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Pulsnitzer MÄendlatl Le^precher: Nr. 18. VSZßr^S-KnZSlgGr und Zeitung 1elegr>Kdr^ W'ochendiM- pWsmI LrscheürtrvieAstag,Donnerstag «.Sonnabend. 6 lall ^NN des Fomgl. Amtsgerichts und des Stadtrates Zu Pulsnitz loßerste kür denselben lag sind bis vornütiags 10 Uhr aufzugeben. Vis klink mal gestaltens Seils oder deren Naum t 2 pk., Lokalpreis ISPk. Nekiame 25 pk. Bei Wiederholungen i^abatt. ZekiennbenLer und tabellarischer Satz nach be sonderem Tarik. Erfüllungsort ist Pulsnitz. Mit „Mrstr. Sonntagsblatt", ,Landwirtschaft, licher Beilage" und „§ür Laus und kerd". Ndcmmtmsnt: Monatlich 45 pk., vierteljährlich Mk. 1LS bei kreier Zustellung ins Kaus, Lurch dis Post bezogen Mk. l^l. ———- umfassend die Ortschaften: Pulsnitz, Pulsnitz M. S., Vollung, Großröhrsdorf, LreMig, kauswalde» Ohorn, Oberstsina, Uiedsr- rHlUlÄUiUU lUl - ^/UtÄillr), steina,Weißbach,Ober-u.visderlichtenau,§riedsrsdork-T'hismsndork,Mittelbach,Orotznaundork,Lichtenberg,^lsin-Oittmannsdork. Druck und Verlag von L. L. Sörstsr's Erben (lnh.: Z. W. Moyr). Expedition: Pulsnitz, vismarckplatz Ur. 265. Verantwortlicher Nedaktsur: I. IV. Mohr in Pulsnitz. Mr. 157 Kreitag, dm 31. Dezemöer 1909. 6L. Iaßrgang. Zn ZMk! Sei uns gegrüßt, du Zeitenwende: Wir schauen gläubig zu dir aus, Wir reichen hoffend dir die Hände An deinem ersten Tag! Glück auf! Nun ziehst du ein. Und unbeschrieben Ist noch von dir ein jeder Tag! Gestalt' sie heiter! Halt die trüben Uns allen fern, wie's jeder mag! Laß Glück und Wohlstand rings gedeihen, Daß reichster Segen grünt und blüht, Daß sich des Lebens alle freuen, Daß jeder ernte, der sich müht Am Schweiße seines Angesichtes — Das bitten wir, du neues Jahr! Sei uns ein Jahr drS Heils, des Lichtes, Der Sorgen und der Leiden bar! Und hast du Glück und Glanz beschieden, Schirm sie mit seiner Majestät! Erhalte und den Weltenfrieden, Daß das, was wird, bleibt und besteht! verscheuch die Wolken, die. da dräuen, Gib milden, warmen Sonnenglanz! Dann werden wir dir Blumen streuen Und kränzen dich mit reichem Kranz! Noch stehst du an der Zetten Pforte, Doch schon betrat die Welt dein Fuß: Laut jauchzten Helle Jubelworte Entgegen dir im freud'gen Gruß! Laß diese Freude nie verklingen, Laß diesen Jubel nie verwehn, -- Dann werden dankerfüllt wir bringen, Dir unser Herz bei deinem Geh'n! Du neues Jahr. Spinn deine Fäden Der Menschheit rings zu Glück und Heil! Und bringe gütig einem jeden Von deinen Gaben seinen Teil! Dann wirst du unvergessen bleiben Uns allen sicherlich fürwahr, — Mög Stunde auch um Stunde treiben! Sei uns gegrüßt du neues Jahr! Aas Wichtigste. In Leipzig-Lindenau, in einem Grundstück der Merseburger Straße wurde eine Falschmünzer werkstatt entdeckt und zweiFalschmünzer verhaftet. Nach einer Berliner Korrespondenz wird dem Reichs tage keine Novelle zum Talonsteuergesetz zugehen. Die Bildung eines ungarischen Kabinetts durch Lucacs ist vorläufig gescheitert. Im Jahre 1910 wird eine Ausstellung des deut schen Künstlerbundes in Darmstadt stattfinden. Prinzessin Luise von Koburg beabsichtigt, in der Nähe von München ein Schloß zu erwerben. Die Kopenhagener Kommission wird eine noch malige Untersuchung von Cooks Papieren vor nehmen, wenn die Originalnotizbücher vorge legt werden. Die Allgemeine Städtebauausstellung Berlin wird im Mai des kommenden Jahres eröffnet wer den und zwei Monate dauern. Geheimrat Hergesell ist nach Abschluß seiner dies jährigen Expedition zur Erforschung der Luft schichten über dem Atlantik in Newyork ein getroffen. Zwischen Serbien und Montenegro droht der Abbruch der diplomatischen Beziehungen. Anstelle Hilmi Paschas wurde Hakki Bai zum türkischen Großwesir ernannt. In Marokko haben die Riffkabylen die spanische Besitzung Alhucemas angegriffen. Von der russischen Reichsduma wurde ein Gesetzentwurf über die Reorganisation des Heeres in zwei Lesungen einstimmig angenommen. Der Führer der Aufständischen in'Nicaragua, Estrade, hat die Friedensvorschläge von Madriz, dem Nachfolger Zelayas in der Präsidentschaft, abgelehnt und rückt auf Managua vor. Sie neuen ZchWchimmniM sm jugend liche Meiler. Am 1. Januar 1910 tritt die Gewerbenovelle vom 28. Dezember 1908 in Kraft, welche Neuerungen bezüglich der Beschäftigung von jugendlichen Ar beitern und Arbeiterinnen einführt. Zunächst er fährt das Anwendungsgebiet der Gewerbeordnungs- Vorschriften eine Aenderung, indem für seine Ab grenzung künftig nicht mehr der Begriff der Fabrik, sondern die Zahl der in dem Betrieb in der Regel beschäftigten Arbeiter maßgebend ist. Die bezeichneten Vorschriften gelten vom 1. Ja- nar 1910 ab für alle Betriebe, mit mindestens 10 Arbeitern, auch wenn diese Betriebe bisher nicht als Fabriken anzusehen waren. Unter die genann ten Bestimmungen fallen, wenn sie mindestens 10 Arbeiter beschäftigen, auch alle Motorwerkstätten, einschließlich der Getreidemühlen und olle Konfek- tionswerkstätten. Sie finden unter dieser Voraus setzung ferner in vollem Umfange Anwendung auch auf Konditoreien und Bäckereien, die in regelmäßi gen Tag- und Nachtschichten arbeiten und aus solche Konditoreien, die nicht auch Backwaren Herstellen; sie finden in den übrigen Bäckereien und Kondito reien mit mindestens 10 Arbeitern nur Anwendung auf Arbeiterinnen und aus diejenigen männlichen jugendlichen Arbeiter, di« nicht unmittelbar bei der Herstellung von Waren beschäftigt sind. Ohne Rück sicht aus die Zahl der beschäftigten Arbeiter unter stehen den Bestimmungen ferner Hüttenwerke, Zim merplätze, andere Bauhöfe, Werften, Werkstätten der Tabakindustrie, Bergwerke, Salinen, Aufbereitungs anstalten und unterirdisch betriebene Brüche und Gruben. Die Vorschriften gelten ferner für Ziege leien und über Tage betriebene Brüche und Gruben, dann, wenn sie in der Regel mindestens fünf Ar beiter beschäftigen. Nach den neuen Vorschriften ist sodann den jugendlichen Arbeitern und den Ar beiterinnen nach Beendigung der täglichen Arb-its- zeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden zu gewähren. Die zulässige Arbeits- dauer ist für Arbeiterinnen auf 10 Stunden, an den Vorabenden der Sonn- und Festtage aus 8 Stun den beschränkt. Die Nachtruhe 'für jugendliche Ar beiter hat eine Erweiterung erfahren; die Beschäf tigung darf nicht mehr über 8 (bisher 8^/,) Uhr abends hinaus dauern und nicht vor 6 (bisher ö'/g) Uhr morgens beginnen. Am Sonnabend, sowie an den Vorabenden der Sonn- und Festtage muß die Beschäftigung der Arbeiterinnen, welche ein Haus wesen zu besorgen haben, um 5 Uhr nachmittags enden. Die Vorschrift über die Pausen sind in der Hauptsache unverändert geblieben; die Vorschrift, daß Arbeiterinnen, welche ein Hauswesen zu besor gen haben, aus ihren Antrag eine halbe Stunde vor der Mittagspause zu entlassen sind, ist jedoch auch auf Arbeiterinnen unter 16 Jahren ausgedehnt worden. Die Vorschriften über den Wöchnerinnen schutz sind dahin erweitert worden, daß Arbeiterin nen vor und nach der Niederkunft im ganzen wäh rend 8 Wochen nicht beschäftigt und nach der Nie derkunft erst wieder eingestellt werden dürfen, wenn nach ihr' nachweislich o Wochen verflossen sind. Schließlich verbietet eine neue Vorschrift eine Ueber- tragung von Arbeit zur Verrichtung außerhalb des Betriebes für Sonn- und Festtage und für die Tage, an denen die jugendlichen Arbeiter und Ar beiterinnen die gesetzlich zulässige Arbeitszeit hin durch im Betriebe beschäftigt waren. Für Werktage, an denen sie im Betriebe kürzere Zeit beschäftigt waren, ist eine Uebertragung von Arbeit zur Ver richtung außerhalb des Betriebes nur in dem Um fange zulässig, in dem Durchschnittsarbeiter ihrer Art die Arbeit voraussichtlich in dem Betriebe wäh rend des Restes der gesetzlich zulässigen Arbeitszeit würden Herstellen können.