255 zum Zwecke der Anerkenntnis eigenhändig mit meinem vollen Namen unterschrieben. Motive. Wenn eine Mühlenordnung für den Arbeitgeber von wirklichen Wert sein soll, muss derselbe gegen jede falsche Auslegung oder auch gegen den Borwand der Unkenntnis vollkommen geschützt sein; es muss aus diesem Grunde diese Ordnung an Stelle eines Kontraktes und zur Anerkenntnis des in der Ordnung vorgeschriebenen von jedem Neuanzu- stellendcn unterschrieben werden. Ja es dürfte sich empfehlen, auch selbst schon langjährige Arbeiter durch Vorlegung und Unterzeichnung derselben an ihr Pflichten zu erinnern. Außerdem ist es wünschenswert, wenn in jedem Stock werk jeder Mühle diese Ordnung — natürlich ohne den Kopf und den Schluss iu großem, deutliche« Druck ange- g schlagen würde. (Hierzu ist die Ausgabe iu Plakatformat bestimmt). Ich mache ganz besonders darauf aufmerksam, dass das blose Anschlägen der Mühlcnordnung in den Mühlenrüumcn durchaus keine rechtliche Wirkung hat, dass sie aber durch die Unterschrift zu eiuem bindenden Vertrag wird. Stur die Unterschrift des Arbeitnehmers gibt dem Arbeitgeber 'das Recht auf Grund der Bestimmungen der Mühlen ordnnng gegen ersteren zu verfahren. Zu 8 1. Es dürfte sich empfehlen, die hinter Vor gesetzten offen gelassene Stelle durch eine genaue Bezeichnung des oder der Vorgesetzten auszufüllen. In kleinen Mühlen, in denen die Leitung der Besitzer allein führt, wäre wol „seiner Vorgesetzten" auszustreichen und dafür seines Prinzi pals zu setzen, in größeren Mühlen wäre es zweckmäßiger den Namen des oder der Werkführer einzufügen. Zu 8 2. Wcun auch in kleinen Mühlen der Schluss satz dieses 8 vielleicht ohne Bedeutung ist, da es sich da von 1 selbst versteht, dass der Krankgewordene dieses seinem Prin ¬ zipal sagt, hat es doch in großen Mühlen entschiedenen Wert.