227 spannung durch zeitweiliges Speisen des Kessels mit Wasser herabzustimmen. Letzteres ist nicht allein ökonomisch vor teilhaft, sondern auch in Rücksicht auf Sicherheit unerlässlich, denn Explosionen treten am häufigsten bei solchen Stillstands perioden ein, wenn die Speisung während derselben unter lassen wird, und nicht selten hat sich der Wasserstand unver merkt bis unter die zulässig tiefste Grenze erniedrigt, wenn irgend welche Undichtheiten, z. B. am Ausblasehahn, an den Speiseventilen usw., vorhanden waren. Andererseits ist aber bei dieser Nachspeisnng auch eine Ueberfüllung des Kessels mit Wasser zu vermeiden, weil daraus, namentlich wenn die Dämpfe zum Betriebe einer Dampfmaschine verbraucht wer den, leicht Schäden anderer Art entstehen können. 5. Kommen die Speiseapparate eines Kessels während des Betriebes dergestalt in Unordnung, dass das für den Kessel erforderliche Speisewasser nicht mehr zugeführt werden kann, dann ist die Beheizung sofort zu unterbrechen und so lange auszusetzen, bis dem Fehler abgeholfen ist. Sollte es dem Heizer trotz aller Vorsicht begegnen, dass der Wasserspiegel unter den zulässig tiefsten Stand herabsiukt, so ist die unterbrochene Speisung keinesfalls wider herzu stellen, vielmehr das Feuer sofort vom Roste zu entfernen und die Dampfabführung zuerst mittelst der Probirhähne nnd sodann durch langsames Oeffnen des Dampfausblase ventils oder eines Sicherheitsventils zu bewirken. Die Unterlassung dieser Vorsichtsmaßregel ist schon oft die Ursache von Explosionen geworden, denn Kessel, deren Wan dungen infolge Wassermangels teilweise überhitzt sind, erzeugen bei jäher Zuführung von Wasser in kurzem, so viel Dampf von hoher Spannung, dass die Festigkeit des Kesselmaterials überschritten werden kann. 6. So lange eiu Dampfkessel noch Dampf erzeugt, also auch, solange im Falle der Nichtabführung des Dampfes die Spanung desselben noch im Steigen ist, darf der Heizer 15*