Vorsichtsbedingungen erfüllt werden. Die nachstehenden gleich falls von der Magdeburger Feuer-Versicherungs-Gesellschaft aufgestellten „Vorsichtsbedingungen für elektrische Beleuchtungsanlagen" enthalten alles, was bei der Anlage u. s. w. zu berücksichtigen ist und seien deshalb gleich falls der Beachtung dringend empfohlen. Sie lauten: Vor sichtsbedingungen für elektrische Beleuchtungs anlagen. 1) Bezüglich der elektrischen Lichtmaschinen: Die Auf stellung von Lichtmaschinen soll in der Regel in eigens zu diesem Zwecke bestimmten Lokalen erfolgen. Wenn dies nicht zu ermöglichen, so darf die Aufstellung von Lichtmaschinen auch in anderen Räumen erfolgen, doch niemals in solchen, in welchen entzündliche oder explosive gasförmige oder feste Körper vorhanden sind, resp. der Luft beigemischt werden können. In allen Fällen muss die Montirung der Lichtmaschinen auf feuersicherer Unterlage erfolgen, jedoch ist eine isolirende Holzlage zwischen dieser und der Lichtmaschine gestattet. Die Umgebung des Kommutators soll durch Anbringung eines geeigneten Schutzes gegen Funken oder abspringende glühende Bürsten- oder Schleisblechteilchen gesichert werden; ebenso sollen die Leitungsklemmen an der Lichtmaschine, so fern sie nicht bereits an sich isolirt sind, durch besonderen Schutz vor zufälliger Berührung mit metallischen Körpern behütet werden. 2) Bezüglich der Leitung des zur Lichterzeugung dienenden elektrischen Stromes: Die von den Lichtmaschinen abgehenden Leitungsdräte müssen bis zu einer Höhe von 3 in über dem Fussboden mit vorzüglicher Isolation ver sehen sein, ebenso jeder Drat, welcher in geringerer Höhe, als 3 rn vom Fussboden ab, befestigt ist. Alle Träte der Haupt- und Zweigleitungen innerhalb der Gebäuden müssen entweder an Porzellan-Isolatoren befestigt, oder sonst hin-