-Baden Erholung suchte, erlegen. Wien, 28. Mai. Während der beiden letzten Tage des Hofrichter-Prozesses steigerte sich der Erregungszustand derart, daß man sich entschloß, den Angeklagten neuerlich auf seinen Geisteszustand beobachten zu lasten. Wie gestern in später Abendstunde verlautete, sollen die Mili tärärzte zu dem Resultat gekommen sein, daß Hofrichter tatsächlich sich im Zustand einer schweren Nervenzerrüttung befindet, die es wahrscheinlich untunlich machen wird, ihn in der Untersuchungszelle zu belassen. Man glaubt vielmehr, daß Hofrichter in den nächsten Tagen nach dem Garnifonsspital überführt werden wird Wien, 28. Mai Das Urteil des Kriegsgerichtes in der Affäre H frichter wird heute nachmittag gefällt werden. Dresden, 28. Mai, r/,4 Uhr nachmittags. Berlin. Da Se. Majestät der Kaiser sich auf ärzt lichen Rat für einige Tage Schonung seiner Hand auf erlegen muß, so hat er Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit den Kronprinzen für die Dauer seiner Behinderung beauftragt die Schriftstücke unterschriftlich zu vollziehen, die er Sr. Kaiserlichen und Königlichen Hoheit zu diesem Zweck zugehen lassen wird. (Wsolffs Bureau.) merkliche Schmelerung der Nahrung und andere nachteili gen Aergernissen bei der Obrigkeit und männiglichen hieraus erfolgen, damit nun hierinnen hinfüro auch ziemliche und billige Maß gehalten, so ist im Rathe befunden und beschlossen, daß der gemeine Bauersmann, Arbeitsleute und Tagelöhner aufn Lande und in Städten keine andern Tücher, denn einländisch, so all- hier im Markgrafthum Oberlausitz gemacht und derglei chen gemeine Tücher tragen und anmachen und die Röcke nicht länger als zu halben Waden und darinnen nicht über 6 Falten von neuen machen lassen sollen und ein gemein paar Hand-Wommest ohne große weite Aermel in alle Wege unzerteilet und unzuschnitten machen lassen, hie mit sollen auch die rauchen Ge- präme an den Wammest und Weibskleidern abgestellet seyn. Ferner sollen sie ketnerley Gold, Silber, Perlen oder seydene Porten, noch ausgestickte Kragen an Hemb- den, sie seyen mit Gold oder Silber ausgestochen, auch keine Straußfedern von ausländischen fremden Geflügel oder seyden Hosenbänder oder ausgeschnittene Schue noch Parett sondern Hüte und Kappen aus und anlegen. Desgleichen ihren Weibern und Kindern darüber zu tragen nichts gestatten, welchen auch alle Kragen, Schleyer mit güldenen Leisten, gülden, silbern oder seyden Gürtel, alles Gold, Silber, Perlen oder seyden Gewand zu tragen verboten seyn soll; allein mögen ihre Töchter die Jungfern ein Haarbändchen von Scy- den oder ein silbern Haarband schlecht vergüld, nach altem Brauch zu Ehren tragen und ihre Weiber mö gen zum höchsten ein Lindisch oder Haares Koller und darunter keine andere denn nur schlechte Zschmoschen oder dergleichen geringe Futter und alles unverbrämc machen lassen und tragen." Alte vergilbte Blätrer sind es, die uns im Geiste zurückführen in jene Zeit. Alt-PulSnitz ersteht vor un sern Blicken mit seinen Winkelgassen, durch die gemessenen Schrittes die Ratmannen in Kniehosen und Schnallen schuhen schreiten, von den Bürgern in grobem Wams und Filzkappe ehrfurchtsvoll begrüßt. Alt-PulSnitz in harter, und schwerer — aber dennoch glücklicher und zu friedener Zeit. (Fortsetzung folgt.)