Volltext Seite (XML)
In da» hiesige Handelsregister sür die Stadt ist heute auf Blatt 419 die Zirma Alki« Großer 1« Aohe«stri« 8r«ftthat und «l» deren Inhaber der Rohproduktenhändler Ett» Rlbi» Großer daselbst eingetragen »orden. Angegebener Keschäst»j»eig: Handel mit Abfällen von Wolle und Baumwolle, Alteisen und Metallen. Amtsgericht Hohe«lt»i« Gruftthal, den 29. März 4922. M WUMM M IkMMlUk Alle «O SkMM. Die Vorschriften der Verordnung, leichtentzündliche und feuergefährliche Stoffe und Segenstände betr, vom 29. November 4907 werde» nicht allenthalben beachtet. Er wird daher auf folgende» hin gewiesen: Dem Stadtrale hat Anzeige zu erstatten: 4. wer sich gewerbsmäßig mit dec Herstellung oder Umarbeitung der in dem nachstehend abge- drucklen H 4 der Verordnung genannten Stoffe und Segenstände befassen »der diesen Betrieb wesentlich ändern will, 2 wer die in § 4 unter ir, L und kk angeführten Stoffe im Sewerbebetriebe verwenden oder die bisherige Art ihrer Verwendung w<-se»tlich ändern will, 3. wer stch mit dem verkauf der in tz 4 genannte» Stoffe und Segenstände befassen oder solche Stoffe und Seg nstäade auf Lager halten will Die Verordnung ist auch auf die Lagerung entzündlicher Stoffe anzuwenden, die zum Betr ebe der Kraftwagen Verwendung finden. (§ 42) Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe bis zu 450 Mark oder mit Haft bestraft. Hohenstein Grnstthal, am 29 März 4922 Yee St -trat 8 4- Leicht entzündliche und feuergefährliche Stoffe und Gegenstände im Sinne dieser Ver ordnung sind: Flüssigkeiten, deren Entflammungrpunkt bet einem Barometerstände von 760 nam bei weniger al» 24 Grab L. liegt und die im Wasser nicht löslich sind und zwar: 4- Rohpetroleum, 2. dessen Destillationsprodukte, wie Benzin, Gasolin, Gärstoff, Hydririn, Hydrocarbür, Ligroin, Naphta, Petroleumäther u a, 3 produkie der trockenen Destillation der Steinkohlen, der Biaunkohlen, des bituminösen Schiefers, des Torfe», der Harze und de» Asphalt», wie Steinkohlen- und Braunkohlenbenzin, Roh- Photogen, Benzol, Toluol u a, 4. Schwefcläther (Archer), Schwefelkohlenstoff, 5. ßlmsigketten, welche die unter Ziffer 4 — 4 genannten Stoffe als Lösung»- oder Verdün nungsmittel enthalten und die gleiche Entflammbarkeit zeigen. L. Flüssigkeiten, deren Eniflammungspunkt bei einem Barometerstände von 760 mm zwischen 24 Grad und 400 Grad L. liegt u»v die im Wasser nicht löslich sind, und zwar: 4 gereinigte» Petroleum, Solaröl, Solvent-Naphta, Terpentinöl, Mirbanöl, Fuselöle, Amylazetat, sonstige Fruchtälher u. a., 2. Flüssigkeiten, welche di< unter L 4 genannten Stoffe als Lüsungs- oder Verdünnungsmittel enthalten und die gleiche Entflammbarkeit zeigen O. Leicht entzündliche Flüssigkeiten, die rm Wasser löslich find und zwar: 4 Spiritus über 70 Gewichtsprozent, raffiniert, auch denaturiert, sowie gleichprozentige Spiriluslösungen, 2. Holzgeist, Methylalkohol, Azeton, sowie mehr als 50pr»zentige Lösung solcher Stoffe. O. Folgende Gegenstände: 4. die in dem Heere und in der c: arine vorgeschriebenen, nicht sprengkräftigen Zündungen 2. die sür Feuerwaffen bestimmten Zündhütchen und Zündspiegel, 3. die für Handfeuerwaffen bestimmten Metallpatronen und alle Iagdpatronen, 4 Zündschnüre. L, Zelluloid, ZeUuloidwaren Es blribl vorbehalten, noch weitere Stoffe und Gegenstände dem vorstehenden v rzeichniffe anzureihen. Umsatzsteuer. Nach ß 37 Abs. 2 des Umsatzsteuer-Gesetze» ist die Umsatzsteuer für das Iahr 4924, wenn sie höher ist als 40 0 Mk, vom I. Aprrl 922 ab mit 5 v H z« verzi«sr«, auch meun bt* z« dies:«» Zeitpunkt, der Steuerbescheid «och «tcht s«gesteUt ist Da in zahlreichen Fällen die Zustellung des Steuerbesch ids noch nicht möglich gewesen ist, weil die Veranlagung nock im Gange ist, weiden die Steuerpflichtigen darauf hiagewiesen, daß ihnen zur Abwendung der Zinsen Uerpfltcht«ug die Möglichkeit offen steht den Steuerbetrug, der sich nach ihren eigenen Angaben in der Steuererklärung berechnet etnstmeils» ansUsUhie«, Es sind dann höchsten» noch Zusen lür den Fall zu entrichten, daß sich der endgültige Steaerbetrag gegenüber den au« der Steuererklärung bereeimeten steuerbetcaß durch die Veranlagung ändern bezw, erhöhen sollte. Hohe«stri« G.Ustttzal am 29 März 4922. Der Stadtrat als Amsatzsteueramt. Die Strompreise für Monat Marx 1922 betragen für Licht 6 60 Mk. sür die Ailow tlstundet Bes Zählermiete wird „ Kraft 3.80 „ , . / nicht erhoben. Kraftstrum Klei« krrusumeuteu d. h solche, die nicht selbständig für sich, sondern für fremde KrchliNUH arbeiten (z. B. Nähe'innen), erhalt n auf Antrag für jede verbrauchte kwst Kraftfirom eine Rückvergütung vo« 20 Pfg. Die Anträge könne« schriftlich oder mündlrch be: der Gas- und Elltlr.-Verwaltung angebracht werden. Für schriftliche Anträge werden die Briefkästen mit der Aufschrift Bestellungen für Gas und Llektr. zur Benutzung empfohlen. Line frühere Bekanntmachung der Preiserhöhung war nicht möglich, weil die Unterlagen für die Aohlenkoficnau stellung nicht eher beschafft we>dcn konnten Hoheuste-W-Mrustthol, den 29 März 4922. Der St^dtrat NeuWdLerSchM " Die Eatiassungofeier/ findet Freitag, den 34 März, vormittaK» rO Uhr, in der Turnhalle statt Zu zahlreichem Besuche ladet srundlichst ein Die Lehrerschaft. Frankreichs gegen Deutschland. Wir stehen seit weni gen Monaten direkt vor einem Trrmmelsener von Ueberfällcn von französischer Seite. Frankreich Hai Oberwasser erhalten und fühlt sich als Herr der Si tuation. England war blind, als es Frankreich so groß werden ließ, Es ist trotz seiner Scheingröße jetzt nahe daran, den Krieg gegen Frankreich eudgül tig zu verlieren, wenn es sich nicht im letzten Augen blicke besinnt. Frankreich marschiert zum letzten Kampfe auf. Als die Note veröffentlicht wurde, war eine Volksbewegung im Gange. Sie wurde aber wieder abgeblasen. Auch aus England und Frank reich kam ein Veruhigungspulver. Unsere frühere Verhandlungsbereitschaft haben wir inzwischen schwer bereut, nachdem wir aus den neuesten Veröffentlichun gen erfahren haben, wie abbröcklich die Front unse rer Gegner war. Der dumme deutsche Michel nützt aber nie eine Situation., sondern tuest vor Angst und Beflissenheit. Wir sollten auf die Note mit ei ner scharfe n A b w e h r o s s c n s i v c de s d c u t- s ch c n V o l k e s antworten. (Beifall rechts.) Ei nig sind wir mit dem Kanzler in der Abwehr der unverschämten Finanzkontrolle und der Forderungen der Neparationslonimission. Warum wird der Reichskanzler aber erst heute energisch? Jetzt kommt das wieder zu spät. Auch wir verbitten es uns, das; man uns behandelt, wie ehemals die Türkei. Hande weg! Man könnte sich sonst die Finger dar an verbrennen. Man will durch die Kontrolle auch unsere Iudustricverhältni'sc nüber kennen lernen. Wie der ist cs die Enicntespionagc. Man will aeu Stif- tungssonds unserer Landwirtschaft, unseres Handels und Gewerbes zu Leibe. Unser Kinderreichtum ist Frankreich ein Dorn im Auge. Akan will uns zur wirtschaftlichen Armut noch die geistige bescheren. Die Entente will den Kassenwart spielen und uns ein Heer von Blutsaugern ins Land setzen. Wir wollen aber Hgrr sein im eigenen Lande und brauchen keinen Sparkommissar von Entcntegnadcn. Erfreulich ist, das; wir in dieser Frage eine Einheits front in diesen! Hause haben. (Beifall.) Der Redner fragt nach der Stellung des Kanzlers zur Erfassung der Goldwerte. Die Regie rung betrachtet zu wenig die inneren Verhältnisse. Wir fordern Stillegung der Nolcnpresse und Sicher stellung des Sachvermögens vor dem Zugriff der Entente. Das Rechtswidrige des Verlangens der En tente hätte der Kanzler stärker in den Vordergrund stellen müssen. Rechtswidrig ist namentlich die ge forderte Steuerkontrolle. Wir sind jetzt bis zum Weißbluten Deutschlands gekommen. Der Steuerdruck kann nicht mehr vermehrt werden. Es ist ein V «r - brechen am deutschen Volke, den Gedanken der Erfassung der Sachwerte attsleben zu lassen, ehe man wußte, ob die Lösung des Neparationsproblems endgültig war. Wenn die „Voss. Ztg." diesen Ge danken aufs neue ausgreift, dann ist das ein Ver - r a t am deutschen Volke. (Sehr richtig !) Wir las sen am Privateigentum des deutschen Volkes nicht rütteln. Noch viel unheilvoller als das Dogma von der Unentbehrlichkeit der Sozialdemokratie ist das Dogma von der Unmöglichkeit der Ablehnung der Ententesorderungen. Die Ersüllungspolitik dcr Ncichs- rcgicrung hat zur Katastrophe geführt. Sie hat den Dollar von 60 aus 320 gebracht. Die Negierung trägt die Schuld; sie ist stark vorbelastet. Wir sind zu ciner Abwehrsront bereit. Die Negierung, die kei nen starken Rückhalt im Volke bat, hätte einer an- derm Platz machen müssen. Mit der Ersüllungspolitik m tu ß endlich Schluß gemacht werden. Der Redner fordert Neuwahlen des Reichstages und des Reichs präsidenten und eine völlige Aenderung des Regie runassystems. (Beifall bei den Deutschnationalen.) Abg. Stampfer (Soz.) erklärt den Ton der Note gegenüber einer demokratischen Negierung als sehr unangebracht. Man kann uns niedrig behan ¬ deln, aber nicht erniedrigen. Schärfste Verwahrung ist einzulegen gegen gewisse Kreise im Inlcmdc, die, nachdem die Negierung einen Stoß von vorn erhal- halten hat, ihr einen Stoß von hinten geben möch ten. Das Haus vertagt sich auf Mittwoch k Ubr. Wci- terbcratung. Schluß ^6 Uhr. MllM MlMNMlkMW am Dienstag, den 28. März 1922. —c. Die Sitzung, an der vom Nate die Herren Bürgermeister Dr. Patz und Stadträte Legere, Nie bel, Sammet und Wüstner, sowie Gaswcrksdircklor Martini, vom Kollegium 22 Mitglieder teilnchmen, wird von Vorsteher Georgi punkt 8 Uhr eröffnet mit der Bekanntgabe einer Kenntnisnahme: Der Nat hat für die sreiwerdende Handclslehrcr- stellc Herrn Syndikus Wit'.kc aus Zwickau unter den Bedingungen gewählt, das; ein Iahr als Probezeit gilt, und er die erforderlichen Prüfungen ablegt. Eine Anfrage von Stadtv. Beche r, ob die Stelle ausgeschrieben worden sei, und warum man auf keinen Herrn von hier oder Umgegend zugckom- mcn sei, beantwortet Stadtv. Freitag dahin, daß Hochschulbildung unbedingt erforderlich sei, denn die Ausbildung der jungen Kaufleute dürfte nur den besten Kräften über tragen werden. 2. Für angekaufte Schwefelsäure-Transport- fässer werden zu den bereits bewilligten 4000 Mark noch 4 640 Mark dcbattelos, nnchverwilligt. S. Der Aufnahme eines Darkehn» sun die Wassergasanlage und die zwei Lastkraftwagen de» Gaswerkes in Höhe von 240 000 Mark wird ebenfalls ohne Aussprache zugestimmt. 100 000 Mark davon bringt die Stadt selbst aus dem Zrv-eckvcrmögen und von Stiftungen auf, für die restlichen 140 000 Mark soll ein Tilgungsdarlehen bei der Sparkasse zu 6 Proz. Zinsen ausgenommen werden. 4. Die Magazinverwalterstelle bei der Gasanstalt soll als Bcamtenslellc ausgehoben, und der jetzige Inhaber aus Privatdienstvertrag angcstellt werden. Das Kollegium stimmt debattelos zu. S. Die Erhöhung der Schulgeldsatze in de« Fachschulen war von der Oberbehörde bereits 1921 verlangt worden und muß Ostern 1922 nun unbedingt er folgen. Die Aufwendungen der Stadt betrugen in den Jahren 1918/19 für einen Schüler aus der Han delsschule 438,96 Mark, auf der Gewerbeschule 235,63 Mark und auf der Web- und Wirkschule sogar-Z070,7L Mark; diese Zahlen sind inzwischen natürlich längst überholt. Das Schulgeld wird vorschlagsgcmäh wie folgt festgesetzt: Handelsschule: sür Hiesige mit einer Fremdsprache 160 Mark im Jahr, mit zwei Fremd sprachen 200 Mark, sür Auswärtige 240 Mark kczw. 300 Mark; Schülerinnen im 1. Jahrgang : für Hie- ige und Auswärtige je 400 Mark, im 2. Jahr gang 200 bezw. 300 Mark. Für die Meb- und Mirkschule wird der Einheitssatz aus 100 Mark, sür die Gewerbeschule auf 75 Mark bemessen. 6. Bestimmungen über die Vas- und Elettrlzl- tat»verwaltung. Vorsteher Georgi sübrt dazu zunächst aus, daß auf Wirtschaftlichkeit der beiden Unternehmungen mehr als je Wert zu legen sei; dies soll durch Aenderung der Verwaltung erstrebt werden. 'Nachdem inan die Frage, ob man die Acnoe- rung der Verwaltung überhaupt wünsche, nach kur - zcn Bemerkungen der Stadtvv. Rössel, Krauß und Freitag einmütig bejaht Hai, wird in die Einzclberatung eingetrcten. 8 1 lautet in der Vorlage: „Die werbcnoen Unternehmungen der Stadt, nämlich I. die Gasan stalt, 2. die Elektrizitäts-Versorgung werden als be sondere Teile des städtischen Vermögens nach tech nischen und kaufmännischen Grundsätzen verwaltet. Die Verwaltung ist so zu führen, oaß die Mit tel aus dem Betriebe erzielt werden, die erforderlich sind, um u) den an die Stadtkassc jährlich abzu - führenden Beitrag zu den Kosten der allgemeinen Verwaltung der Stadt und ff) den zu einer zeitgc müßen Abschreibung und Rücklage notwendigen Be nag decken zu können. Der an die Stadtkassc jährlich abzusührcndc Bei trag zu den Kosten der allgemeinen Verwaltung der Stadt wird von den städtischen Kollegien auf Grund der von dem Verwaltungsral gemäß 8 7 dieser Be stimmungen zu crslattenvcm Berichte jährlich neu fest gesetzt." Der Rcchtsausschuß Hai beschlossen, in 8 l Ab- atz 1 die Worte „werbende Uniernchmungen" zu treichcn. 8 1 Abs. 2 empfiehlt man zu genehmigen, nur wird gewünscht, die Rücklage für den Reserve-Fonds verhältnismäßig zum Reingewinn fcstzulcgcn. 8 1 Abs. 3 wird in der abgeändertcn Form zur Genehmigung empfohlen („Der an die Stadtkassc jährlich abzusührcndc Beitrag zu den Kosten der all gemeinen Verwaltung der Stadt wird von den städti- chen Kollegien jährlich neu festgesetzt, wenn die Bilanz genehmigt wird"). Stadtv. K r a u s; beantragt, anstelle des Mones „werbenden" „kommunale" zu setzen und dieses auch nach „kaufmännischen" einzufügcn, den Abs. 2 u ganz zu streichen und Abs. 3 zu ändern in: Evtl. Uever- schüsse sind zu sozialen Zwecken zu verwenden. Er begründet dies damit, seine Fraktion wünsche nicht, daß dic beiden Unternehmungen werbende sein sollen. Bürgermeister Dr. Patz bittet, doch den Sinn des Wortes „sozial" zu bedenken. Jede Gcmeiudcuutcr^ nehmung sei doch von Haus aus sozial, d. h. zum Besten des Einzelnen bestimmt. Nach weiteren Bemerkungen der Stadivv. Krauß, Rössel und P. Wagner wird 8 1 in der Fassung des Ncchtsausschufscs gegen iüns kom munistische Stimmen angenommen. 8 2 wird nach kurzer Aussprache in folgender Fassung einstimmig angenommen : Das Geschästs - jahr beginnt am 1. Iairuar und endigt am 31. Dezember. Ein Haushallplan wird durch die städti schen Kollegien für dic werbenden Unternehmungen nicht mehr ausgestellt. Der Gewinn oder Pcrlnst jedes Geschäftsjahres wird durch kaufmännische Inventuren, Bilanzen, Gewinn- und Vcrlustrcchnungen ermittelt, die 8 8 29, 40 und 261 des Handelsgesetzbuches finden entsprechende Anwendung. Das in den Wer - ken angelegte Vermögen gilt als Einlage der Stadt und ist in der Bilanz unter Passiva auszunchmen. 8 8 3 und 4 werden dcbattelos genehmigt; N« lauten folgendermaßen: 8 3. Die Verwaltung — kurz bezeichnet „Gas- und Elektrizitäts-Verwaltung" — wird ausgeübt durch 1. einen technisch vorgcbildeten Direktor und 2. einen Verwaltungsrat. Die städtischen Kollegien werden an der Vermal - tung nur insoweit beteiligt, als es in diesen Vor- christen ausdrücklich hcrvorgchoben ist. 8 4. Dem Direktor liegt die technische und kauf männische Leitung der Gasanstalt und der Elektri zitäts-Versorgung ob. Erklärungen, dic der Direktor für die Gar- und Elektrizitäts-Verwaltung — bei kaufmännischen An - gclegcnhcitcn unter Gegenzeichnung des ersten kauf - männischeu Beamten — abgibt, sind, soweit nicht in den vorliegenden Bestimmungen oder in der Dienst - anweisung Einschränkungen enthalten sind, für die Siadt verbindlich. In Fällen der Begindcrung des Direktors find die Erklärungen "von dem Vertreter des Direktors abzugebcn, der die Bertr-lungsbefugnis durch dic Abkürzung „I. V." kcnutlih zu machen hat. lieber 8 V dessen Hauptsatz (die übrigen Ab - sätze behandeln dic Art der Beschlüsse und find sür dic Allgemeinheit unwesentlich) lautet: „Der Verwaltungsral setzt sich zusammen aus I Vorsitzenden: Natsvvrstand, 2 Natsmilgliedcrn. 5 Stadtverordneten und dem Direlior" enkspinM sich eine lebhafte, lang andauernde Debatte, in dcr zuerst Stadlv, Krauß vorschlägt, den ersten Satz wie folgt zu fassen: „Der Vermal - tungsral setzt sich zusammen aus 3 Natsmitgffedern, 6 Stadtverordneten, der» Direktor und einem Mit glied des Betriebsrates; er wählt sich seinen Vor sitzenden selbst". Stadtv. Eichler ist auch, entsprechend dem im Rcchtsausschuß vom Herrn Bürgermeister selbst aus gesprochenen Wunsch, dasür, daß sich der Verwal tungsrat den Vorsitzenden selbst wählt. Bürgermeister Dr. P a tz bemerkt, er wäre froh, wenn er den Vorsitz nicht bättc; mit demselben Augen blick sci ihm jede Verantwortung dasür abgenom - men. Ob sich allerdings ein Ratsmitqlud dazu fin den werde, wisse er nicht. Nach nochmaligen Bemerkungen der Stadtvv. K r a u ß und Eichler weift Bürgermeister Dr. Val; darauf hin, daß der Natsvvrstand dem Vcr- waltungsrat nicht angebörcn könne, wenn ein ande res Mitglied den Vorsitz führe. Narb einer auf Antrag des Stadtv. Nein- Hard eingciretenen Pause von fünf Minuten er - klärt Stadtv. Freitag namens dcr bürgerlichen Fraktion, sie sci einverstanden mit dcr Erhöhung dcr Zahl der Stadtverordneten auf sechs und der Zu - wähl eines Betriebsratsmitglicdcs, wünsche aber, daß dcr jewciligc Bürgermeister den Vorsitz führe. Sladtrat W ü st n e r ist dcr Ansicht, daß nur der Bürgermeister, kein anderer, die Verantwortung übernehmen könne. Nach weiterer Aussprache, die wesentlich Neues nicht bringt, wird 8 k> Abs. 1, Satz 1 und 2 in der Fassung der Natsvorlagc mit dcr Aenderung des Stadtv. Freitag gegen 10 Stimmen der Linken an genommen, d. h. der Natsvvrstand ist auch Vor sitzender des Vcrwaltungsrates; die übrigen Sätze werden cben'alls nach dem Vorschlag Freitag ein stimmig angenommen, ein Zuwahlrccht der städti - scheu Kollegien abgelehnt, sondern dies dcm Verwal tungsrat selbst überlassen, d als Bcrumngsstelle gegen Beschlüsse das Stadtverordnetenkollegunn bc - stimmt. 8 6 lautet in der Vorlage: Der Verwaltungsral hat den Direktor bei seiner Geschäftsführung in allen Zweigen der Verwaltung zu überwachen. Er kann vom Direktor jederzeit über alle Angelegenheiten Berichterstattung verlangen, selbst oder durch einzelne von ihm zu bestimmende Mit - glieder die geführten Bucher und Schriften einsehen, die erforderlich erscheinenden Besichtigungen vorneb - men, sowie die Bestände und Vorräte jeder Art untersuchen. Zu den Obliegenheiten dcr Vcrwaltungsrates ge hören insbesondere 1. dic regelmäßige Vornahme von Bestands- und Kassenprüfungen, von dencn eine jährlich unvermutet erfolgen muß, 2. di« Regelung der Anstellnngsbediuguugen und die Wahl der Be - amten und Angestellten, 3. di« Genehmigung zur Per-