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8. «. 73/20 Nr. 1. Aufgebot La» Amtsgericht. Hohe»stet«Er«ftthak, dm 27. Mat 1920. 596 vV ch-tze«stetw«r«stthal, dm 1. Juut 1920. Dos Amtsgertcht. 825 IV kl H-h-«st-itt Sr«st1hal, 1. Juni 1920. Der Stadlrat — Ortskohlenstelle A«Iage 1920. Obert««gwttz, am 1. Juni 1920. (Unterschrift.) Der 8emet«devorsta«d setzentwurf vorlegt, der ganz allgemein die Be-- - .< ... Mtv 4812. Etw westliche Wi senwärL hold in Dres Finanz!, Auffassu jammlui nisterlich liche Ko fischen l Direktor der auf der Spi lang al über die gegentei. «n, der Defizit sei ganz bis 50t solcher s summe Angesich sozialder umhin, Finanzri wörtlich dings e Neinhol! Izer und Ikrund ! I maßgebe I rüi)ien v Iser Ano I Landess I Grund I bestimmt Als I Druer-Ic INünft I Steuerps ! nuar 19 meinde- I war od< raumes richten g ! reits ani Die Septemt «r 1921 nung u M'tteilu ren. D liche N den St« zugeferti! N« Wb die seit neuen ff in Dres wird in Hardt m bösst, dc neu zu Postsche, überbür! eine dri Auf Blatt 30 di« hiesigen Handelsregister» für die Dörfer, die Firma E. G. chtNig tu Grrldorf betreffend, ist heut« eingetragen worden, daß in da» Handelsgeschäft die Kaufleute Kurt Richard Hillig und Ernst Emil Wilhelm, beide in Eer»dorf, al» Gesellschafter etngetreten stad und die Gesellschaft am 1. März 1920 errichtet worden ist. (Angegebener Geschäftszweig r Fortsetzung de» bi»» hertgea Betrieb« -ine« Appretorgeschäft« für Strümpfe und Handschuhe unter Aagliederaag eine« Kar- lounagengeschäfl«) Diese Verordnung tritt mit ihrer Verkündigung in Kraft. Dresden, am 25. Mai 1920 »trttchostsmtutftert««. Mit Rücksicht auf da, wettere Umsichgreifen der Mo«I» «Ad Kle»«««se«ch« «erden die Verordnungen vom 9. März 1920 (Sächsische Staatozeitung Ar 58) und vom 7. April 1920 (Säch sische Staatszeitung Ar 79) hiermit aufgehoben. Die Vorschriften der Verordnung vom (8, Dezember (9(9 (Sächsische Staatszeitung Ar 29Z) treten mit der Maßgabe wieder in Wirkung, daß für Herkünfte au« Bayern, Württemberg und Baden die Veobachtungszett auf (4 Tage verlängert wird. Die Beobachtungszeit läuft vom Tage de» Eintreffen» der Tiere am Bestimmungsort ab. vor der in H 45 unter e) Absatz 2 vorgeschriebenen bezirkstierärztlichen Untersuchung ist Alauenvieh befreit, das ohne weiteren Zwischenhandel binnen zwei Tagen vom Eintreffen am Beobach- tungsorte ab geschlachtet werden soll. Jeden Hall von bösartiger Maul- und Klauenseuche bei Rindern hat der Bezirkstierarzt sofort dem Landestierarzt telegraphisch anzuzeigen. meindebeamten angemessen sein müsse. Als an gemessen sei das zu betrachten, was der Stam den gleichartigenDeamtengruppen nach dem neuen Besoldungsgesetz zahle. Die Errichtung von Schiedsgerichten, die der Entwurf vorsah, wurde wegen des Widerstandes des Eemeindetages fal len gelassen. Das Gesetz, dessen sofortige Vor legung die Regierung zugesagt hat, soll rück wirkend« Kraft vom 1. April 1920 an erhalten und sich auf sämtliche sächsischen Eemeindebeam- ten, Beamtenanwärter und dauernd Angestellten erstrecken. Damit dürfte der grotzen Notlage der Gcmeindebeamten ein Ende gemacht werden. Das Gesetz, das der Sächsische Gemeindebeamtenbund als einen ersten starken Erfolg buchen kann, gibt eine Grundlage zur Durchsetzung und Verfech tung der Ansprüche der Beamten vor den Ver waltungsgerichten gegenüber hartnäckigen Ge meinden. Neues vom Forschungsinstitut für Textil industrie. Das neuerrichtete deutsche Forschungs institut für TertiI in d ustrie in Dres den entsaitet, wie uns von dort berichtet wird, eine rege Tätigkeit. Es sind Versuche eingeleitet worden, die sich aus die Keimung der Nesselsa- men und ihre Beeinflussung durch verschiedene Faktoren erstrecken. In der' Näh« von Radeburg sind aus eurer sonnigen Parzelle größere Steck lings« und Samenkulturen von Nessel ausgeführt Die Olga Minus oerehel Walther geb. Lehm tu Lhemnttz, Schloßplatz L, hat da« Auf gebot de« Hypothekmbrtefe» über dt« auf den Ramen de« Strumpfwirker» Wilhelm Friedrich Koch tu Oberluugwitz. deffen Elbr»erbtn st- ist, im Gruudbuche für Oberlungwitz auf Blatt 68 tu Abt. III unter Nr. 12 eingetragene verzins! che Forderung von 700 Mk. — Pfg. beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätesten« tu dem avf den LV. September IVLO, vormittags 10 Uhr vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumteu Aufgebotttermtu« feine Recht« anzumeldeu und die Urkunde oorzulegeu, widrigenfall« dt« KraftloSerklärung der Urkavde erfolgen wird. 15276, zu richten Dresden, den 20. Mai 1920. Mtutftertum des Jaaern Der Preis der entgeltlich abzugebenden LchatzpockemLymphe wird vom 1. Juni 1920 an erhöht wie folgt: 1 Portion Lymphe für Privat-Impfungen 1 Mark 1 Röhrchen mit 10 Portionen für Ausländer-Impfungen 2 Mark. Die portokosten hat der Besteller zu tragen. Nicht vorher eingesandte Beträge werden durch Nachnahme erhoben. Die Sendung der Lymphe für öffentliche Impfungen an die Impfärzte erfolgt nach wie vor unentgeltlich und portofrei. Bestellungen von Schutzpocken-Lymphe sind von den Aerzten schriftlich oder telephonisch an den Vorstand der staatlichen Lymphanstalt Dr. v. Einsiedel, Dresden-A., Reichenbachstraße 1, Kernsprecher lisch«» und Festigkeiiseigenschcchen von Rein- Typhagespinnsten und vergleichende Untersuchun gen zwischen Zellulosen- und Papdergarngewe- dcn ousgefühtt. Die Sammlung von Faserstof fen, Gespinnsten und Geweben der chemisch-physi kalischen Abteilung konnte erheblich vergrößert werden. In nächster Zeit soll die Sammlung eine wesentliche Bereicherung erfahren durch Ue- bcrlafsung der Muster und Aufzeichnungen, die während des Krieges aus tertilem Gebiet in den Dresdner Artillerie-Werkstätten gemacht worden sind Die Ausgestaltung und übersichtliche An ordnung der Sammlung soll in den nächsten M na kn durchgeführt werden. Das anaMfch-prä- parative Laboratorium geht seiner Fertigstellung entgegen. Dle Hauptarbeiten der Abteilung waren AufWießungsqersuche, Versuche über die Fcstigkeitsverhältnifse, besonders von Kunstseide und Typha, Nachweis von Schädigungen der Wolle und Elastizitätssorschungen an Fasern, Gespinnsten und Geweben. Zn neuester Zeit hat sick das Forschungsinstitut entschlossen, mit der Brcnnkrafltechnischen Gesellschaft in Berlin zwecks gemeinsamer rationeller Lösung der Kohlenfrage zusammen zu arbeiten. Die vorläufige Erhebung der Einkommen steuer für das Rechnungsjahr 1920. Nach Ziffer 1 der Verordnung des Reichs- Ministers der Finanzen vom 20. April 1920 ha ben bis zum Empfange des vorläufigen Steuer bescheids für das Rechnungsjahr 1920 die Steu erpflichtigen, denen eine schntliche Mitteilung Darüber zugeht,, auf die Reichseinkommenjteuer vorläufig den Jahresbettag der Einkommen-steuer zu zahlen, der nach der letzten landesrecht lichen Veranlagung zugunsten der Län- presse m I ner schm denersatz scheu ges I lich neu« st er Ar> I zunächst I bene bett I und die sindlichn Uge Rec I Valutap ten Für le die „ denen I wandere der Zwi erfüllt v Volk mi se leistet lande eü nen Am nen auf genomm tung S Siecke qi 2 Vm geteilt, t endet genomm Verh Wb den am zwischen und der Einigung streit: wer en r für den ' droht h< Hafermehl, 1 Pfd. 5 Mk. bet Lorri z Hüttrngruud, Bretschneider, Bl«marckstr., Vetter, Altmarkt, Werner, Zillplatz, Zschocke, König Albert - Straße, Berger, Bahustraße, Nestler, Oststraße, Konsum-Verein. Lapiotamehl, jede Person 100 8 --- 1,2b Mk. 1-2690: Vetter, Altmarkt, 2601—3700: Wetzel, Marklstr., 4001—6850: Konsum-Verein. Marmelade, jede Perscn '/, Pfd., 1 Pfd. 3.70 Mk. 1—200: Lorenz, Hüttengrund, 201 bi« 1400: Bretschneider, MSmarckftt., 1401-2700: Egerland, »reitestr., 2701—3700: Kieß, Ehrm- uitzer Str., 4001—K8L0: Konsum-Verein. Suppenwürfel, 1—1000: Vetter, Altmark», 1001—2000: Wetnretch, Wetnkellerstr., 2001 bi» 3000, 4001—5000: E. Uhlig, Schubertstr., 3001—4000: Wagner, Oststr., 5001-6000: Baum- gärtel, Zillplatz Ham«e1b-Hne«fleisch, Dose 2,50 Mk. ,1—2600 und 4001—4980: Egerland, Breiteste 2601—3700 und 4981—5850 : Kieß, Ehemnttzer Straße. Verewigte ägyptische Linse«, 1 Pfd. 7 Mk. 1—200: Lorenz, Hüttengruvd, 201 bi» 900: Reuter, Bi«marckftr., 901—1700: Baumgärtel, Zillplatz, 1701—2600: Schneider, Mimarkt, 2601—3200: Wagner, Cevtlalstr., 3201-3700: Steinert, Oststr., 4001—5850: Konsum-Berein. Vorzügliche «emüsekonserve«, Nr. 1—26Ü0, 4001—4980: Egerland, vrettestraße, 2601—3700, 4981—5850: K:rß, Chemnitzer Straße. «ahnen, 1 Pfd. 4,80 Mk. bet Lorenz, Hüttengrund, Müller, König Mbertstr., Schneider, Altmarkt, Straß, Karlstr., Floß, W-ttkellerstr., Baumgärtel, Zillplatz, Mugk», Landgraffstr., Türke, Hohe Str., Wetz-l, Marktstr., Nestler, Ostkr., Konfnm-Verein. Reis, 1 Pfd. 6.70, 1—200: Lorenz, Hüttengrund, 201—450 r Engler, Logenstr., 451 bi» 730: Reuter, BiSmarckstr., 731—1050: T öger, Schubertstr., 1051—1280: Sink-, Altmarkt, 1281 bi» 1500: L derer, Limbacherstr., 1501—1820: Winter, Karlstratzr, 1821—2300: Weber, Dresdner Str., 2301—2800: Httschold, Bahnstr., 2801—3020: Wrtzel, Maik.str., 3021—3350: Steinert, Oststrabe, 3351-3700: Nestler Oststr, 4001—5850: Konsum-Verein. Quark, jede P-rson r/t Pfd., 1 Pfd. 2.70 Mk., 1601-2100: Egerland, Bttittstraße. Wahlschein zur Reich»tag»wahl am 6. Juut 192 0, Der nachstehend benannte ReichSangrhörige: Zuname: — — - - Vorname: geboren am: Stand oder Gewerbe: wohnhaft in: Straße und Hausnummer: - kann unter Abgabe diese» Wahlschein» tu einem beliebigen Wahlbezirk ohne Eintragung in die Wähler liste oder Wahlkartet sein« Stimme abgebeu. tigtermaßen sehr unangenehme Uebervaffchung und arge Enttäuschung auslösen, weil die Be amten sicher alle schon mit den neuen Gehalts sätzen bestimmt gerechnet und ihre Wirtschaft dar auf eingestellt haben. Besoldungsreform für die sächsischen Gemeindebeamten. . Wie unser Dresdner Mitarbeiter erfährt, sanden am gestrigen Montag im Ministerium des Innern Verhandlungen statt, über eine Aufbes serung der Gehälter derGemeinde- beamten. Daran nahmen u. a. teil Mini ster des Innern Kühn, Ministerialdirektor Dr. Schulze, Geheimrat Streit, Vertreter des Säch sischen Gemeindetages, der Vereinigung der Bür germeister und Eememdevorstäntde, des Bundes Sächsischer Gemelndevorftände, des Verbandes der Bezirlsverbände und des Sächsischen Eemein- debeamtenbundes. Zu Grunde lag ein sogenann ter Reserentenentwurf des Ministeriums des In nern zu einem Gemeindebeamten-Besoldungsge- setz. Die Vertreter der Großstädte (die Oberbürger meister Blüher-Dresden, Hübschmann-Chemnitz und Külz-Zittau) betonten, es bleibe vom Selbst- verwal ungsrecht der Gemeinden nichts übrig, wenn ihnen derart die Festsetzung der Gehälter vorgeschrieben würde. Die Minderheit erklärte durch Bürgermeister Schröder-Frohburg, daß an gesichts des Elends der Gemeindebeamten eine Aufbesserung unumgänglich sei und dadurch keine Beeinträchtigung des SelbstverwalituNgsrechts hcrbeigesührt werde. Man einigte sich dahin, daß die Regierung der Volkskammer sofort nach ih ren: Wiederzusammentritt am 3. Juni einen Ee- Hansbrnndkohleu! E« haben Gütltigkeit: Marke L (30. 5—5. 6. 2») bi« 12. Juni; Marke (6—12. 6. 20) bi« 19. Juut; Marke « (13.-19. 6 20) di« 26. Juni; Marke II (20.-26. 6. 20.) bi« 3. Jul». Die Marken weiden mit je 1 Zentner beliefert. Die Räumung Oftfibirievs. „Dimes" melden aus Pe. ing : Alle lschechischen, rv manschen, serbischen und polni schen Truppen in Sibirien sind jetzt in Wka - diwosto! angekommen und werden, falls die nötigen Transportschiffe recfügbar sind, gegen Ende Juni die Sndt ge'öumt haben ..Times" bemerken, Japan werde sich dann über die Fra ge 'der japanischen Besetzung äußern müssen, die ursprünglich nach der Räumung Si biriens durch die alliierten Truppen habe auf hören sollen. Im fernen Osten sei man besorgt deswegen, daß Japan seine 3 Divisionen kürz lich um 10 000 Mann verstärkt habe. . M - s-- dr« etwa« gelitten haben, im Erdkeller an der Goldbachstraße. Jede Is ILls» Person 20 Pfund, 1 Pfund kostet 20 Pfg. Abgezählte« Geld ist mit- zubringeu Die nicht bestellten Nummern müssen im Jatereffe eine« geordneten verkauf« unbedingt zurückgewiesen werden. Dir Lebensmittelkarte ist oorzulegeu. Mittwoch! 8—9: 4001—4125, 9-10: 4126-4250, 10—11: 4251—4375, 11—12: 4378—4500. 2—3: 4501—4625, 3—4: 4626—4750, 4—5: 4751—4900. Don««rstagr 8-9:1-600, 9—10: 501—625, 10—11: 626—750, 11—12: 7SI—875, 2—3: 876—1000, 3-4: 1001—1125, 4—5: 1126—1250. Arettaor 8—9. 1251—1375, 9—10: 1376-1500, 10-11: 1501—1625, 11—12: 1626 bi« 1750. 2-3: 1751—1875, 3-4: 1876-1975, 4-5: 1976—2100. Eo»«obe«dr 8-9: 2101—2200, 9—10: 2201-2300, 10—11: 2301—2400, 11—12: 2401-2500. - Auf Anordnung de« Bez'kkramte« für Kriegtfürsorge in Glauchau sollen «otleideude Kriegshinterbliebene noch ein« Wiaterbeihilfe von j- 40 Mk. erhalten. D:e Auszahlung «folgt ««ter Borleg««g des Re«te«befchetdeS «ittt woch, de« 2. J««i 1V»S, «achmtttag vo« 4-6 tthr im Rathaus, Zimmer Nr. 8. Bet der Verteilung sollen berücksichtigt werden: 1. kinderlose Krtegerwitwen, die über 50 Jahre alt oder arbeitlvvfäht: stad, 2. Krtegerwitwen mit Kindern b!« zu 16 Jahren und zwar für sich und jede« Kind, 3. unehklich« Kriegerhalbwailen bis zu 16 Jahren, die KriegShinter bliebenenreute beziehen, 4. Adoptivkinder bi« zu 16 Jehren, dir KriegShinterbliebemnrentr beziehen, 5. Krieg«Halbwaisen bi» zu 1» Jahren, deren Mutter inzwischen wieder orrheiratrt ist, 6. Kriegeroollwaisen bi« zu 16 Jahren, 7. KrtrgSeltern, welche Krieg»,lterngeld «halten, 8. die Angehörigen von Vermißten, auch wenn da» Rrnterwrrfahreu noch nicht abgeschlossen ist. Oberl««gwitz. Ae«der«ng i» Krankenbrotverforg««-. Ab Mittwoch, den 2. Juni d. I. erfährt die Versorgung mu Krankenbrot insofern eine Arnderuug, als auch in den Verkaufs stellen de« Konsumverein« Hauehalt, Heinrich Förster und Konsvmorretn I Zwieback entnommen werden kann, welcher in der KoasumvrreinSbäckeret Meerane h'rgestrllt ist, um den Kmaken -inen wirklich guten Zwieback zu liesern. Dieser Z-vieback ist nur erhältlich gegen Krankenbrotmarken und kostet 1 Pfund 3,20 Mark. MM WM MMM Die neue Beamtenbesoldungsorduung am 1 Juni noch nicht wirksam. Di« sächsische Regierung läßt durch die Nachrichtenstelle der Staat-tkanM folgende Mel dung verbreiten: „Die Zahlung des Gehalts an die Beamten kann am 1. Juni noch Nicht «ach den Sätzen der neuen BesoId un g s - ordnung erfolgen, weil die Ausführungsbe- stimmungen infolge der Kürze der Zeit noch nicht fertig gestestellt werden konnten. Es wird des halb ab 1. Juni zunächst der gleiche Satz be zahlt, wie im Monat März, also ohne den 50 prozemigen Zuschlag. Es sind jedoch Vorkeh rungen getroffen, daß die Restbeträge innerhalb der nächsten vierzehn Tage ausgerechnet und nachgezahlt werden. Ein Grund zur Beunruhi gung liegt nicht vor." Diese Notiz wird in Beamtenkreisen berech- worden, ferner auch versuchsweise Änpsllanzungen von Typha. In der technologiscl)en Abteilung wurden von größeren selbstgewählien Forschungs arbeiten die Versuck-e mit dem von Geheimrat vvriem, v« glliH u:tg-me:u o:r «r- Müller konstruierten Spinnspannungsmesser fort- stimmung enthält, daß die Besoldung der Ee- gesetzt. Ferner Untersuchungen über die Physika- Reichstagswah!. Die nachstehende Bekanntmachung de« Herrn Reichsminister« de« Innern über die A«s ftevANg vo« »atzlschtt«»« wird zur allgemeinen Beachtung hiermit veröffentlicht. Lresd-N, den 31. Mat 1920. 1366 I. Die Staatslanzlei. Drkarmtumchurtg über Ausstellung vo« Wahlscheinen zur Reichstagswahl am 6. Jimi 1920. Vom 26. M-t 1920. Auf Grund de« § 90 der ReichSwahlordnung vom 1. Mai 1920 (Reich« Gesetzbl. S. 713 be- stimme ich für die Wahlen zum Reichstag am 6. Juni 1920 folgende«: 8 1- Ohne Eintragung in eine Wählerliste oder Wahlkartet find auf Antrag mit einem Wahlschein zu versehen: I. ehemalige Soldaten der Wehrmacht, die wegen Ruhen de« Wahlrechts tu die Wähler- list« ober Wahlkarlei nicht eingetragen, ober deren Namen dort mit dem Vermerk „ruht" versehen worden sind, wenn der Grund sür da« Rahen de« Wahlrecht« nachträglich weggefallen ist; 2 Ausländsdeutsche und ehemalige Angehörig« der Abtretungsgebiete, die nach Ablauf der Frist zur Auslegung der Wählerlisten und Wahlkarteien ihren Wohnort in da» Jaland verlegt haben; 3. Kriegsteilnehmer und im Ausland zurückzehaltene ReichSangehörige, die nach Ablauf der Frist zur Auslegung der Wählerlisten und Wahlkarteten in das Inland zurückgekehrt find; 4. ehemalig« Angehörige Elsaß-Lothriugev«, die nachträglich die Staatsangehörigkeit in einem deutschen Lande erworben Haven. § 2. Der Wahlschein ist nach dem Vordruck in der Anlage auszustellen. Zuständig zur Ausstellung ist dt« Gemeiudtbehörde de» Wohnort«. 8 85 der Reichrwahl- ordnung gilt sinngemäß. Sind die Voraussetzungen eine« gewöhnlichen Aufenthalt» in der Person de» Anttagsteller» nicht erfüllt, so ist die Gemeindebehörde zuständig, in deren Bezirk sich der Antrag steller zur Zeit der Au»stellung dr» Antrag» oder am Wahltag aufhält. Di« Au»stellung de» Wahlschein» kann bi« zur Ueversendung de« zweiten Stück« der Wähler liste oder Wahlkartet an den Wahlvorsteher (§ 13 Abs. I der ReichSwahlordnung) beantragt werden. 8 3 Di« Bekanntmach uug tritt mit dem Lage ihrer Verkündung in Kraft. vertt«, den 26. Mat 1920. Der Reichsmitttster des Inner«. Koch. dm (Ori) (Dtenstftegel.)