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ies zur'Hülfe geeilt wären. Liegt denn über eine solche Be hauptung in dem angefochtenen Aufsaze? Es ist bekannt, dass die Feuersprizen bei auswärtigen Feuersbrünsten nur auörüken, wenn diese nicht allzu entfernt sind. Der Grund davon liegt auf der Hand. Wenn also in Xo. 37. vermu- thct wird, die Sprizen von Plauen rc. wären gekommen, weil man Adorf in Flammen geglaubt hat, so soll das wol nur auf die Grose des Brandes hindeuten, nicht auf eine Bevorzugung Adorfs. In der Regel gehen, wie gesagt, die Sprizen bei auswärtigen Bränden 8 Stunden weit nicht. Was endlich im Betreff de« Fleischer L.s gesagt ist, ver dient keiner besonderen Erwähnung, da es selbst dem flüch tigsten Leser von Xo. 37 cinleuchtcn muss, dass man ein liebloses Urtheil über L. nicht hat fällen wollen. Und wie man Brambach gerade im Sinne gehabt haben soll, da wo über diesen Gegenstand gesprochen wird, ist auch kaum zu begreifen, zumal da ja der Artikel gar nicht von dort aus ge schrieben ist. Dies der vorstehenden Erwiderung hinzuzufügen, haben wir für Recht und Pflicht gehalten, damit nicht der Stand punkt verrükl werde, von welchem aus der Korrespondenz- Artikel In Xo. 37 zu betrachten ist. Er soll weder ein Aus fall sein auf eine Behörde, wenn sie in ihrem Rechte war, noch das freundnachbarliche Verhältnis stören, in welchem wir zeither zu derselben gestanden haben. War sie in ih rem Rechte, so findet sie hier ein Organ, den ungerechten Angriff zurükzuweisen. Hatte sie Unrecht, kann sie keine Schonung verlangen. Wenn beide Theile gehört worden sind, wird das Publikum schon wissen, was es von der Sa che zu halten hat. Uebrigens wird noch versichert, dass an der Abfassung des Korrespondenz-Artikels in Xo. 37 weder ein Eigenthümer der Wolle, noch einer der Angehörigen der selben Theil hat. D. Red. In Bezug auf da-, was am Schlüsse der ersten Korre spondenz-Nachricht in Xo. 37. diese« Blatte« über die vom 11. auf den 12. d. hier mü verbrannte Baumwolle gesagt wird, bemerke ich für heute in aller Kürze nur: Daß da- Retlen besagter Wolle — wäre sonst noch Zeil dazu vor handen gewesen — von Seilen des hiesigen Zollamtes wäre weder gehindert worden, noch hätte überhaupt gehindert wer den können, und daß das darin angegebene Quantum so wohl, als auch der Werth derselben durchaus unrichtig ist. Mehr nicht für heute! Will der Einsender jener Nach» richt jedoch nähere Aufschlüsse über diese Angelegenheit ha ben, so stehe ich ihm mündlich recht gern Rede und AntwdH während es indeß meine Zeit durchaus nicht erlaubt, lange Beschreibungen für öffentliche Blätter abzufassen u. d. m. Brambach, den 1V. Septbr. 1842. Friedrich Adler.*) ') Anmerk. Für diejenigen, welche mit den örtlichen Wer« HLltniffen nicht näher bekannt sind, wird bemerkt, dass dem Herrn Kaufmann Adler das Haus gehört, in welchem sich da« Zollamt befindet. O. Red. Ergebnis der Landtagswahlen. Im V. städtischen Wahlbezirke (Meissen, Oschaz, Lom matsch, Wilsdruf, Dahlen und Strehla) ist zum Landtagsab geordneten der Bürgermeister Zschuke in Meissen (/in be liebter Beamter, der dem Geiste des Fortschritts nicht fremd ist) und zu dessen Stellvertreter der Stadlrath Siegel von Oschaz (der zwar ohne entschiedene politische Farbe, aber konstituzionell gesinnt und für alles Schöne und Grose em pfänglich ist) gewählt worden. Früher war der jezige KrelS- amtmann Atenstadt in Meissen, damaliger Sladtrichter in Oschaz, Vertreter dieses Bezirks, und am vorigen Landtage der Stellvertreter der emeritirte Sladtrichter Schmidt von Meissen. Aukzion. Künftigen 24. dies. Mon. von Nachmittags 2 Uhr an, sollen eine Partie Scheitholz, Stöke, Reissig- und Schin delbüschel, welche Gegenstände in der hiesigen Kommun waldung auf dem Kaltcnbache befindlich sind, in der Erpe- dizion des unterzeichneten Stadtralhs veraukzionirt werden. Adorf, am IS. Septbr 1842. Der Stadtrath daselbst. Todt. Edictalien. Unter denjenigen Lehnstücken, welche mit der Jurisdiction des vormaligen Patrimonialgerichts Brambach auf da- unterzeichnete Königliche Gericht übcr- gegangen sind, befinde^ sich nach den bei den Acten be findlichen Nachrichten äl!ch dasjenige Holzstück, der Auer- rank genannt, welches in der Flur des Dorfes Görnitz bei Oelsnitz, an der von letzterer Stadt nach Adorf füh renden Straße, zwischen Earl Friedrich GräfS, Gottfried RothS und Sprangers Erben zu Görnitz Wiesen gelegen, und nach dem Anführen Christian Gottlob Dungers, Jo hann Gottfried Dungers Erben, Carl Friedrich Gräfs, Johann Gottfried Mühlfriedels, und Johann Nicol Wil ferts, allerseits zu Görnitz, von ihnen und ihren Vorfah ren seit länger als rechtsverwährter Zeit ruhig und unge stört gemeinschaftlich besessen und benutzt worden ist. Um nun ermessen zu können, ob dabei nicht noch an-. dere Interessenten concurriren und demnach den obenbe- nannten Personen die gesuchte Lehn daran nach Maaßga- be der Dec. 1. von 1746. unbedenklich gereicht werden könne, so werden alle diejenigen, welche an diesem Grund stücke aus irgend einem Rechtsgrund einen Anspruch zu haben vermeinen, hiermit citirt und geladen, den 10. December 1842 an hiesiger König!. Gerichtsstelle bei Straft de- Ausschlus ses und bei Verlust der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, sich anzumclden, ihre Ansprüche anzuzeigen und zu bescheinigen, mit dem zu bestellenden Rechtsvertreter rechtlich zu verfahren, binnen drei Wochen zu beschließen, sodann aber den 4. März 1843 der Bekanntmachung eines Erkenntnisses sud xovnu pud- licati sich zu versehen. Auswärtige haben zu Annahme künftiger Ausfertigufi» gen allhier Bevollmächtigte zu bestellen. Königl. Gericht Adorf, den 18 Juni 1842. August Jani, Justizamtmann. Bekanntmachung. Auf Antrag der mündigen Erben soll der von Johann Adam Ebner in Wohlhau sen hinterlassene und mit Berücksichtigung der darauf haf tenden Abgaben auf 4680 Thlr. gerichtlich gewür- jderte Dreiachtelhof sammt Zubehör