258 Es ist daher namentlich streng auf die Umgitterungen der Oeffnungen und das Schließen der Thüren dieser Ver gitterungen zu halten. Es ist übrigens empfehlenswert, an allen Fahrstuhlöffnungen Klappen anzubringen, die sich bei Benutzung des Stuhls selbstthätig öffnen und schließen. Herr Zarnikvw-Goldap hat derartige Vorrichtungen und wird gern über die Details nähere Auskunft geben. Zu Z 10. Es ist selbstverständlich, dass gerade auf diesen Paragraphen jeder in einer Mühle Beschäftigung Findende nicht genug hingewiesen werden kann, denn Un kenntnis, Eigensinn und Widerwilligkeit der Arbeiter lassen oft die Arbeiter die ihnen vielleicht etwas unbequem oder auch nur unbequem gedachten Schutzvorrichtungen entfernen und es ist gegen solche der Mühlenordnung Zuwiderhandelnde im Interesse jedes Arbeitgebers mit Strafen vorzugehen. Zu tz 11. Dasselbe was bei Paragraph 10 gesagt, gilt auch hier, man muss den Arbeiter unter allen Um ständen daran gewöhnen, sich dieser einfachen Schutzmaß regeln bei der Bearbeitung der Steine zu bedienen. Zu Z 12. Es ist selbstverständlich, dass der Arbeit geber irgend eine Handhabe haben muss, um die Vorschriften dieser Ordnung auch durchzusetzen. Eine Geldstrafe ist da das Empfehlenswerteste und dürfen die hier gezogenen Grenzen dieser Geldstrafen wol die richtigsten sein. Es ist übrigens unumgänglich notwendig, den Schluss satz dieses Paragraphen einzuhalten, damit der Arbeitgeber nicht durch Einziehung der Strafen in den Verdacht komme, er wolle sich dadurch bereichern. Mühlenordnung für die Krämer'sche Kunstmühle in Landshut. § 1. Sämtliche beim Mühlenbetrieb beschäftigte Per sonen haben bei ihrem Antritte nach Vorlegung ihrer Legi timations-Papiere die nachstehende ihnen vorgehaltene Mühlen-