— 165 - wird. Die Unfälle, die durch Fahrstühle entstehen, haben ihren Grund meist im Reissen des Gurtes, unverwahrten Oeffnungen und ungenügender Feststellung des Fahrstuhles; dagegen wendet man an 1) fleißige Revision der Gurte und Riemen, 2) Fang- und Bremsvorrichtungen, 3) Umgitterung der Oeffnungen und 4) Feststellung des Fahrstuhles. Wie bei den Winden die Ketten und Seile, so müssen bei den Fahrstühlen die Gurte und Riemen in nicht zu langen Pausen einer eingehenden Revision auf ihre Tragfähigkeit und Haltbarkeit unterzogen werden. Tritt trotzdem der un glückliche Fall ein, dass das Gurt (Riemen oder Kette) reisst, so muss durch eine Fangvorrichtung dafür Sorge getragen werden, dass kein Unfall entstehen kann. Die in den Figuren 3—8 auf Tafel 8 dargestellte Fangvorrichtung beschreibt Gewerberat v. Stülpnagel*) wie folgt. In den Figuren 3—6 ist die betreffende Fangvor richtung dargestellt und zwar bezeichnet Fig. 3 die Vorder- und Fig. 4 die Seitenansicht eines Fahrstuhls mit intakter Kette (Gurt), in Fig. 5 und 6 sind dieselben Ansichten nach dem Bruch oder Riss der Kette dargestellt. In Fig. 3 und 4 hängt der Fahrstuhl mit seiner ganzen Last vermittelst der Kette an dem Bolzen d. Mit diesem Bolzen sind auch zwei einarmige, entgegen gesetzt wirkende Hebel b und b,, verbunden, welche ihren festen Drehpunkt auf dem Bolzen x haben. Die Enden dieser Hebel sind vermittelst der Stangen s und s,, widerum an jeder Seite des Fahrstuhls mit ein paar zweiarmigen Hebeln verbunden, die in Klanen endigen und ihren festen Drehpunkt in den auf dem Auftritt des Fahrstuhles angebrachten Bolzen k st haben. Mittelst der auf diesen Bolzen angebrachten Federn streben diese Hebel nach der horizontalen Richtung hin. *) Jahresbericht der (Preuß.) Fabrikinspektoren f. d. Jahr 1876.