112 halb Sorge getragen werden, dass das Wasser nicht in das Rad gelangen kann entweder durch einen Schieber der zwischen Rad und Gerinne angebracht wird und das durchsickernde Wasser vom Rade abweist, oder dadurch dass man in ent sprechender Entfernung von der Schütze im Gerinneboden eine Klappe anbringt, welche bei geschlosseneer Schütze nach ben geöffnet wird (Vergl. unten S. 113), so dass also das Wasser nicht mehr bis zur Schütze gelangen kann, son dern vorher abfließt. Kann oder will man derartige Ein richtungen nicht anbringen, so sollte man wenigstens die Räder derart abstützen, dass sich dieselben nicht in Bewegung setzen können. Eine ganz besondere Gefahr zu Unfällen liegt bei den Wassermotoren in dem Betriebe bei Frost. Es ist selbst verständlich, dass der Betrieb, während des Frostes nicht ein gestellt werden kann, aber jedenfalls muss Vorsorge getroffen werden um die Ursachen, welche zu Unfällen Veranlassung geben können möglichst zu beseitigen. Bei Wasserräden bildet sich bei starkem Frost am Rade Eis, welches entfernt werden muss. Turbinen erfahren vielfach Störungen durch Grundeis, die beseitigt werden müssen und endlich frieren für beide die Schützen vielfach fest. Ist das Wasserrad überbaut, be- befindet sich in einer Radstube; so kann in diese ein kleiner Kanonenofen gestellt und die Eisbildung dadurch etwas ver ringert werden. Das Grundeis, welches die Turbinenkammer vielfach verstopft, lässt sich dadurch beseitigen, dass man die Turbinenkammer mit kochendem Wasser ausbrüht. Turbinen mit kleinen Schaufelöffnungen stopfen sich so leicht mit Grund eis voll, dass man am besten thut, in der Zeit, während welcher das Grundeis geht, den Betrieb einzustellen. Das Festfrieren der Schützen lässt sich, wenn anch nicht ganz be seitigen, doch auf ein Minimum reduziren durch die nach stehend beschriebene Einrichtung. — Das Festfrieren der Schützen möchte wol in den meisten Fällen seinen Grund darin haben,