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Pulsnitzer Wochenblatt : 18.06.1910
- Erscheinungsdatum
- 1910-06-18
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Stadt Pulsnitz
- Digitalisat
- Stadt Pulsnitz
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1840935979-191006181
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1840935979-19100618
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1840935979-19100618
- Sammlungen
- LDP: Bestände der Stadt Pulsnitz
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Pulsnitzer Wochenblatt
-
Jahr
1910
-
Monat
1910-06
- Tag 1910-06-18
-
Monat
1910-06
-
Jahr
1910
- Titel
- Pulsnitzer Wochenblatt : 18.06.1910
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Nr. 71. Pulsnitzer Wochenblatt. — Sonnabend, den 18. Juni 1910. Seite 6. Punkt 4. Der bei dem Kollegium vorher in Umlauf gewesene Entwurf zvm Regulativ über die Benutzung der städtischen Wasserleitung wurde vom "Herrn Vorsteher Hedrich vorgetragen Dieses Regulativ, welches aus Grund der gemachten Erfahrungen und mehrfach angestellter Berechnungen pp. vom hiesigen WasserwerksauSschuß aufgestellt und den städtischen Kollegien zur Annahm- empfohlen worden ist wurde gegen eine Stimrye genehmigt. Der Hauptunterschied gegenüber dem bisherigen Regulative besteht darin, daß der Wasserverbrauch in den einzelnen Haushaltungen nicht mehr geschätzt wird, son dern ein Wafserzin? für das einzelne Grundstück von dem Grundstückseigentümer erhoben wird für das nach dem Wassermesser aus der Leitung entnommene Wasser. Die Wassermesser werden von der Stadt unentgeltlich gelie fert. Der Wasserzins beträgt für die in einem Jahre entnommenen ersten 100 Kbm. je 25 Pf., für das Kbm. für weitere 150 Kbm. je 20 Pf., füc das Kbm. für fer nere 250 Kbm. je 15 Pf, ferner 500 Kbm. je 10 Pf. rind für weitere Kbm. je 8 Pf. Jedes Grundstück.hat jedoch einen Mindestsatz zu entrichten, welcher auf den WasferzinS angerechnet wird. Diese Wasserabgabe beträgt in Klasse 1 M 5.00, in Klasse 2 M 10.00, in Klasse 3 M 15.00, in Klasse 4 M 20.00, in Klasse 5 M 25.00 jährlich und die Einteilung der Grundstücke in diese Klas sen erfolgt je nach der Zahl der in einem Grundstücke befindlichen Wohn- und WirtschasLSräume und der Größe des Gartens. Punkt 5. Mit der Verwendung bez. Wiederverkauf der erworbenen Müncknerschen Grundstücke erklärt man sich in der vom Rate vorgeschlagenen Weis eeinverstanden. Hierauf nichtöffentliche Sitzung. Nus vsm SsriebtssacUs. Z Dresden, 16. Juni. (Unsittliche Gips- und Por zellanfiguren.) Am 31. Oktober v. I. bot der Händler Nagel au? deni Chemnitzer Jahrmarkts Gips- und Porzellanfiguren, die Knaben und Mädchen nackend darstellten und die nach einem Druck auf einen Knopf eine Flüssigkeit von sich gaben, feil Die Chemnitzer Marktpolizei erblickte hierin einen Verstoß gegen die Sittlichkeit und brachte den Händler zur Anzeige. Schöffen- ,<nd Landgericht verurteilte ihn wegen Vergehens nach Z 184 des Reichsstrafgesetz buches. Auch die beim Oberlandesgericht eingelegte Revision blieb ohne Erfolg, da die Darbietungen des Händlers auch nach Ansicht des Oberlandesgerichts geeignet erscheinen, das Schamgefühl zu verletzen. § Dresden, 16. Juni. (Die Riesenunterschlagen bei den Kgl. Hoftheatern in Dresden) Vor der 3. Straf kammer des Dresdner Landgerichts begann am Donnerstag ein auf vorläufig drei Tage anberaumter Prozeß gegen den Heizungs inspektor an den Kgl. Hoftheatern Karl Alfred Krumbiegel wegen Untreue und Unterschlagung. Es wird ihm zur Last gelegt, als Bevollmächtigter der Platen-Stiftung und der Pensionszuschuß kasse von 1905 bis 1967 insgesamt 200 060 Mark veruntreut und 36000 Mark unterschlagen zu haben. Die Platen-Stiftung, eine Gründung des ehemaligen Intendanten Graf v. Platen, besitzt gegenwärtig ein Vermögen von 280066 M, aus dessen Zinsen Renten an Witwen und Waisen des Hoftheaterpersonals gewährt werden, während aus den Erträgnissen der Pensionszuschußkafse, die jetzt 80 000 M besitzt, Zuwendungen an Pensionäre gemacht werden. Nach den Satzungen der Stiftungen müssen die Kapitalien in mündelsicherem Papieren oder in erststelligen Stadthypotheken angelegt werden. Wie in dem gegenwärtigen Prozeß einige frühere und jetzige Vorstandsmitglieder aussagen, soll schon seit 15 Jahren bei Ausleihung von Stiftungsgeldern nicht satzungsgemäß ver fahren worden sein. Die Generaldirektion der jHoftheater fand jedoch keinen Anlaß zum Einschreiten, da ihr stets von einem Sach verständigen ordnungsgemäß geprüfte Rechnungsabschlüsse vorge legt wurden. Die Verwaltung der beiden Stiftungen lag bis zum Jahre 1905 in den Händen des 1906 verstorbenen Theaterinspektors Fischer. Es wird behauptet, daß Fischer die Ausleihung der Gelder unter Umgehung der anderen Vorstandsmitglieder selbständig vorgenommen habe. „Wir haben nie etwas rein zu reden gehabt, denn wir waren im Dienst von Fischer abhängig und wer sich nicht fügte, wurde solange gemaßregelt bis er 'naus war", be merkte einer der Zeugen. Noch schärfer drückt sich der Angeklagte über die Gewaltherrschaft Fischers aus. Er behauptet: „Fischer duldete keinen Widerspruch, er brauchte bloß mit dem Finger zu winken und der Unbequeme verschwand in der Versenkung. Wenn man sich bei der Generaldirektion beschwerend wandte, erlebte man den schlimmsten Reinfall. Man fand keine Hilfe." Nach der Be hauptung des Angeklagten soll sich Fischer von der großen Reichelschen Erbschaft, die der Platen-Stiftung zufiel, 14000 Mark zugeeignet haben. Am 1. Januar 1905 trat der Angeklagte in den Vorstand ein und wurde Kassierer und zweiter Vorsitzender der Stiftung. Jedoch soll Fischer auch nach der Pensionierung einen großen Ein fluß bei Vergebung der Stiftungsgelder ausgeübt haben. Später machte der Angeklagte die Geldgeschäfte allein. Die übrigen Vor- standsmitglieder wollen sich deshalb darum nicht gekümmert haben, weil ihnen der Bücherrevisor versicherte: „Wenn ich die Abschlüsse revidiert habe, so können Sie schon unterschreiben!" Es wird von der Anklage behauptet, daß der Angeschuldigte Stiftungsgelder nicht nur auf 2. und 3. Hypothek auf Landgrundstücke, sondern auch auf leere Grundstücke und Baustellen mit Bauverbot gegeben habe. In einzelnen Fällen hat er sich für seine Gefälligkeit nicht unbedeutende Vergütungen zahlen lassen. Beispielsweise gewährte er im Mai 1905 auf ein Grundstück im Werte von 70000 M mit einer ersten Hypothek von 40000 M aus der Platen-Stiftung eine 2. Hypothek von 23 000 M, um dadurch 6000 M eigenes Guthaben freizubekommen. In zahllosen anderen Fällen sind in dieser Weise die Mittel der beiden genannten Stiftungen Schornstein-Hypotheken angelegt worden. Einige ausgefallene Forderungen hat der An geklagte sogar als zurückgezahlt gebucht. Die unterschlagene Summe soll Krumbiegel zu eigenen Spekulationen und Grundstückskäufen verwendet haben. Wie groß eigentlich die Schädigung der llnter- stützungskassen der Kgl. Hoftheater ist, wird sich erst aus dem Gutdünken des im Verlaufe der Verhandlung noch zu vernehmenden Bücher revisors Mäser ergeben. Am ersten Verhandlungstage waren zahl reiche frühere und jetzige Mitglieder der Hoftheator fim Gerichts saal anwesend. — Der zweite Verhandlungstag entrollte ein Bild der Koruption in der Verwaltung der Hoftheater-Stistungen. Der Prozeß wird erst im Laufe der nächsten Woche zu Ende geführt werden. 8 Hannover, 25. Mai. (Warenhaus gegen Ra battsparverein) Ein bemerkenswertes Urteil fällte das hiesige Landgericht, Kammer für Handelssachen. Der Verband der Rabattsparvereine in ganz Deutschland hat ein Flugblatt mit der Ueberschrift „Treue um Treue" ver breiten lassen, in dem an der Hand der Umsatz und Ge winnzahlen des Warenhauses Leonhard Tietz-Cöln A-G u. a. behauptet wurde, die Warenhäuser verkauften im Durchschnitt zu bedeutend teureren Preisen als der mit- telständische Kleinhandel. Ferner war behauptet, das Warenhaus erringe seine größten Erfolge durch die un ausbleibliche Trübung der Urteilsfähigkeit des Käufers; wirkliche Vorteile finde der Käufer in Warenhäusern nicht, das Warenhaus hole, wn das preußische Kammergericht sage, durch Lockartikel unter Einkaufspreis die Kundschaft heran und sei dann genötigt, für andere Waren bedeu tend höhere Preise zu nehmen. Gegen den Rabattspar verein Hannover E. V., der hier die Verteilung des Flug blattes besorgte, erhob das Warenhaus Ed. Bormatz Klage auf Grund des Gesetzes zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs. Das Landgericht Hannover erachtete jedoch die Form des Flugblattes für sachlich und den Inhalt berechtigt, cs erachtete auch den Beweis der Wahrheit, wo nötig, als erbracht, und wies die Klage kostenpflich tig ab. kauptgowlnne ver k. S. Lanveslottsris. 1. Klasse. — Gezogen am 16. Juni 1910. — Ohne Gewähr. 50000 Mark 55391. 5000 Mark 4363 100353. 5000 Mark 2057 73864 2000 Mark 42610 52239 65778 91894. 1000 Mark 18497 34424 34930 42085 46794 52004 57457 64211 69710 71357 79659 87617 95813 97697. 500 Mark 1035 4730 8912 8991 16256 23875 25998 26378 26836 36220 35413 40890 47051 49186 57033 59128 63394 64059 65719 70954 72196 74575 76490 81304 91715 92688 96215 99467 104419 106033 108363 108389 108479. 200 Mark 2545 4443 4632 5207 7375 9061 10182 10425 11965 12129 13105 13725 13855 15060 16033 17274 18690 20864 22916 23874 24942 25192 25258 25494 26189 28270 28924 29151 30845 31045 32796 33984 34283 34406 34629 34653 35067 38629 40010 41916 42692 43620 44591 44597 45295 45340 45657 45771 46199 49916 51007 51875 52743 52835 53767 54784 54915 57721 58156 59420 61179 61410 62067 63307 63601 63602 64925 65147 66900 67452 68879 69080 69868 70883 71126 71509 73635 74057 74401 74561 75269 79427 80381 81049 82717 83556 84593 84845 86954 88488 90611 90954 91526 92594 96282 97996 98368 100529 101236 101809 102468 105305 105746 105775 106818 107013 107219 108796 109566. Vermischtes — 8. (Wo treten in Sachsen die meisten Gewitter auf?) Aus einer vom Kgl. Sächs. statistischen Landesamte aufgestellten Statistik über das Auftreten von Gewittern innerhalb Sachsens geht unzweifelhaft hervor, daß sich in der südlichen Lausitz sehr viele elektrische Erscheinungen abspielen. Daß die dort gelegenen Ortschaften in hohem Maße durch das Auftreten von Blitzschlägen gefährdet sind, geht auch daraus hervor, daß die Stadtgemeinden eine verhältnismäßig große Zahl von Blitzschlägen aufweisen, und daß insbesondere in den Dörfern mit mehr als 50 versicherten Gebäuden sehr viele Blitzschläge auf Gebäude vorkamen Zwischen den Blitzschlägen auf Gebäude in den Landgemeinden mit über 100 und in solchen mit über 50 versicherten Gebäuden traten nun hier ganz erhebliche Unterschiede auf, die beim Landesmittel und auch sonst nicht zu beobachten sind. Diese Unterschiede lassen sich aber nur dadurch erklären, daß infolge der Anlage vieler guter Blitzschutzanlagen ein Teil der nach Gebäuden gerichteten Entla dungen wirkungslos blieb. Diese statistische Feststellung würde also als ein Beweis für den Wert der Anlage von Blitzableitern angesehen werden können. Nach der erwähnten Statistik ist die Vlitzgefahr in den Städten (erste Zahlenreihe nachstehender Tabelle) und den Landgemeinden (zweite Reihe) und im Königreich Sachsen (dritte Reihe) überhaupt folgende: Gute Blitzableiter Blitzschl, auf Gebäude! Anzahl Vorstehende Tabelle bringt einen Vergleich Blitzschläge auf 1000 versicherte Gebäude zünd, j kalt j zus. 21016 34485 55501 daß das Land in viel höherem Maße von elektrischen Entladungen heimgesucht wird als die Stadt. Dies liegt in der Natur der Sache. Die Gebäude der Landgemeinden verteilen sich auf einen viel größeren Raum als diejenigen der Städte und demzufolge findet ein entsprechend höherer Prozentsatz der elektrischen Ent ladungen nach der Erdoberfläche seinen Weg zu Gebäuden. Außer dem genießen die Städte mit-den vielen Leitungen, die sich über die Gebäude hinziehen, einen wirksamen Blitzschutz. Die Städter besitzen auch auf je 1000 Gebäude 17 gute Blitzableiter mehr als die Landbewohner, jedoch kann dieses geringe Mehr allein die Blitzgefahr nicht so herabdrücken. der Blitzgefahr in Stadt und Land. Die darin enthaltenen Zahlen machen ersichtlich, kalt 1193 4518 5711 zus. 1365 6117 7482 zünd. 172 1599 1771 0,7 4,5 ! 5,2 2,9 " 8,3 11,2 2,2 7,1 ! 9,3 auf 1000 vers. Geb. 81 64 69 * (Der Brief an die Herren Einbrecher.) Einbrecher, Vie am Sonnabend nach GeschäftSschlutz dem Privatbureau eines JuvelierS auf dem Boulevard Hauß mann in Paris einen Besuch abstatteten, fanden am Geldschrank hängend folgendes gedrucktes Plakat: An die Herren Einbrecher! Ich gebe Ihnen die Versicherung, daß Sie mit diesem Schrank harte Arbeit haben werden, denn er ist allerneuster Konstruktion. Außerdem dürfen Sie sich umsonst bemühen, denn er enthält nur Geschäfts bücher und für sie ganz wertlose Dokumente. Mein Geld nehme ich stets abends mit nach Hause, ich wohne Rue Lafayette, erste Stiege. Das Bellen einer Bulldogge wird Ihnen den rechten Weg weisen. Tatsächlich ließen die Einbrecher vom Geldschrank ar, und demolierten nur aus Aerger die Polstermöbel. — Der so gesicherte Geld schrank enthielt S2 000 Franks in Banknoten. Ssxverbsmätzigss lagdvsrgsdsn. j. K. Man ist sich zuweften nicht darüber klar, ob man berechtigt ist, auf seinem eigenen Grund und Boden jagdbare Tiere sich anzueignen. Dabei kann zweierlei in Frage kommen Entweder die Jagd ruht überhaupt auf dem Grundstücke oder es gehört zu einem anderen Jagd gebiet. In jedem Falle ist der Täter nach dem Jagdge setz zu bestrafen; denn er verletzt nicht fremdes Jagdrecht; in diesem aber nach dem Strafgesetzbuch (Z 292); denn er übt die Jagd aus an Orten, an denen er zu jagen nicht berechtigt ist. Dabei kann er nicht einwenden, daß er sich für jagdberechtigt gehalten habe. Das sagt ein Urreil des Reichsgerichts unter folgender Begründung. Ein Gutspächter h-tte in seinem Gehöft und Garren Ha sen gejagd; jene gehörten aber zu dem Bezirke der ver pachteten Gemeindejagd. Eigenbezirke waren also auS den in Betracht kommenden Grundstücken nicht gebildet. Der Angeklagte behauptete auch selbst nicht, daß er dort jagdberechtigt gewesen sei. Er führte lediglich aus, daß er sich zur Zeit der Jagdausführung für berechtigt gehal ten habe, und daß ihm sein guter Glaube auch dann zu statten kommen müsse, wenn er auf einem Rechtsirr tum bestanden haben sollte. Diese Ausführung ist ver fehlt, weil die Strafkammer als erwiesen erachtet hat, daß dem Angeklagten beim Einfangen des jagdbaren Wildes bekannt gewesen sei, daß er nicht berechtigt war, an den, in Rede stehenden Orten zu jagen. UeberauS bemerkenswert ist auch, wie das Reichsgericht den Begriff „Nun denn, Alter", sagte sie laut, „hier siehst du den neuen Herrn von Schönfeld, hoffentlich wird er dich in seinem Dienst behalten." In de» Gärtner» wetterharten Zügen und um seine Augen zuckte e», aber er bezwang sich mannhaft und sagte nur: „Ich wußte, daß sich alle» zum Buten wenden würde, al» der Engel von Schönfeld wieder hier erschien," Sie nickte ihm freundlich zu. „Wir bleiben die Alten, Gottfried, unter un», Helene von God»berg ist für immer tot." Heinrich reichte ihm gerührt di« Hand. „Bist du zufrieden mit deinem neuen Herrn?" „Gott segne di« Stunde, da der Junker und da» Fräulein wieder einpehen auf Schönfeld." Der Wagen fuhr zum Schlöffe. Frau Lehmann und Mathilde begaben sich zu Elsa, während Heinrich da» Zimmer Mehlburger» aufsuchte. Er traf da» Ehe paar in fröhlicher Stimmung und wurde mit Herzlichkeit bk» grüßt. „Freue mich riesig, Herr Baron, ersten», daß ich Schönfeld lo» bin, zweiten«, daß Sie e» haben. Ist nicht» für Unsereinen, vierspännig mit 'ner Galakutsche zu fahren, zweispännig tut» auch." Heinrich brachte dann in ehrerbietiger Form seine Berwer« bung um Elsa vor. Der Alte lacht« laut und war doch üb«r die Maßen gerührt. „Dann kann» bei der Zeitungtente bleiben, wir ändern nur di« Vornamen. Ist mir recht, wenn« der Elsa recht ist, und ich glaube, hahaha — 'n Teufel-mädchen, ich glaube, «» ist ihr recht." Einfach und herzlich sagte Frau Mehlburger: „Baron Heinrich, Sie sind un» willkommen und mit den einfach«» Schwi«gerelt«rn müssen Eie «» eben fürlieb nehmen." „Liebe Frau Mutter, ich werde Sie alle Tage meine» Leben» ehren." Er sagte da» in ehrerbietigem Ton« und küßte ihr die Hand und die dargebotene Wange. Nach Elsa wurde geschickt und sie erschien bald in Be gleitung von Frau Lehmann und Mathilde. Sie war etwa» blaß, aber auf den Lippen weilte ein Lächeln. „Ja, Elsa", sagt« Mrhlburger, »yi«r ist ein Baron, der mich um deine Hand gebeten hat, kennst ihn, ja. Bist mein Herzblatt, Kind, mein Goldkind, kann dich aber nicht immer be halten, also wenn du die Baronin God»berg werden willst — ?" Sie eilte auf ihn zu und küßt« ihn und bann die Mutter und stand mit niedergeschlagen«» Aug«n da. „Na, Herzblatt, willst d» ihn denn —" „Elsa?" fragte God»berg, „willst du mich?" »Ja", sagt« sie und nickte. Er schloß sie fest in seine Arme und küßte sie. „Du Mutter", sagte Mehlburger und wischte sich die feuchten Augen, „merkst du wa», sie nennen sich schon „du". Di« Frrude und da« Glück dieser guten Menschen war groß. „Warum bist du vom Turm weggelaufen Heinrich?" fragte ihn Elsa. „Weil ich zu arm war, um dich zu freien." „Wozu habe ich denn da« viele Geld, wenn ich r« nicht dir geben kann?" Frau Lehmann» Gesicht hatte seit vielen Jahren nicht solch innige» Glück wiedergestrahlt, al« in dieser Stunde. Al» die Wogen der Freude sanfter emherfluteten, sagte Frau Lehmann: „Führe un» zum Mausoleum, Heinrich." Er bot ihr den Arm und alle gingen zur Begräbnisstätte der God»brrg, Im Parke schloß Gottfried sich ihnen an. Am Sarge ihrer Mutter sagte die Greisin: „Die Entschlafene, die hier ruht, hat mir einst Gute» ge tan, ich habe e« in ihrem Namen an ihren Enkeln vergolten. Gönnt mir einen Platz, meine Kinder, an Eurem Herde und dann in dieser stillen Behausung." Gottfried, der mit in die Kapelle gegangen war, hatte nur für eine« Augen, und da» war der leere Sarg, der einsam i« Winkel stand und angeblich Helene von God»berg» irdisch« Rtste bergen sollte. Er stand davor und schüttelte immer wieder den Kopf, während er an jene längst entschwundenen Ereignisse denken mußte, die durch da» Hierherstellen de« hohlen Sarge« ihren Abschluß gesunden hatten. „Wie wunderbar sind doch die Fügung«« de« Himmel«!" murmelte er vor sich hin, während sein« Hand wie liebkosend über da» metallene Sargschild hinwegfuhr, auf den nicht» weiter al» „Helene von God»berg" stand. Da plötzlich gab da» Schild nach, und al» er «» nun kräftig schob, ging «» ganz zur Seite und enthüllte an seiner Stelle einen hohlen Raum, au« dem e« hervorgleißte und glitzerte. Einen lauten Jubelschrei stieß der Gärtner au«: „Da» Kreuz, da« Kreuz der Godiberg — o Gott sei Dank!" Die anderen kamen herbei und richtig, e» war nicht« andere» al» da» alte Demantkreuz und der reiche Schmuck. Der ver storbene Freiherr hatte mit der Schlauheit, welche Geistertranken so oft eigen ist, den Familienschmuck an einer Stelle verborgen, an welcher ihn selbst die Grabschänd« nicht gesucht hatten, so sehr sich ihnen die Ueberzeugung aufgedrängt haben mußte, daß die Kleinodien in der Kapelle verborgen seien. Doch der Wert de» Funde« bestand für die Mitglieder der Familie God«brrg und für Gottfried in dem Kreuz, an welche« sich die Sage für die Wohlfahrt de« Geschlechte« knüpfte. Liebevoll zu Frau Lehmannn hinüberblickend, sagte Heinrich, während er auf den Sarg deutete: „Diese Hülle muß Edelsteine bergen", und da« Demant« kreuz fassend und hochhaltend fügte er mit leuchtenden Augen hinzu: „So lang da« Demantkreuz noch Godiberg« Eigentum, blüht sein Geschlecht in Reichtum, Ehr' und Ruhm I" — Ende. —
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