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Bekanntmachung Retchsuotopfer betreffend. «ach 8 41 de» Gesetze« üb« da« Retchluotopf« ist jeder Abgabepflichtige b«echtlgt, im Vorau» Fahlungr» «ms die »och uicht veranlagte Abgabe i« W«» zu leisten, für die ihm — soweit sie bi» gum 30. gant diese» Jahre» «solgen — eine Vergütung von S Vo» Hundert und — soweit dt- «nzahluug tu d« Zett vom 1. Juli bi» SL. Dezember ersolgt — eine solche von 4 VvM Hnndert gewährt wird. Die Reichtbaulaustalten find angewiesen worden, Zahlungen dieser Art entgegevzunehmen. Zur weiteren Erleichterung der Zahlungen find auch di« Kaffen du BezkNsteuereinuahmen mit der Entgegennahme der in Betracht kommenden Zählungen beauftragt. Auf die Vorteil», die hteruach den Steuerpflichtigen au« der Vorauszahlung tu barem Gelbe «wachsen, wird besonder« htngewtesev. Die dem Einzahler Anstehende Vergütung in Höhe von 8 odu 4 vom Hundert ist im voran« abzuziehen, sodaß bet Einzahlung von je 92 oder 96 Mk. Beträge von 1« IVO Mt. al» getilgt angerechnet werden. Beträge, die uicht durch 92 oder S6 teilbar stad, können nicht angenommen wuden. Die tu ß 30 de» Gesetze« vorgesehene Verpflichtung zur Berziusung der Abgabe vom 1. Januar IV20 ab mit L vom Hundert hört süc den gezahlten Betrag mit dem Tage ^d« Etuzahluug auf. Al« Var« Zahlung gilt uicht nur die Zahlung tu R.tchsbaukaoten und tu Kassenscheinen, sondern auch tu unverzinslichen Schatzanwetsungen, nicht aber in Kriegsanleihen. Barzahlung« können auch durch Banküberweisungen und Scheck« erfolgen. Finanzamt (Beztrkssteuerciunahme) Glauchau. In da« hiesige Ber«n,regist« ist heule auf Blatt 22 d« Lterzncht-Verei« Langenberg Nair»« mit dem Sitz, in Langenberg eingetragen worden. Hahenftetn-Srnftthal. d-u 4. Mai IS20. La» Amtsgericht. Ortsvor^chrifteu über die Einschränkung des Verbrauches elektrischer Arbeit sür die Stromabnehmer des Elektrizitätswerkes an -er Lungwitz zu Oberlungwitz unter Aufhebung der früher erlassenen Bestimmungen und Eiuzelzuteilungen. i. Kleinverbraucher, deren Stromentnahme in den Jahren 1913 bi« .1919 nicht mehr al« »tlt zü 250 Kilowattstunden in einem der Jahre betragen hat, sowie Kraukeuhäuser, Erholungsheime und dergleichen. Unterricht»-, E-ziehung»., Vefaugenepanstalteu und sonstige öffentliche Gebäude, werden von diesen Bestimmungen nicht betroffen. 2. Mittelverbraucher, deren Höchstentnahme für Licht und Kraft in einem der Jahre 1913 bi» 1919 über 2L0 bl» 1200 Kilowattstunden betrug, werden im verbrauch »le folgt eingeschränkt: a) Offene Berkauststellev, Ladengeschäfte seder Art, Gastwirtschaften und Vergnügungsstätten anderer Art, iu»besondere auch solche zur Abhaltung von Taazfestlichkeiten eiuschl. der Ber- einßbälle, Familtensestlichketten und Tanzstunden, dürfen nicht mehr al« 50 °/g der tu dem entsprechenden Quartal de» Jahre« 1916 verwendeten Strommenge verbrauchen. — Das selbe gilt auch sür alle Veranstaltungen in geschloffenen Gesellschaften, Kastno», Klub« usw. -W- Schaufenster-Reklame und Außenbeleuchtung jeder Art find verboten. — Stchnheitsbe- leuchtuvgen nach Schluß der Geschäft«zeit find nur mit besonderer Genehmigung de« Vrr- 1rau«n»maune» gestattet. d) Alle übrigen Mittelverbrauch« werden eingeschränkt: mit seit 1. Juli unverändertem An- schlußwert auf 70 "/, de« entsprechenden Quartaloerbrauche« in der Z tt vom 1. Juli 1913 bi« 30. Juni 1914, mit nach 1. Juli 1914 erfolgtem Neuanschluß oder stattgesuubeuer Erweiterung auf 90*/, dr» Durchschutttoerbrauche« der letzten 6 Monate de« Jahre« 1919, sofern der Stromver brauch im monatlichen Durchschnitt nicht mehr al» 1900 Kilowattstunden betragen hat. Im ersteren Falle können bei veränderten Verhältnissen auf schriftliche« Antrag hin widerrufliche Ausnahmen durch den Vertrauensmann zug,standen worden, soweit die Strom« zuteiluvg nicht 1000 Kilowattstunden monatlich übersteigt. Kanu im anderen Falle der DurchschnittSoerbrauch noch nicht zum vergleich heraugezogen wuden, so wird der Vertrauensmann den verbrauch nach billigem Ermessen im Sinne der EikschräukungSmaßnihmea regeln. e) Dauernde Treppenhaus- und Flurbeleuchtung ist nach */,8 Uhr abends nicht mehr gestattet. Kohlefadenlampen dürfen ausnahmsweise nur dort verwendet werden, wo Metallfadeu- lampen oder andere stromsparende Lampen au« zwingenden Gründen nicht verwendet wer den können. 6) In Wohnungen ist die Zahl und Kerzruflärke der verwendeten Glühlampen auf da« aus kömmlichste Maß zu beschränken. ») Die Benutzung von elektrischen Heizöfen zur Raumerwärmung und den Betrieb von Per sonen Aufzügen aller Art ist verboten, soweit sie nicht den Zwecken von Krankenanstalten und Erholungsheimen dienen, die unter berussärztlicher Aufsicht stehen. Nur in ganz be sonderen Fällen können Ausnahmen vom Vertrauensmann bewilligt werden. . S. Grvtzabnehmsr, da« stad diejenigen, welch« im zweiten Halbjahr 1913 mehr al« 5000 Kilo wattstunden ober in einem der nachfolgenden Jahre über 12000 Kilowattstunden entnommen haben müssen ihre» Strombedarf süc da« erste Vierteljahr 1920 durch «ine EtrombedarsSanzeige, die vom Vertrauensmann zu beziehen ist, beantragen. Nach sorgfältiger Ausfüllung der einzelnen Spalten ist diese Anzeige dem Vertrauensmann innerhalb 8 Tagen einzusenden. der fie nach Prüfung dem Lan- detkohlenamt, Abt. Elektrizität, zur endgtltigen Festsetzung de« Stromverbrauches weiterrricht. Hierbei »«den bi« auf weitere« nur vorzugsweise berücksichtigt: Betriebe de« Transport- und Nachrichten wesens, sowie Betriebe der Lebensmittel-, Kohlen-, GaS» und Wasserversorgung. Andere Industrie- nab Stwerbebetrirbe können erst in zweiter Linie je nach ihrer volkSwirtschastltchen Bedeutung berück sichtigt wuden. 4. ») Bei einer, der prozentualen Einschränkung unterliegenden BerbrauchSregeluug ist für die nach erstmaligem Mehrverbrauch trotz besopderer Verwarnung erneut mehr verbrauchte Menge ein Aufpreis von 50 Pfg. für jede Kilowattstunde au die Kaffe des Elektrizitäts werkes a, d. Lungwitz z« entrichten. b) Bet BerbrauchSregeluug durch Zuteilungen seitens des Vertrauensmannes ob« des Lande«- kohleuamte» mit Festsetzung der Kilowattstunden gellen diese zugleich al» besondere Ver warnung, sodaß für eine Über die zugetetlte Menge hinan» verbraucht« M««gr oha« wet» tue» «tu Aufprei» roa 50 Pfennig für jede Kilowattstunde au di« Kaffe der städtischen Ga». und ElekttizitätSoerwaltung zu bezahlen ist. e) Bei wtrderholter Aufgeldzahl«»- ist außerdem ein« Stromsprrrung zu gewärtigen. 5. In allen ZwelfeUsällea entscheidet da» Laude»kohlenamt E» bleibt dem Lertrauen»mann Vor behalten, et«zel«» Abnehmer stärker etnzuschrävktn und weitere Einschränkungen bet «üe» Verbrachern oorzuuehmen, wenn di, Lleferungdmöglichkett de» Elektrizität»»»«!«» an drr Lungwitz durch Kohlen» mangel oder and«« zwingende Eründe unzureichend ist. ' 6. Neuanlageu »nd Erweiterung bestehender Anlagen dürfen nur in dringenden Fällen und nach Vorher erteilt« Geuehmtgung «»»geführt werden. Die Genehmigung hierzu ist vom Bertrau«u»maan «inzuholen. 7. Zuwider Handlungen gegen die vorstehenden Bestimmungen oder gegen die etwa zu treffenden besonderen Anordnungen de» vertrauen»manue» werden aus Grund de» 8 11 der Bekanntmachung vom 9. September 1919 de» Reichskommiflar» mit Gefängut» bl» zu einem Jahr und mit einer Geldstrafe bi» zu Mk. 10 000.— oder mit einer dieser Straftu belegt. S. Gä»Mche Anträge nnd Gesuche, auch diejenigen an da» LanbrSkohleuamt, stad au dea Ver trauensmann Herrn SaStnspektor Martini, Hohenstein. Ernstthal, schriftlich elnzureichm. 9. Diese Bestimmungen treten mit dem 1. April 1920 in Krost und gelten bi» auf Widerruf. Hoh-Nft-tU-Mmftthol, den 21. April 1920. Der Etodtrat. Der Vertrauensmann des ReichSkommiffarS vr. Patz. A»t Elektrizität. «.Martini, Strompreisauderung. Für Monat April betragen di, Kohlenkosten für Licht 1.70 Mk. und für Kraft 1.14 Mk. pro 1 K.-W.-Std., sodaß also für Monat April folgende Strompreise berechnet werden müssen: für Licht 80 -f- 1.70 Mk. -- 2.50 Mk. pro 1 K.-W.-Std., für «rast 36 -f- 1.14 , ---150 , pro 1 K. W.-Std. Hohenstein-Ernstthal, am 5. Mat 1920. Der Stadtrat. Areita» und Sonnabend, de« 7. und 8. Mai 1920 find die »eschäftSränmL deS ReinhardhanfeS wegen Reinigung wie solgt geschlossen r Spa, kaffe an beiden Tage», Lebentmittrlamt Freitag ovn vormittag II—1 Uhr, Standesamt Sonnabend vormittag» von 11—12 Uhr, BerficherungSamt und ElektrtzitätS-Abtetlung Sonnabend. H-henfteiu-Ernftthal, am 4. Mat 1920. Der Siadtrat. Für einen 16jährigen Burschen (Fürsorgezögling) wird sofort Unterkommen gesucht» Angebote umgehend beim Gtadtrat, Rathaus, Zimmer Nr. 26, anzubringen. Hohenstein-Ernstthal, den 30. April 1920. Der Stadtrat. Gelbe Erbse«, jede Person '/, Pfd. 2,50 Mk. 1—200: Lorenz, Hüttengrund, 201 bi» 400: Bläser, Schützenstr., 401-600: Meusel, BiSmarckstr., 601—850: Reuter, «»marckstr., 851 bis 1400: Werner, Zillplatz, 1401—1640: Uhlig, Schubertstr., 1641—1860: Tröger, Schubertstr., 1861 bi» 2000: Winter, Karlstr., 2001—2450: Rother, Simbacher Str., 2451—3000: Wagner, Tentralstr., 3001—3320: Wagner, Oststr., 3321—3560: Türschmann, Nktienfir., 3561—3700: Weichelt, Akttenstr., 4001—5850: Konsum-Verein. In den vorstehend zugeteilteu Geschäften erhalten auf Marke O 3 der Lebensmittelkarte Mütter gleichzeitig V, Pfd. gelbe Erbsen. Vorzügliche Speisewürze, I—1900! Bretschneider, BiSmarckstr., 1901—3700 : Baumgärtel, Zillplatz, 4001—5000: Fichtner, Dresdner Str., 5001—5850: Hofmann, Lungwitz« Str. Landbutter, jede P-rson 50 e -- 1,10 Mk. 5103—5600: Lässt«. Margarine, jede Person 70 8 — 2.50 Mk. 5103—5600: Lässig. Maggi'S Suppe« sort., I—1000: Vitter, «limarkt, Maggi'S VolkSuähr,Suppe, 1001-2000: Weinreich. Weinkellerstraße, Maggi'S Rhetuische-Suppe, 2001—3000, 4001—5000: Uhlig, Schubertstraße, Maggi'S Kartossel Suppe, 3001—4000 r Wagner, Ostüroße, Maggi'S Grütze Suppe, 5001—6900: Baumgärtel, Zillplatz. Erbsensuppe, jede Person 200 8 2 Mk. 1—200: Lorenz, Hüttengrund, 201—465 t Engler, Logenstr., 466—695: Bretschneider, BiSmarckstr., 696—1045: Baumgärtel, Zillplatz, 1046 bi» 1400: Tröger, Schubertstr.. 1401—1600: Engler, Logenstr., 1601—1825: Tröger, Schubertstr., 1886 bi« 2250: Schneider, Altmarkt, 2251—3260: F. W. Wagner, Centralstr., 3261—3700: Erw. Wagner» Oststraße, 4001—5850: Konsum-Verein. AUMdter Kchnir. Montag, den 10. Mai 1920 abends 8 Uhr findet in -er Schulturnhalle eine Elternversammluug statt. Tagesordnung t Neuwahl de» Elternratet. Alle E ziehung-pflichtigen unserer Schüler und Schülerinnen werde» hierzu eiugrladev. -AP ' Fortsetzung der Belteftrang de« Abschnitt!» e Mislhllvg ssN MUMMUrfttssUß. der LandeSkartoffelkart. beginnt LonnerStag, d-W 8. und Areitag, den 7. Mai d. I. mit je 50 Pfund. Der Zentner kostet 35 Mk. Die Be lieferung geschieht in nachstehender Reihenfolge: Donnerstag, de« 6. Mai Oct»l. Nr. 501—600. Borm, von 8—9 Uhr OrtSl-Nr. 501—515, 9—10: 516—530, 10—11: 531—545, 11—12: 546 bi» 560, nachm. 2—3 Uhr 561—580, 3—4: 581—600. Areitag, de» 7. Mat OrtB.-Nr. 601—667. Vorm, von 8-9 Uhr Ort»l.-Nr. 601—615, 9—10: 616-630, 10—11: 631—645, 11—12: 646 bi» 657. — Die Zeiten find streng etvzuhalten. Die auf da» I. Vierteljahr 1920 noch im Rückstand befindliche Wasser- steuer, Zühlermtete und Aeuerfchutzsteuer ist wegen Rechnung», abschluffe« bi» späiesten« 15. Mai 1980 an Lie hiesige Wafferwerkskaff« — Rathau», Zimmer Nr. 3 — zu bezahlen. Oberlungwitz, am 5. Mai 1920. Der Gemeinde-Aelieste, Hardt, Oberstleutnant v. Metzel! und die Majore V. Sydow und Bock zu beurlauben und gleich- Dalls unter Anklage zu stellen. SöGsche Volkskammer. 112. Sitzung. Dresden, 4. Mai. Präsident Fraßdorf eröffnet die Sitzung, bie als einzigen Punkt der Tagesordnung die Wahl -eS Ministerpräsidenten austoeist, um 3 Uhr. Aus den Eingängen wird eine Mitteilung des Arbeitsministeriums über die Behebung der Notlage der Arbeiter-Ren-enempfänger mitgeteilt. Durch Namensaufruf wird die Anwesenheit von 90 Abgecrdnetrn sestgestellt. Abg. Wirth (Soz.) schlägt als Minister präsidenten Stadtrat Buck-Dresden vor. Bei der Abstimmung ergeben sich 62 Stim men für Buck, 12 Stimmen für Abg. Hofmann (Deutschnatl.) und 1 Stimme für Menke (Unabh ), 15 Zettel sind unbeschrieben. Ministerpräsident Buck dankt für das ihm durch die Wahl erwiesene Vertrauen und ver spricht, alle seine Kräfte in den Dienst des Lan des einzusetzen. Nach 8 12 des vorläufigen Grundgesetzes habe er seine Mitarbeiter zu be rufen. Er werde diese morgen der Kammer vor stellen und dabei zugleich lurz fein Negirrungs- programm entwickeln. Präsident Fräßdorf spricht dem bisheri gen Ministerpräsidenten Dr. Eradnauer den Donk der Kammer sür die von ihm in den vergange nen 14 Monaten dem Lande geleisteten Dienste aus. Nächste Sitzung: Mittwoch, 5. Mai, mittags 1 Uhr. Tagesordnung: Mitteilungen des Minister präsidenten über die Regierungsumbildung. An trag Barthel über die Wahlen zur Volkskammer. Streikgefahr im Zwickauer Kohlengebiet? Der syndikalistisch gesinnte Zentral r a t der Bergarbeiter des Zwickauer Kohlen gebietes der freien Arbeiterunion hat den Arbeit gebern neue Forderungen überreicht. Er verlangt u. a. die sechsstündige Arbeitszeit ein schließlich Ein- und Ausfahrt, Beseitigung des Akiordsystems, Beschaffung von Bergarbeiterwoh nungen, Lohnregelunq, rückwirkend ab 1. April dergestalt, daß für alle 16 Jahre alten Arbeiter ein Tagelohn von 36 Mark zu zahlen ist, bei jedem vollendeten Lebensjahr soll eine Lohnstei gerung von 3 Mark erfolgen, sokatz die Arbei ter im Mter von 21 Jahren 60 Mark Mindest- lvhn täglich erreichen. Kinderzulagen ufw. sollen gleichfalls erhöht werden. All dies wird verlangt mit der Zusatzforderung, datz die Kohlenpreise nicht erhöht werden dürfen. Weitere Forderungen erstrecken sich auf Einsetzung von Betriebsräten, Mitbestimmungsrecht, Verdoppelung der Invali denrenten, frei« ärztlich« Behandlung für di« Familie, Erhöhung des Krankengeldes usw. Der Bergbauliche Verein lehnt es ab, mit der Berg- arbeiterunion zu verhandeln. In Negierungs- kreisen befürchtet man, wie wir hören, Streik- gefohr. Ausschneiden! Aufheben. Sle neue« tzost Gebühre«. Mit Wirkung vom 6. Mai d. I. treten in Deutschland für den inneren Postverkehr folgende verteuerte Gebührensätze ein: Es kostet der Brief bis zu 20 Gramm 40 Pfg und von über 20 bis 250 Gramm 60 Pfg. Dabei bleib« es sich gleich, ob es sich um einen Orts- oder Fernbrief handelt. Das Porto für die Postkarte beträgt 30 Pig. Auch in dieser Postsendung werden für den Orts- oder Fernverkehr keine Unterschiede gemacht. Das Porto für die Drucksache betrögt bis zu 50 Gramm 10 Pfg., über 50 bis 100 Gramm 20 Pfjg., über 100 bis 250 Gramm 40 Pfg., über 250 bis 500 Gramm 60 Pfg. und über 500 Gramm bis 1 Kilogramm 80 Pfg. Das Geschäftspapier kostet bis zu 250 Gramm 40 Pfg., über 250 bis 500 Gramm Gramm 60 Pfg. und über 500 Gramm bis 1 .Kilogramm 80 Pfg. - Die Warenprobe kostet bis 250 Gramm 40 Pfg., über 250 bis 500 Gramm 60 Pfg. Die Mischsendung (zusammengepackt aus Drucksachen, Geschäftspapieren «nd Waren ¬ proben) bis 250 Gramm 40 Pfg., über 250 bis 500 Gramm 60 Pfg. und über 500 Gramm bis 1 Kilogramm 80 Pfg. Das Päckchen, das als Postsendung knapp > ein Vierteljahr alt ist und sich großer Beliebt heit erfreut, kostet künftig bis 1 Kilogramm 1 Mark. Bemerkt wird zu dieser Postsendung noch, das« sowohl Geschäftsleute als auch Private das Päckchen häufig postlagernd versenden. Das ist unzulässig. Das Päckchen ist nur für den inne ren deutschen Postverkehr bestinrmt, es ist aber nach dein Freistaate Danzig, dem Memelgebiet und Westpolen (frühere Provinzen Posen und Westgreußen) zugelassen. Nicht oder unzureichend freigemachte Päckchen werden nicht befördert. Die Paketgebühr beträgt bis 5 Kilo gramm in der Nahzone 1.25 Mk., in der Fern zone 2 Mk., über 5 bis 10 Kilogramm in de» Nahzone 2.50 Mk.. in der Fernzone 4 Mk., übe, 10 bis 15 Kilogramm in der Nahzone 5 Mk.» in der Fernzone 8 Mk., über 15 bis 20 Kilo- E gramm in der Nahzone 8 Mk., in der Fernzon« D 12 Mk. — Für dringende Pakete wird die dred- fache Gebühr, für sperriges Gut ein Zuschlag von 100 von der Höhe der Gebühr erhoben, doch I sind sperrige dringende Pakete von diesem Zu- l schlag befreit. Nicht oder unzureichend steige- I machte Pakete werden nicht befördert. Fist Wertsendungen werde« erhoben I (außer der Gebühr für eine gleichartige gewöhn- I liche Postsendung) a) die Einschreibegebühr von > 30 Pfg., d) di« Versicherungsgebühr. Letzt«« I