210 raumes oder, wenn die lose Scheibe nicht sehr gut geölt ist, sich nach und nach in Bewegung setzt und zuletzt eine bedeutende Umdrehungsgeschwindigkeit annimmt. Hat dann der Kreissägenschneider seinen Arbeitsplatz verlassen, so ge schieht es leicht, dass andere Arbeiter sich an der sich um drehenden Säge, von welcher sie glauben, sie sei außer Betrieb gesetzt, verletzen, deshalb ist schon aus diesem Grunde die Sicherheitskappe durchaus notwendig. Außerdem sollten die Besitzer von Kreissägen stets auf gute Ausrücker und das Einölen der losen Scheiben halten. Eine mit dem Ausrücker in Verbindung zu bringende Bremse würde ferner die aus gerückte Säge, welche nur nach und nach und oft unter An- drückung der Hände zum Stehen gebracht wird, rascher und sicherer arretiren. So einleuchtend und bei der großen Zahl und der Schwere der Unfälle, so notwendig auch diese Schutz- maßregcln auch Jedem erscheinen müssen, so schwer sind sie ein- und durchzuführen. Die Zähne der Bandsägen müssen so verdeckt werden, dass nur dasjenige Stück derselben freiläuft, welches zum Schneiden durchaus notwendig ist. Um dies zu erreichen empfiehlt Gewerberat v. Stülpnagel folgende Vorrichtung: Das Schutzblech u (Fig. 3 auf Taf. 15), welches den auf steigenden Teil der Säge verdecken soll, welcher nie zum Schneiden gebraucht wird, deshalb aber gerade sehr gefährlich ist, muss auf dem Gestelle der Säge dauernd befestigt sein. Das Schutzblech o ck muss sich verstellen lassen können, je nachdem die Führung des Sägeblattes bei ä tiefer oder höher gestellt werden muss. Es lässt sich dies dadurch erreichen, dass das Schutzblech bei ck befestigt, bei e aber vermittelst einer Schelle verschiebbar gemacht wird, wie aus Fig. 5 auf Taf. 15 hervorgeht. Die Biegungen des Schutzbleches gehen aus den beiden Durchschnittszeichnungen Figuren 4 u. 5, Taf. 15 hervor. Sie verhindern in dieser Form namentlich auch die Verwundungen der Arbeiter beim Zerreissen und Umher-