öauliche Einrichtungen. An die Räume, in welchen Menschen arbeiten müssen, sind die gleichen Anforderungen in gesundheitlicher Hinsicht zu stellen, wie an diejenigen, in welchen Menschen wohnen. Luft und Licht darf hier so wenig wie dort fehlen. Leider entsprechen besonders ältere Fabrikräume nicht in allen Stücken dieser Forderung. Zweckmäßig eingerichtete Fabrikräume ge hören im allgemeinen ebenso zu den Einrichtungen zum Schutze der Arbeiter gegen Gefahren für Leben und Gesund heit, wie zu den speziellen z. B- die Schutzkappen der Kreissägen. Zu einer der ersten Forderungen, welche an Fabrik räume zu stellen sind, gehört hinlängliche Lichtzufuhr, fei es auf natürlichen Wege durch Sonnenlicht, oder auf künstlichem durch irgend welche Beleuchtung. Bei ungenügen der Beleuchtung kann der Arbeiter sehr leicht von einem Unfall betroffen werden indem er die Gegenstände seiner Umgebung nicht oder nicht genügend erkennt, sich an ihnen stößt, zu Fall kommt u. s. w. Besonders gefährlich sind un genügend erleuchtete Räume, welche von Denen zu betreten sind, welche vorher in hellerleuchteten gearbeitet haben. Das Auge, dessen Pupille vorher zusammengezogen war, ist nicht im Stande sich sofort dem geänderten Verhältnisse anzupassen und seine Pupille augenblicklich zu erweitern, sondern es braucht dazu einige Zeit, während welcher der Betreffende