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— IS — Nun wollen wir aber noch zu dem letzten Eigenthumc über gehen, waS Jeder hat, der einen gesunden Körper und guten Willen mit zur Welt bringt, — denn Besitzlose giebt eö > auf der Erde nicht — ich meine das Eigenthum, waS den Menschen, abgesehn von allen andern irdischen glücklichen Zufällen, von der Weisheit des Ewigen bestimmt ist, waS den Menschen vom Thiere unterscheidet, wozu ihm, damit er es gut anwendcn möge, die Vernunft gegeben wurde, ich meine die Arbeit. Oder ist die Arbeit kein Eigenthum? ist das, was ich mit Ueberlegung durch meiner Hände Arbeit zum Vortheil oder zur Bequemlichkeit meiner Nebenmenschen schaffe, nicht mein, nicht mein Eigenthum? wollt ihr den Arbeiter hinausstosten aus euern privilcgirten Kasten? Ueberlegt es euch nur erst recht, ihr lebt ja alle selbst mehr oder w^gcr von eurer Arbeit. Oder wagt ihr zu behaupten, die Arbeit sei nur etwas Sub- jectivcs? Mit nichtcn, die Arbeit ist etwas von Gott Gegebenes, dem Menschen Bestimmtes, mithin ein Object, nur die ver schiedenen Grade der Arbeit sind subjectiv, aber sie schaffen Objecte, und diese müssen gegen die Entwerthung sicher gestellt sein. Oder wem das zu fromm klingt, der mag es sich aus dem Urrechte erklären : Die selbständige freie Person hat die Be- fugniß, ihre Kräfte frei zu entwickeln — durch welche sie jedoch nie die Sphäre eines Andern, das Recht, verletzen darf— und ist berechtiget, durch diese freie Entwickelung ihrer Kräfte, durch ihre Thätigkeit, durch ihre Arbeit ihren Unterhalt zu gewinnen. Der Beamte, der 800 -F. jährl. Gehalt bezieht, hat da durch nach dem jetzigen Zinsfüße 20,000 Kapital. Wollte nun dem seine aufgebürdetc Arbeit redlich leistenden Beamten