222 Zeitabschnitten sorgfältig auszuwärmen; ferner ist dafür zu sorgen, dass einerseits die Fallbahu der schwebenden Lasten von den Arbeitern vermieden, andererseits die letzteren vor Kurbelschlägen behütet werden. 4. Die Beleuchtung der Arbeitsräume muss ausreichend sein, um Verkehrshindernisse sofort erkennen zu können. 5. Der Aufzug au den Oefen ist so einzurichten, dass die Bahn der Förderschale abgeschlossen und die Umwehrung (Verschluss) an den Förderstellen sicher ist. 6. Der Schmirgel-Schleifstein ist mit einer gegen Schleuderstücke schützenden Haube zu versehen. 7. Die unter dem Tisch der Bandsäge liegenden be wegten Teile sind einzufriedigen. 8. Diejenigen Arbeiter, welche Verletzungen durch um herfliegende Splitter, Metall- oder Schlacken-Spritzen aus gesetzt sind, müssen mit geeigneten Masken oder Brillen zum Schutz der Augen versehen und zu deren Gebrauch angehalten werden. 9. Die Meister sind zu verpflichten, bei Erteilung der nötigen Instruktionen an die Arbeiter, letztere auf die Gefahren der Arbeit und auf die zu deren Vermeidung geeigneten Mittel aufmerksam zu machen. 10. Die Kammräder-Eingriffe in den Krahnen sind zu verdecken und die Krahne mit guten Bremsen zu versehen.