103 natürlich auch entsprechend bezahlen muss. Das Heizen ist ein Geschäft, wie ein anderes Handwerk und zwar kein leichtes, und muss deshalb gründlich erlernt werden. Lehrstätten finden sich überall da, wo ein junger Mann von ernstem gewissenhaften Karakter unter den Augen eines erfahrenen Heizers und neben denselben verwendet werden kann, so dass Meister und Lehrling sich gegenseitig arbeiten sehen (so werden die Lokomotivführer gebildet). Heizerschulen können eine solche Lehrzeit nie ersetzen, obgleich die theoretischen Kenntnisse welche sie den Lehrlingen beibringcn, nicht zu ver werfen sind. — Dem Heizer sind besondere Betriebs- und Verhaltungs maßregeln zu geben und fügen wir unten einige solche Vor schriften für Kesselwärter bei, betonen aber ausdrück lich, dass es nicht die Vorschriften sind, welche die nötige Sicherheit geben, sondern die, selbst einem gewissenhaften Heizer gegenüber, notwendige Kontrolle durch den Dampf kesselbesitzer oder einen seiner Beamten. Dies auch aus dem Grunde weil nach dem Haftpflichtgesetz der Unternehmer nicht nur für sein, sondern auch für das Verschulden seiner Be auftragten (wozu die Heizer gehören) haftet. Das Reinigen der Kessel erfordert gleichfalls einige Vorsichtsmaßregeln, wenn Unfälle dabei ausgeschlossen sein sollen. Zunächst ist von der Verwendung von Petroleum lampen zur Beleuchtung des noch heißen Kesselinnern zu warnen, da die Hitze des Kessels sich leicht der Lampe mit teilt, das Petroleum verflüchtigt und dadurch Anlass zu Explosionen geben kann, auch die Glasbehälter leicht zer brechen. Ebenso darf Werg, Heede u. s. w. als Unterlage für den das Abklopfen des Kesselsteins besorgenden Arbeiter nicht gebraucht werden, da dieselben beim Umfallen der Lampe leicht entzündet werden und dem Arbeiter dadurch Verletzungen zugefügt werden können. Man verwende vielmehr ein mit Leder überzogenes Kissen und zur Be-