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— L06 — fentlichung eine Beleidigung des obrigkeitlichen Ansehens Schoppers enthalten ist, nach Artikel 188. «ud b., des Criminalgesetzbuchs, willkürlich zwei Wochen lang mit Ge- fängniß oder verhältnißmäßig um Geld zu bestrafen, er ist auch die ausgelaufenen Unkosten nebst fünf Neugco- schen Stempelnachtrag für dieses Decisum abzustatten, sowohl die Fol. 6. liquidirlen ohne Abgang verbleibenden Ertrajudicialien Schoppern zu erstatten schuldig, nicht minder ist dessen Anträge Fol. 3d. gemäß gegenwärtiges Decisum auf Woldert« Kosten in dem Adorfer Wochen blatte Gerichtswegen öffentlich bekannt zu machen. Die Fol. 20 d. angeschriebenen außergerichtlichen Ge bühren, soweit sie aus den Acten hervorgehen, verbleiben nebst den gerichtlichen Kosten Fol. 30. ohne Abgang. Von Rechtswegen. Urkundlich mit Unserm Znsiegel besiegelt. I-, 8. Oi «llu«rtii8, 8e«kvi und andere KI«tt»»e8 der Juristen facultät in der Universität Leipzig. gesprochen, dasselbe auch der von Denunciatem dagegen eingewendcten Appellation ungeachtet mittelst Hohen Ap- pellationsgLrichts - Erkenntnisses vom 10. October d. I. allenthalben bestätigt worden ist, so wird solches demge mäß hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. König!. Gericht Adorf, den 22. Novbr. 1842. In I nterimsverwaltung. Groh, V. Acluar. Sudha st ation. Die dem hiesigen Bürger und Violinbog»nmachcr, Earl Wilhelm Kretzschmar, zugehöri gen Immobilien, an 1) einer Haußesbrandstelle sud No. 273. des Brand- versicherungS-Oatustri und 2) einem Stückchen Felde am Schönlinder Wege, sollen auf dessen Antrag, wegen Unzulänglichkeit seines Vermögen- zu Bezahlung seiner obhabenden Schulden den 28. Januar 18-13 an hiesiger GerichkSstelle mit Jnschluß der, der Haußes- drandstelle zu gewährenden Brandvergütung an 350 Thlr. — — an den Meistbietenden öffentlich verkauft werden. Diejenigen, welche diese Immobilien zu erstehen geson nen und zahlungsfähig sind, werden hierdurch eingeladen, sich am bestimmten Tage des Vormittags noch vor 12 Uhr an Gcrichtsstclle einzufinden und anzugeben, worauf nach 12 Uhr mit öffentlicher Versteigerung derselben ver fahren und gedachte Haußesbrandstelle, so wie das Feld demjenigen, welcher nach dreimaligem Ausrufe das höchste Gebot auf jedes dieser Grundstücke gelhan haben wird, zu- gkschlagen werden soll. Der 10. Theil de« höchsten Gebots ist sofort baar, der Uederrest aber in den, im Termine bestimmt werden den Fristen zu bezahlen. Stadtgericht Neukirchen, am 12. November 1842. Schweinitz- Subhastation. Der hiesige Bürger und Fleischer- meister, Carl Gottlob Otto, hat auf freiwilligen öffentli chen Verkauf seines im obern Markte »uk No. 75. des Brandversicherungs-Catastri gelegenen, ganz neu erbauten Haußes mit daran befindlichem Hintergebäude und einem dabei gelegenen Garten, wie alles in der hier aushängen den Consignalion näher beschrieben ist, angetragen. Zu diesem öffentlichen Verkaufe ist der 13. December 1842 terminlich anberaumt worden. Indem solches hierdurch bekannt gemacht wird, so wer den zugleich diejenigen, welche dieses Haus mit Zugehö, rungen zu erstehen gesonnen sind und über ihre Zahlungs fähigkeit sich auszuweisen vermögen, hiedurch eingeladen, am gedachten Tage Vormittags noch vor 12 Uhr an Ge« richtsstelle sich einzusinden und anzugeben, worauf dann nach 12 Uhr mit dem öffentlichen Verkaufe verfahren und gedachtes Haus mit Zubehörungen demjenigen, welcher nach vorherigem dreimaligen Ausruf das höchste Gebot gelhan haben wird, unter den im Termine bekannt gemacht wer denden Bedingungen zugeschlagen werden wird. Neukirchen, am 11. Novbr. 1842. Das Stadtgericht alda, Schweinitz. Verkaufsanzeige. Indem der Unterzeichnete be kannt macht, daß er Kalender von allen Sorten auf das Jahr 1843 um die billigsten Preiße zu verkaufen Hal, bemerkt derselbe zugleich, daß kein Kaus- oder Handelsmann, überhaupt Niemand, der nicht Buchbinder ist, dergleichen zum Verkaufe führen darf und daß, sollte Solches, unter welchem Vorwande es auch sey, statt finden, sofort bei der Behörde zur ge setzlichen Bestrafung Anzeige gemacht werden wird. Neukirchen, am 22. November 1^2. Adolf Rorariu«, Buchbinder. Lit. Anzeige. Bei mir ist zu haben: Merkel (Pfarrer in Brambach), Predigt nach dem am 11. September 1842 zu Brambach entstandenen Brande. 3 Ngr. Der sich durch den Verkauf dieser Predigt ergebende Ueberschuß ist für die unglücklichen Abgebrannten bestimmt, und hoffe ich, daß sich recht viel niildthatjge Herzen fin den, welche durch den Ankauf dieser Predigt denselben ein Scherflein zufließen lasten. Müller, Buchhändler zu Adorf. Landes-Lotterie, deren erste Ziehung den 12. Decbr. dieses Jahres ist, sind noch Loose zu haben beim Haupteinnehmer Lochmann. Drukfehler. In 46. dies. Bl. ist zu lesen: Seite >97. Sp. >. Zeile9. von unten Statt pflegmatisch — phlegmatisch. Karl Todt: Redaktor; der Sladtrath: Verleger; Druck von Ott« Meper.