Nein je intelligenter, je fleißiger, je betriebsamer der Land- wirth ist, je reichlicher lohnt ihm die Scholle, auf die er seine Arbeit verwendet. Indem nun so die Römer dem einen Theile ihres Plebs lohnende Arbeit zuwiesen, machten sie Lust für den andern Theil, damit dieser sich nicht mehr an Billigkeit für seine Arbeit zu überbieten brauchte. Allerdings ging der Bolkstribun zu weit und verletzte den so ausgebildeten Rechts sinn der Römer, als er vorschrieb: „IVe gui8 ultra guinAvnta »Aii juKera possiüeret. kilü kamilia8 emancipati non ultra üiiniüium. ^eve gui8 ex puhlico plu8 yuam oentum HuKera liaberet. Tre8 viri luotannis erearentur a populo, i»i »Krum privatum » publico 8eoernerent. (^uoü^uo 8upere88et aZrorum, paui>erihu8 üiviäorent. Dtiquv bis, yui le^v 8empronia aveipere üeberent, peeunia, <^uae ex ^ttali reKi8 llereäitate populo romano ohveni88vt, <livi- üeretur aä a^rum eolenilum in8trumentum ru8tikum eomparanüum." *) *) Daß Niemand über 500 Morgen Landes besitzen sollte; selbst ständige Söhne (vom Hause) nicht über die Hälfte. Auch von Staats- (Kommun-)Aeckern solle Niemand mehr als 100 Morgen haben. Drei Männer sollen vom Volke jährlich gewählt werden, welche die Staatsäcker von den Privatäckern sondern sollten; und was von Aeckern übrig bliebe, sollten sie unter die Armen vertheilen. Zugleich solle unter diese, welche nach Lem Sempronischen Gesetze zu Empfängern bestimmt seien, das Geld, das dem röm. Volke aus Ler Erbschaft Les Königs Malus zu Theil ge worden wäre, vertheilt werden, damit sie das Feld bearbeiten und sich Ackergeräthe anschaffen konnten.