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177 Kirchliche Nachrichten. Künftigen Sonntag als am ReformationSfcste predigt Herr ?. Wimmer. Filialkirche Elster. Künftigen Sonntag, zum Rauner Kirchweih- und zugleich Reformationsfcstc, bleibt der Gottesdienst in Elster ausgesetzt; »afür wird er in der Kapelle zu Raun gehalten, und eS predigt Hr. Diak. Steudel. Nothwendige Subhastation. K» Bezahlung »er Schulden soll das den. Kindern weil- Johann Ferdi nand Wilgenroths zu Sohl zugehörig, «ul» Alo. 11. des neuen Bcandkatasters daselbst gelegene Wohnhaus sammt Zubehör, welches in dem hier aushangendeu Anschläge näher beschrieben und von den Gerichtspersonen auf 475 Thlr. hoch taxirl wurden ist, nachdem die früher stattge- Lhalerstücke Kurfürst!, und König!. Sächsischen Gepräges - - - ingleichen: Vie im 20-Guldenfuß ausgeprägten ,',-Thalerstücke Kurfürst!, und Kö nig!. Sächsischen Gepräges, wenn deren Ausgabe in einzelnen Stücken erfolgt ------- b) ausschließlich für Zahlungen an und aus Staatskassen: Kurfürst!, und König!. Sächsische Z-, j , j- und 7'2 - Thalerstücke nach dem 20-Guldenfuße mit Zugute rechnung von 2z Z, daher hundert Thaler ------ und im einzelnen Stücke, unter Hin wegfall der ausfallenden Pfennig bruchtheile (vergl. h. 16 des Gesetzes vom 20sten Juli vorigen Jahres) Ein dergl. j-Thalerstück (Species- thaler) ------ Ein dergl. j-Thalcrstück (Conven- vionsgulden) - - - - Ein dergl. j-Thalerstück (halber Eonventionsgulden) - - - - - Thlr. 102 1 Ngr. 5 Pf. 2 5 23 11 1 ro 5 10 2 0) insbesondere rücksichtlich der Zollgefälle an Königl. Zollhebestellea: diejenigen Münzen vereinsländischen Geprä ges, welche in den dießfallsigen Anschlägen an den gedachten Hebestellen namhaft gemacht sind. tz. 6. Anlangend diejenigen Münzen, deren Um- lauf im gemeinen Geldverkehr gestattet ist, ohne daß deshalb eine Zwangsverbindlichkeit zu deren An nahme (tz. 5 «ub u) besteht, so dürfen äußersten Fal ¬ tes ausgegeben werden: n) inländische Münzen des 20-GuldenfußeS: nach dem nämlichen Werthsverhältnisse, welches (tz. 5 «ub d) bei Zahlungen an und aus Staatscafsen fest ¬ gesetzt ist; b) von ausländischem Gepräge: Conventions-Speciesthaler (j Thaler) Conventions-Gulden (j Thaler) halbe Conventions-Gulden (j Thaler) K. K. Oesterreichische Zwanzizkreuzer- stücke --------- dergleichen Aehnkreuzerstücke - - im 14 Thalcrsuß als Werth für Thlr. 1 Rgr. 11 20 10 6 Pf. 1 5 2 8 3 4 §. 7. Die - Thalerstücke Königl. Preußischen Gepräges sollen, insoweit deren Betrag bei einer Zahlung den Werth von j-Thaler nicht übersteigt, nicht nur im gemeinen Verkehr, sondern auch bei Zah lungen an Staatscafsen durchgehends nach dem Nenn- werthe von 25 Neupfennigen verwendet werden dürfen. h. 8. Es bleibt vorbehalten, auch wegen der Gold» münzen die Innehaltung einer äußersten Werthsgrenzr im gemeinen Verkehr durch Verordnung sestzustellen. tz. 9. Vorstehende Bestimmungen, wornach, bei Vermeidung der in dem Gesetze vom 22sten Juli vo rigen Jahres angedrvhten Strafen, Jedermann in hie sigen Landen sich zu richten hat, treten vom 15ten October dieses Jahres ab — bis wohin die Verordnung vom 1ften November vorigen Jahres ihrem ganzen Inhalte nach bei Kräf ten bleibt — in Gültigkeit; es sind aber, der h. 7 enthaltenen Verordnung gemäß, die Staatscafsen-zur Annahme von 2', - Thalerstücken Königl. Preußischen Gepräges bereits dermalen angewiesen; wohingegen das wegen der ^,-Thalerstückr von anderm ausländi schen Gepräge in h. 1 «ud ck angeordnete Verbot erst vom 1sten April 1842 ab in Ausführung zu bringen ist. funden» Subhastation wieder rückgängig geworden, den fünften November d. I, anderweit subhastirt werden, als weshalb Erstehung-lustig, hiermit eingeladen werden, bcrcgten Tages Vormittags vor 1L Uhr allhier zu erscheinen, die näheren Kaufbedingungen zu vernehmen, und sodann des Weiteren sich zu gewärti gen- Adorf, den 21. August 184l. Kini-gl. Gericht das. August Jani, Justizamtmann. Subhastation. Die zur Eoncursmaffe des Flei- schermeisters ChriPan Gottlob Deschners gehörige, auf dem rothen Markte, suk Alo. 146. des neuen Brandver- sicherungskatasters gelegene HauseSbrandstelle mit dadek befindlichen zwei Gärtchen, deren Beschreibung m der, dem