54 die der Maschinen- und Kesselhäuser, sollen derart angelegt sein, dass sie nach außen schlagen. Die Fenster sind so einzurichten, dass sie einer erwachsenen Person leicht den Durchgang gestatten, oder wenn es eiserne Rahmen mit kleinen Scheiben sind, so sollen die Rahmen nur so stark sein, dass sie leicht durchschlagen werden können. Bezüglich dieses Punk tes, wie auch bezüglich eiserner Leitern und Galerien an der Außenseite des Gebäudes, verweisen wir auf die unten folgende Beschreibung der Einrichtungen gegen Feuers gefahr der Hildebrand'schen Mühle in Böllberge bei Halle a. S. Neben der baulichen Einrichtung ist den V orkehrun- gen zur Verhütung eines Brandes besondere Beachtung zu schenken. In erster Linie stehen hier die Vorkehrungen gegen Selbstentzündungen und Explosionen. Zu Selbstentzündungen in Mühlen und Maschinen fabriken sind vorzüglich die mit Oel oder Fett getränkten Lappen, Wolle usw., welche beim Reinigen der Maschinen gebraucht werden, geneigt, und es ist dadurch schon mancher Fabrikbrand herbeigeführt worden. Es ist daher streng da rauf zu sehen, dass diese mit Oel oder Fett getränkten Lappen usw. nicht hier oder da liegen bleiben, oder in irgend einer Ecke oder einem Winkel aufgespeichert werden. Vielmehr ist in jedem Stockwerk des Etablissements ein Kasten aus hin länglich starkem Eisenblech aufzustellen, in welchen diese Lappen aufbewahrt werden, oder wem ein Kasten in jedem Stockwerk zuviel erscheint, der soll wenigstens einen solchen Kasten in seinem Etablissement aufstellen und zwar derart, dass er von allen leicht feuerfangenden Gegenständen entfernt stehe. Dieser Kasten ist jeden Abend zu leeren und sem Inhalt in einem feuersicherem Raume, möglichst außer halb des Fabrikgebäudes aufzubewahren. Morgenstern *) *) Ueber Einrichtungen und Schutzvorkehrungen zur Sicherung gegen Gefahren für Leben und Gesundheit der in gewerblichen Eta blissements beschäftigten Arbeiter. Leipzig 1883.