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Adorker Wochenblatt. Mittheilunge« über örtliche und vaterländische Angelegenheiten. Siebenter Jahrgang. Preis für den Jahrgang bei Bestellung von der Post S1 Neugroschen, bei Beziehung des Blatter durch Botengelegenhett IS Neugroschen. 23. - Erscheint Hede Mittwoche. 8. ^UM 1842. Die Sächsische Rentenversiche rungsanstalt. (Beschluß.) AuS dieser Skizze der Statuten ist ersichtlich, wel che wichtige Vortheile und Vorzüge die sächsische An stalt vor allen ihren Schwestcranstalten darbietet. Das Vorwort sagt sehr richtig, daß anstatt bei al len ähnlichen deutschen Rentenversicherungen die ein gelegten Kapitale selbst, lediglich nach Abzug der et waigen Abfertigungen, der Anstalt verfallen, und ent weder auf eine, in späterer Zukunft ^anz unausführ bare Weise ohne Ende in ihr aufgehäuft, oder (wie in Stuttgart) zum Besten der Unternehmer verwendet werden, mithin die Gesammtheit der Thcilnehmer nie mehr, als den Gesammtwerth der Zinsen ihrer Einla gen zurückcmpfangen kann, hat die sächsische Anstalt Vorkehrungen getroffen, daß die eingelegten Capita- le selbst mit zu Erhöhung der Bezüge ihrer Theil nehmer verwendet, und hierdurch diesen wie billig wie der zugewendet, zugleich aber dadurch amortisirt wer den. Da es dem Hauptzwecke der Anstalt entspricht, hohe, eine eigentliche Versorgung bildende Renten erst in demjenigen höhern Alter zu gewähren, wo die Er werbsfähigkeit in der Regel aufhört, und das Be- dürfniß dringender hervortritt, so hat sie auch den Genuß dieser durch Erbschaft der Capitale selbst in hohem Grade verstärkten Bezüge auf die das Alter von 55 bis 60 Jahren übersteigende Lebensperiode beschränkt, und von diesW",Äter an alle Mitglieder einer bcsondern Erbflaffe-Änvxrle^ in welcher bei jedem Sterbefalle das ^gatHe bdir^m Verstorbenen in der Anstalt Hinterlasselfe Rcnicu,Vrpital den Ueberle- dcndcn in der Arc zufließt, daß zwöi Drittheile davon für sie auf Leibrente bei der Anstalt,Mgelegt und dafür ihnen die im Vergleich zu Zinsrenten ungleich höhere Leibrente gewahrl wird, ein Drittheil des ererbten Eapitals aber sofort zur baaren Vertheilung unter sie kommt. Durch diese Einrichtung ist es ermöglicht, den Theilnehmern vom Eintritte in die Erbklasse an bei weitem höhere, und in vielen Fällen mehr als doppelt so Hobe jährliche Renten zu gewähren, als sie unter gleichen Umständen und bei gleichem Zinsfüße nach dem Principe der übrigen Renten-Versicherungs anstalten gegeben werden könnten, und folglich Vor theile darzubieten, die bei keiner andern derartigen Anstalt möglich sind. Dieser Vorzug ist um so wich tiger, als zugleich von dieser Zeit an das jährliche Steigen der Renten sehr rasch vorschreitet, während es in jungem Jahren in allen Renten-Versicherungs» anstalten nur sehr allmälig vor sich geht. Indem solchergestalt sofort in der nächsten Periode nach dem Eintritte in die Erbklasse die sächsisch« Renten-Ver sicherungsanstalt ungleich höhere Renten zu gewähren vermag, als irgend eine andere, läßt sie zugleich die sen Vortheil einer verhältnißmäßig größeren Anzahl von Mitgliedern zu statten kommen, weil diese Peri- ode noch von einer viel größern Anzahl erlebt wird, als diejenigen höchsten Altersstufen, in welchen nach den Grundsätzen anderer Anstalten erst die gleich ho» hen Renten muthmaßlich erreicht werden können. Da- bei wird, der Wahrscheinlichkeit nach, die Manmal rente von 150 Thlr. —- —- jährlich muthmaßlich von mehrern Individuen und in früherem Alter er reicht, wie in den übrigen Anstalten. Da die Theil, nehmer der ältesten Altersklassen wahrscheinlicher und schneller in den Genuß dieser ungemeinen Vortheile der Erbklaffe eintrcten und sie im Durchschnitt muth maßlich länger genießen, mithin an sich schon in die. ser Beziehung vortheilhafter gestellt sind, als die Mit glieder der jüngsten Altersklassen, so konnte auch den Ersteren sofort bei ihrem Eintritt eine höhere Verzin sung ihrer Einlagen nicht gewährt werden, als den Letzteren. Die deshalb für alle Altersklassen von Anfang an völlig gleich bestimmte Verzinsung hat, nächst einer wesentlichen Vereinfachung der Verwal tung, auch einen etwas größeren Zuruckfluß von den Ueberschüsscn des Reservefonds auf die jungem Klas sen zur billigen Folge. Außerdem hat diese Einrich tung noch möglich gemacht, die Altersklassen in klei neren Abstufungen, nämlich durchgehends von 5 zu 5 Jahren adzutheclen, wodurch die Mißverhältnisse zwi-