11 tr offenen ist die Verhinderung dieses Unfalles überhaupt. Die Verpflichtung des Unternehmers für ge eignete Schutzvorkehrungen zu sorgen, kann nicht stark genug betont werden, sollen doch durch sie das Beste, was der Mensch besitzt: Leben und Gesundheit, geschützt werden. Und wenn sich jeder Unternehmer der Tragweite dieser Worte völlig bewusst ist, so wird er auch keinen Augenblick anstehen, seine Verpflichtung Schutzvcrkehrungen zu treffen, zu ver kennen, sondern alles aufbieten, um diese Schutzeinrichtun gen so vollkommen und weitreichend wie möglich zu gestalten. Glücklicherweise ist auf diesem Gebiete, auf dem Gebiete der Schutzmaßregeln gegen die Gefahren für Leben und Gesund heit der Arbeiter innerhalb der letzten 10 Jahre so vieles geschaffen worden, dass heute keiner mehr verlegen sein kann, wenn es gilt, diesen oder jenen Betrieb mit den notwendigen Einrichtungen auszustatten, im Gegenteil es sind für einzelne Maschinen, Maschinenteile u. s. w. so viele Schutzvorrichtun gen und Verbesserungen geschaffen worden, dass die Auswahl nicht immer leicht ist. Dabei ist deren Auswahl dadurch er schwert, dass die Mitteilungen über diese Schutzvorkehrungen, in vielen Zeitschriften und Werken verstreut sind. Der Ver fasser hat es deshalb unternommen, die für Mühlen aller Art, Mühlstein- und Maschinenfabriken erforderlichen Schutz vorrichtungen zusammenzutragcn und zu bearbeiten um den Unternehmer dieser Betriebe einen Ueberblick Wer das Vor handene zu geben und sie zur ausgedehnten Anwendung dieser, lediglich auf dem Boden der Praxis gewon nenen, Erfahrungen anzuregen.