111 tionen, auf deren Einzelbeschreibung nicht eingegangen wer- kann, nennen wir nur die folgenden: das von Bayer kon- struirte, welches von Dreyer, Rosenkranz und Droop in Han nover fabrizirt wird, dasjenige des Maschinenmeister A. Köllner in Neumühlen bei Kiel, dasjenige der Maschinenbauanstalt von A. Knövenagel in Hannover usw. Zur Verhütung von Unfällen kann auch das Verhalten der Maschinisten sehr viel betragen, leider lassen sich diese selbst bisweilen arge Fahrlässigkeiten zu Schulden kommen. Diesen gegenüber sichert sich der Fabrikbesitzer am besten durch Erlass von Verhaltungsmaßregeln für Ma schinisten. Wir geben im letzten Kapitel 2 derartige Regle ments, deren eines in der Färberei von W. Spindler in Berlin-Spindlerfelde für den Maschinenwärter maßgebend ist, das andere aber von dem Kgl. sächsischen Fabrikinspektor K. Morgenstern in Leipzig entworfen wurde. Wassermotoren. Die Wassermotoren mit ihren dunklen Radstuben, schlüpf rigen Zugängen usw. geben oftmals Veranlassung zu Unfällen. Es ist zunächst Sorge zu tragen, dass die Zu gänge zu den Wasserrädern und Turbinen hinlänglich be leuchtet und durch Geländer usw. derart geschützt sind, dass ein Ausgleiten nicht zum Sturz ins Rad oder Wasser führt. Sodann ist aber auch der Zugang zu den Wasser motoren nur den Beauftragten zu gestatten und jeden Un befugten strengstens zu verbieten. Das ungenügende Abstellen der Räder hat gleichfalls vielfach Veranlassung zu Unfällen gegeben. Selten schließen die Schützen so dicht, dass absolut kein Wasser hindurch kann, dasselbe sickert vielmehr oft zwischen Schütze und Gerinne hindurch und füllt bei Zellenrädern nach und nach die Zellen, so dass sich infolgedessen das Rad plötzlich in Bewegung setzt und dadurch Anlass zu Unfällen giebt. Es muss des-