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Adorker Wochenblatt. Mittheilungen über örtliche und vaterländische Angelegenheiten. Siebenter Jahrgang. HreiS für den Jahrgang bei Bestellung von der Post 21 Ncugroschcn, bei Beziehung deL Blattet durch Botengelegenhett 15 Ncugroschen. Erscheint Hede Mittwoche. 25. AltN 1842. Neber die bevorstehenden Land- tagswahlen. Zweiter Artikel. (Die Wahl im XVII. bäuerlichen Wahlbezirke betr.) Es ist vor einiger Zeit in diesen Blättern ein Aufsatz über die nahe bevorstehende Landtagswahl im t7. bäuerlichen Wahlbezirke enthalten gewesen, in welchem ein Wähler aus dem Erzgebirge Gelegenheit nimmt, den zeitherigen Abgeordneten des gedachten Wahlbezirks, Richter Schüller zu Schönbrunn, als unbrauchbar zu bezeichnen, weil er unterlassen hat, bei der am ersten und zweiten konstituzionellen Land tage Statt gefundenen Berathung der Grundlinien zu einem neuen Grundsteucrsisteme die angeblich nöthigen Bemerkungen zu machen. Da mir jedoch der ge dachte Aufsatz verschiedene Unrichtigkeiten zu enthal ten scheint, so gestatte ich mir, demselben Folgendes entgegenzustellen. Bor allen Dingen ist es noch die Frage, ob die Geschäftsanweisung, welche bei der Einführung des neuen Grundsteuersistems als Leitfaden dient und wel che schon so vielfach, auch in diesen Blättern, hart angegriffen und als das Obergebirge und Boigtland benachtheiligcnd bezeichnet worden ist, diesen strengen Tadel auch wirklich verdient? Berüksichtigt man, dass bei Feststellung desbGrundsäze für die Einführung eines neuen Grundsteuersistems viele Männer vom Fache gehört worden sind, und mannichfachc Bera- thungen und Jdeenaustauschungen darüber Statt ge funden haben; vergegenwärtigt man sich, dass zwei Landtage darüber, nach zum TbeU sehr weitläuftigen Verhandlungen, Beschlüsse gefasst und an diesen Be schlüssen eine sehr arose Anzahl Landwirthe Theil ge nommen haben, indem der gröste Theil der Mitglie ¬ der beider Kammern (Rittergutsbesizer und Bauern) diesem Stande angehört: so streitet fast schon die Bermuthung für die Richtigkeit der in der Geschäfts anweisung für die Abschäzungskommissarien und für die Einführung des neuen Grundsteuersistems über haupt aufgestellten Grundsäze. Dazu kommt aberi auch noch, dass Reklamazionen und Beschwerden be der Abschäzung und seitdem im Ganzen nur sehr we nig vorgekommen, die Grundlagen des neuen Steucr- ststems also stillschweigend gebilligt worden sind. Muss nun auch zugegeben werden, dass die eigentli chen Reklamazionen nur gegen die Anwendung der aufgestellten Abschäzungsgrundsäze, nicht gegen diese selbst gerichtet werden durften, so ist dies doch im Ganzen ziemlich gleich; denn hätte man sich ver- lezt gefühlt, so würde man reklamirt haben, auch wenn man den Grund der Beschwerde verkannt und ein Resultat dadurch nicht erlangt hätte. Man ist aber in der That durch die Ergebnisse der erfolgten Vermessung und Bonitirung der Grnndstüke im Gan zen zufrieden gestellt und freut sich, dass dahMch eine gleichmäsigere Besteuerung für die Zukunft erzielt werden wird. Ich meiner Seits will aber dessenungeachtet nicht in Abrede stellen, dass nicht einzelne Benachthei- lungen des Obergebirges gegenüber dem gesogWeren Niederlande vorkommen und dass diese eine Folge von Unrichtigkeiten, die sich in die mehrgcdachtc Geschäfts, anwcisung cingcschlichen haben, sein können. Aber Ungerechtigkeit ist es, diese dem ausgcschiedencn Ab geordneten des 17. bäuerlichen Wahlbezirks, Schüller, zur Last legen zu wollen. Denn ist es schon an sich viel verlangt, von einem einzigen Abgeordneten die Abänderung eines ganzen Sleuersistems, das erst nach