71 lokaler Schädlichkeit. Denn wenn sie auch Unheil genug herbeiführt, so ist doch für die ganze Mühle keine Gefahr. Man muss daher in einem solchen Falle vor allem dem Un glücklichen zu Hilfe eilen, dessen Eintritt in die Kammer die Explosion herbeiführtc und der jedenfalls übel zugerichtet ist. Feuer bleibt nach Explosionen nur an Gegenständen von ge ringem Umfange haften, wie an Sackschnüren, Papier- oder Landwandverklcidungen, an den Fasern gesprengter Hölzer und dergleichen. Diese Feuer sind augenscheinlich ohne Schwierigkeit zu bewältigen. Alle diese Vorkommnisse bilden keine andere Gefahr als die welche im Verzüge, im Mangel an Geistesgegenwart und Entschlossenheit liegt". Etablissements, welche ein zahlreiches Arbeiterpersonal besitzen, sind im Stande eine besondere Feuerwehr für ihr Etablissement zu gründen, wie solche beispielsweise die Tivoli- Mühle in München besaß. Eine solche Feuerwehr besteht in der Mühle des Herrn H. R. Appleton in Stockton on Tees (England), welche Mühle überhaupt sehr vollkommene Ein richtungen zur Verhinderung eines Feuers besitzt. Elektrische Allarmklingeln sind in den verschiedenen Teilen der Mühle angebracht, sodass sie die Mühle mit dem Komptnir und der Wohnung des Verwalters und Obermüllers verbinden. Man findet auch Wasserleitung mit Zuflussrohren, sowie in einigen Stockwerken Schläuche und in jedem gefüllte Wassereimer. Die Arbeiter sind im Gebrauch der verschiedenen Feuerwehr geräte geübt und bilden unter sich eine Brigade, jeder hat bei einem Allarm seinen bestimmten Posten. Bei der in Stockton im Jahre 1884 abgehaltenen Generalversammlung des Verbandes englischer Müller besichtigten die Besucher auch diese Mühle und wurde Feuerallarm gegeben um ihnen zu zeigen, wie schnell die Löschapparate gegen das Feuer in Wirkung treten können, welches in einer zur Mühle gehörigen Stallung ausgebrochen sein sollte. In der kurzen Zeit von 42 Sekunden arbeitete der erste