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Amtsblatt Anzeiger für -tt siMtttiht «i it» Stsitrst zi Hthtiifttis-iriißtisl. Vega« aller Gemeindeverwaltungen der umliegende« Ortschafte«. für Hohenfittn-Ernfithak mit-ütte«grn«d, Oberlungwitz, Gersdorf, HermMos^ Bernsdorf, RÜSdorf, Langenberg, Meinsdorf, Falken, Reichenbach, LangenchurSdoif, Galen berg, Grumbach, Tirschheim, Kuhschnappel, St. Egidien, Wüstenbrand, Grün«, MiMWaH, Ursprung, Kirchberg, Erlbach, Pleitza und Rußdorf. Sonnabend, 14. August 1S20 Rr. 188 70. Jahrg statt. — Nr. V88. bl. — Ach oer sichere wahrheitsgemäße Angabe. (vy 16. August 1920 175, n nicht übersteigt i und Verwendung de» Saatgut«» an GUreidr zu daß alle» au« ihrem Bezirk abzulteferube Güreide Das Backe« da« «raukeubrot worden: Herr» Theodor Müll«», Schützenstraß«, Herrn Wilhelm Schreiber, Herrmanustcaße, Herm Echwarzenberger, Oststraße. . Hohenstein Srnstthal, den 15 «ug. 1920. Las fiädt. Lebensmittelamt. S. Die Gemeinde hat die Aufbewahrung überwachen. (8 38 R. G. O.) 10. Die Gemeind» hat dafür zu sorgen, dem BezirkSoerbande zur Verfügung gestellt wird. Der Stadtrat. Schneider, Bürgermeister- Stellvertreter. (Unterschrift) Uubelieferte Bezugsscheine «nd bereits belieferte Brotmarke« stab nicht mit einzurechnen, sondern nur wirklich vorhandenes Mehl und Backware. Die Stadtverordneten. Robert Wolf, Vorsteher. , , vom 16. Oktbr. 1920 ab 17 „ Abgesehen von der Fruchtigkeit gilt Grtretde al» vollwertig, fall» e» gesund ist und hinsicht lich seiner sonstigen Etgenschafien der Durchschattt»beschaffenhnt der b.t-essenden G.-treid-art letzter Ernt» in der Sbladegegevd entspricht. 8 4. Für die Bewertung der Früchte ist ihr» Beschaffenheit bet der Ankunst an dem von dem Erwerber bezeichneten Bestimmungsorte maßgebend. Ist da» Getreide während der Besürderung von der «bladrstelle bl» zur LnkuuftSstelle durch äußere Einflüsse, di« der Ablader nicht zu vertreten hat, beschädigt worden, so trägt der Enpfäuger den dadurch entstandenen Schaden. Al« solche Einflüsse gelten auch Verzögerungen der Beförderung infolge von Streik«, öffentlichen Unruhen ober sonstigen außergewöhnlichen E.etgnissen. vezirksverband Glaucha«, den 12. «azust 1920. Freiherr v. Wolck, Amtshauptmann. Di« Gemeinde hat nach den Anweisungen de« Beztcttorrbaade« die Ablteserung zu fördern, tu«besondere die Kommissionäre beim Erwerb de» Getreide» zu unterstütz«« (8 39 R -G.-O.). 11. Dir G«m«tnde haftet dafür, daß die ihr oder Ihren landwirtschaftlichen Betrieben zur Lie serung aufgegeümeu Mengen rechtzeitig zur versüzuug gestellt werdm. St« kann die ihr zur Lieferung aufgegebeue» Mengen auf ihre landwirtschaftkiche« Betriebe umlegen. (8 40 R.G.-O). 12. Wer unbefugt beschlagnahmte Vorräte beiseite schafft, insbesondere au« dem Bezirk Glau chau «utferut, beschädigt, zerstört, zur Verarbeitung aunimmt, verarbeitet, verarbeiten läßt, verbraucht oder sonst verwendet, wer unbefugt beschlagnahmt« Vorräte verkauft, kauft oder eiu andere« Veräuße rung«- oder Erwnbrgeschäft über sie abschlteßt, wer di« zur Erhaltung, Verwahrung und Pfleg« der Vorräte «-forderlichen Handlungen pflichtwidrig uoterläßt, wer Getreide zu Saatzwecken verkauft oder kauft, obwohl er wrtß oder den Umständen nach annehmen muß, daß e» nicht zu Saatzwecken bestimmt Ist, wer den Vorschriften tu Ziffer 5 Abs. 1 zuwiderhandelt, setzt sich auf Grund von -8 80 und 81 -er eingangs genannten NetchSgetretdeordnung der strengsten Bestrafung au». II. Höchstpreise ««d Lieferungszuschläge. 8 1. Gemäß der Verordnung de« Reichsminister« für Ernährung und Landwirtschaft vom 14. 7. 2- — R.-G.-Bl. S. 1456 — beträgt für den hiesigen Bezirk der Höchstpreis , für eine Tonn« Roggen 1430,— Mark, für eine Tonne Wetzer», Spelz (Dinkel, Fesen) Emer, Einkorn 1570,-— Mark, für eine Tonne Gerste oder Hafer 1380,— Mark. Die vorstehend bezifferten Pretsi sind Höchstpreise im Sinne de« Gesetze», betreffend Höchst ¬ preise. Für minderwertige Ware ist «in entsprechend niedrigerer Pcei« zu ermitteln. Di« Zuschläge bet Brotgetreide uad Gerste betragen für Ablieferungen: vor dem 1. August 1S20 200,— Mark für di« Tonne, Bäcker« Mehlkletnyanole» , „ Ib. Septbr. 1920 1S0,— „ , , , 8 2. Der Preis für Gemenge richtet sich «ach der Art der gemischten Früchte und dem Mischungsverhältnis. § Z. Getreide gilt hinsichtlich de« Feuchtigkeitsgehalte« al« vollwertig, fall« die Feuchtigkeit Gonntag, de« 1S. «ugufi «ach «eschästSschluh all« Bäcker, Mehlkleinhändler ihre Bestände getrennt nach Mehl — Backwaren in Mehl umgerechue — in Zentnern und Pfund genau aufzuuehmeu. Da» Ergebot» ist in da« unten abgedruckte Formblatt einzutragen, da« au«geschuttten und am 17. «ttgnfi 1920 bet den zuständigen Octtbehördrn etugerrtcht werden muß. Die O:t»behördru werden ersucht, di« «tagereichteu Formblätter uachzuprüfe» und sie getrennt »ach Bäckern und Mehlkletuhäudleru zv einer Gemetndeltste zusammenzustelleu und Formblätter und die ausgerechnete Liste zusammen bi« LV. «NgNfi 192« beim BezirkSoerbaud« »inzureicheu. Di« B staud»erhebuug hat ganz unabhängig von der üblichen Wochenausnahmr (Lerbrauch«- nachwetsung der Bäcker) zu erfolgen. Nach nicht belieferte vezngsscheine ««b Vorhände«« Marke« find «tcht «it aufznnehme«, sonder« ««r das wirklich vorha«de«e Mehl «ebfi vackware«. Die gewissenhafte Ausfüllung wird jedem Bäcker und Händler zur Pflicht gemacht. Die Gemeinden wollen darauf acht»», daß alle Beteiligten die Bestandsaufnahme eturetchen. Kestands-Grhebuug. Rach soeben eingegangener Anordnung der R. G. stabet wiederum eine v»fia»dserheH««O E« haben am , Nachruf. Infolge eines Ueberfalles wurde am 10. d. M. Herr Musterzeichnereibefitzer SeI»M hkWW VkkSÜM aus seinem schaffensfreudigen Lebe« gerissen. Biele Jahre hindurch war er als Stadtverordneter und Stadtrat und zuletzt als Vorsitzender des städtischen Tuberkulose-Ausschusses tätig. Die unterzeichneten Körperschaften betrauern in ihm einen von reger Anteilnahme an den Aufgaben der Gemeindeverwaltung beseelten Mitarbeiter, der durch seine gemeinnützige Tätigkeit das Bürgergelöbnis in aller Treue vorbildlich erfüllt und sich dadurch ein ehrenvolles und dankbares Gedenken über das Grab hinaus gesichert hat. Hohenstein-Ernstthal, am 13. August 1920. bei Lieferungen vor dem 16. August 1920 19 vom Hundert, . , , „ 16. Oktbr. 1920 18 , s. L. Nr. 444» Getr. Hejchlagnahme der Ernte 1920 1, Nachstehende im vezirke Glauchau (einschließlich d«r rev. Städte) erbauten Getreidearten «lleiu »der mit anderen vodeuerzenguiffen gemengt werden mit der Treunuug vom Boden für den BezirkSoerbaud beschlagnahmt (ReichSgetreideordnung vom 21 /3. 1920 — R. G. Bl. S. 1021 — und L. A. N. vom b./7. 1920 — Sächs. StaatSzeitnng Nr. 152 vom 6./7 1920. ») Rogge», Weizen, Spelz (Dinkel Fesen), Emer, Emkom, b) Gerste, Hafer. 2. Di« Beschlagnahme erstreckt sich auch aus dm Halm und auf alle au» den beschlagnahmten Früchten hergestellten Erzeugnisse, wie Mehl, Schrot, Grieß, Graupru, Grütze, Scüukeru, Flocken, Melz. Mit dem AnSdrescheu wird da» Stroh von der Beschlagnahme nach dieser Verordnung frei, lieber die beim Su»mahlen entfallende Kleie und. Abfaller,«nguiffe verfügt der Vezirksverband. (8 1 Abs. 2 «. G. O.). S. I« Sinne dieser Verordnung gelten al« Brotgetreide Roggen, Weizen, Spelz (Dinkel, Fe- seu/, Emer und Einkorn. Gemenge (Mtschfrucht, Mengkoru), in dem sich Brotgetreide bestad-t, gilt al« Brotgetreide; Gemenge, tu dem sich kein Brotgetreide, aber Gerste befindet, gilt al« Gerste; Gemenge, in dem sich weder Brotgetreide noch Gerste, aber Hafer befindet, gilt al« Hafer. (8 2 R. G. O ). 4. An den beschlagnahmten Vorräten dürfen Veränderungen nur mit Zustimmung de« ve- zirlSverband«» vorgeuommen werde». (8 3 Abs. 1 R. G. O ). 5. Bor der Treunuug vom Boden dürfen Kaufverträge über Getreide ober andere auf Ver äußerung oder Erwerb von Getreide gerichtete Verträge nicht abgeschloffen werden, wenn nicht der ve- zirkSverbaud schriftlich seine Zustimmung erklärt hati Verträge, die vor dem Jakrafttretru der Riichlgetreideordnung für da« Eentejahr 1920 abge schloffen worden stad, sind nichtig. (8 4 R. G. O ). 6. Der landwirtschaftliche Unternehmer hat die zur Ernte erforderlichen Arbeiten vorzunehmeu. Der Besitzer beschlagnahmter Vorräte ist berechtigt und verpflichtet, die zur Erhaltung uad Pflege der Vorräte erforderlichen Handlungen vorzunehmeu. Der Besitzer ist berechtigt und ans Verlangen der zuständigen Behörde verpflichtet, au«,«dreschen sowie bei Gemenge, Körner- »nd tzülseufrüchte von einander zu trenne». Der Besitzer beschlagnahmter Vorräte ist berechtigt und auf Verlangen der zuständigen ve- Hörde verpflichtet, di« Vorräte, sobald sie au«g»droscheu stad, dem vezirksoerbaad« jeder, it zur verfü gung zu stellen. (8 5 R. G. O). 7. Nimmt der Unternehmer klar» landwirtschaftliche« Betrieb»« oder t er Besitzer sos Lorräle» «ine der ihm «ach Ziffer 6 obltegeudeu Handlungen nicht rechtzeitig vor, so kann die zuständige Be hörde die erforderlichen Arbeite« auf seine Kosten durch einen Dritten vornehmen lassen. Der Ver pflichtete hat die Vornahme auf feinem Grund und Boden, sowie in seinen WirtschastSräumeu und mit den Mitteln seine« Betriebe« zu gestatten. (8 6 R. G. O.). 8. Die Gemeinde hat dafür zu sorgen, daß da» in ihrem Bezirk« angebaute Gittelde zweck- «uisprecheod geerntet «nd äu»gedroschen wird. Sie hat ferner dafür zu sorgen, daß die beschlagnahmten und die wegen einer bevorstehenden verfallerkläruug bereit« stchergestellten Vorräte zweckentsprechend aufbewahrt und ordnungsmäßig behandelt werden. Auf verlangen der RetchSgetretdestelle, der Lande»- zenttalbehörde oder de» Vezirksverband«« hat st« dir zur Erhaltung und Pflege, zum Au«drasch oder zur Trennung der Vorräte erforderlich«« Arbeiten aus Kosten de« Verpfluhtrten v»rzrnrhmru. (8 6 R. G. O.). vezirksverband »laucha«, am 12. August 1920. Freiherr v. Weick, Amt«hauptmanu. Bestands - Anzeige Wirklich vorhanden«« Mehl Vorhandene Backwaren in Mehl mngerechnrt. gem schte« Brotmehl Bemerkungen: i-tttne» Roggen- Ztr. meine» Weizen- und Kranken- mehl Ztr. 1 Pfd. Schwarz brot --- 360 x Rogge» Ztr. R.-M. I'/.Psd.«ettzgröäck — 95 x Mehl Ztr. W.-M. I