18 gedachten Betriebsteile unabhängig von dem Gesammt- betriebe rasch und sicher in Ruhe zu versetzen. Auch sonst müssen, soweit die Art des Betriebes solches zulässt, die Transmissionen in den einzelnen Arbeitsräumen unabhängig von der Transmission in Ruhe gesetzt werden können. Soweit dies nicht thun- lich ist, sind Einrichtungen zu treffen, welche es ermög lichen, von jedem Arbeitsraume sofort das Signal zum Stillstände der Kraftmaschine zu geben. 4) Alle Vorrichtungen, welche dazu dienen, um Kraft maschinen, Transmissionen nnd Arbeitsmaschinen, in Ruhe zu setzen, müssen bequem erreichbar, leicht zu handhaben und so beschaffen sein, dass sie rasch und sicher wirken. 5) Werkzeugmaschinen mit rasch laufendem Schneide zeug (z. B. Säge-, Fräse-, Hobel-, Raspel-, Schnitzel maschine, Häcksclmesser, Schecrmcsser, Lumpenschneidcr u. dergl.) müssen mit Ausrückern versehen und soweit die Art der Arbeit solches zulässt, so eingerichtet sein dass die Arbeiter von ihren Arbeitsstellen oder von Verkehrsstcllen ans das Schneidezeug wider ihren Willen nicht berühren und von geschleuderten Splittern oder Stücken nicht getroffen werden können. 6) Die zwischen den Arbeitsmaschinen befindlichen Gänge müssen fest, vollkommen eben und mindestens 1 in breit sein. Alle Räume, in welchen sich Maschinen oder Trans missionen befinden, müssen während der Arbeitszeit durch Tageslicht oder künstliche Beleuchtung so erhellt sein, dass die bewegten Teile als solche leicht erkennbar sind. 7) Das Reinigen, Schmieren und Repariren der Maschinen und Transmissionen während der Bewegung, das Anlegen von Leitern an bewegte Wellen, das Auf legen von Riemen auf bewegte Scheiben, soweit dabei nicht Vorrichtungen benutzt werden, welche die Gefahr