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Krkanntmachnng, betreffend Whabliefer««» am de« Keindbund. Auf «rund des «assührungsgesetze» »um Frtrdeusoerkag vom 31. August 1V1S (R.'S.H^ S. 153V) uud Ler Bekanntmachung de« Reichs wirr lch^flsmtntster« über die Anforderurg von Liereu zur Erfüllung de» Friedensoertrage« vom 2 Dezember 1-1- (R.-G.-Bl. S. 1-38) wird zur Durch führung der Maßnahmen noch fol,ende« bestimmt: Da« Echtere« der Schett« ist bi« auf weitere» verbeten. Sn»aahm«n kann da» Wirt, schaftsmtotsteriom zulaffen. Wer vorsätzlich dieser Anordnung zuwiderhand'lt. wird mit Gefängnis und mit Geldstrafe bi» zu 200ovo Mark oder mit einer dieser Strafen nach 8 11 de« Lusführungsgefetzes zum Frirdensoer- trag vom 31. August 1V1S bestraft. Diese Verordnung tritt mit dem Lage der Verkündung in Kraft. 556 V I. 1 DreSde«, den 2. Mär, 1V20k Wirtschaftsministerin«. »«tter, jede Person 50 6 1.40 Mr. 1-1350, 4001—4575: Schmidt, 1351-2600, 4576-4S8V: Beyer, 2601—3340. 4-81-5600: LMg. Marmelade, jede P-rsoa »/. Pfü. 75 Mg. 1—200: Lorenz, Hüttengruvd, 201—1400' Bretschneider, Bi«marckstr,, 1401—2700: Egerland, Breitrstr., 2701—3700: Kieß, Ehemnitzer Str.' 4001-5850: Konsum-Vereio. Hnferfioeke«, jede Person 300 e, 1 P'd. 3,60 Mk. 1—200: Loren,, Hüttengrund, 201 bi« 500: Müller, König-Albert Str., 501—700: Meusel, Bismarckstr., 701—-00: Vetter, Altmarkt, -01—1000: Reuter, vi«marastr., 1001-1130: Floß, Wetvkellerstr., 1131-1500: Werner, Zillplatz, 1501—1800: Meyer, Breiteste,, 1801-22-0: Winter, Karlstr., 22V1—2850: Reinhold, Bahnstr, 2851—3000: Verger, Bahnstr., 3001-3305: Wetzel, Marktstr., 3306—3700: Türschmann, Aktteustr., 4001—5850: Konsum-Vereiu. Ja den vorstehend zrgetetllen Geschäften erhalten auf Marke X 3 der Lebensmittelkarte Mütter gleichzeitig 300 x Hafri flocken. Erbse«s«ppe, jede Pers. 200 x 2 Mk. 1—200: Bretschneider, Bismarckstr., 201—465: Engler Logenstr., 466—6V5: Bretschneider, B-smarckstr., 6L6—1045 r Baumgärtel, Zillplatz, 1046—1400: Lröger, Echubrrtstr., 1401—1600: Engler, Logenstr., 1601—1825: Tröger, Schubertstr., 1826—2250: Schneider, Altmarkt, 2251—3260: F. W. Wagner, Ceutralstr., 3261—3700: Er. Wagner, Ostftr, 4001—5850: Kousum-Veretn. Oeffeutliche Vemetnderatssitznug 1« Oberlungwitz Mittwoch, den 10. März abend- 8 Uhr im Eitzungssaale de- Slathause-. Tagesordnung: 1. Mitteilungen. 2. Gesuche. 3. Wahl von Ausschüssen. Hieraus geheime Sitzung. Oberlungwitz, am 8. Mär, 1S20.Der «emeindevorstaud Mittwoch, den 10. März d. I. bei Herr« RobschlSchter Her«. Herold, hier, OrtSl., Nr. 448. Ein Pfund 1,50 Mk. Borm, von 8—S Uhr Karteu-Rr. -51—1050, S—10: 1051 bi« 1206. Die Zette« müsse« streng eingehalte« werde«. Der verkauf darf nur auf Abschnitt 1S der Robflnschkarte erfolgen. Oberlungwitz, am s. März 1V2V. Ler «emeindevorstand. Vezirttverdand. ».«L-Nr. 205 51. Mehl- und Krotpreise. Der Bezirk«aurschuß hat nach Gehör de» Ausschufst» für Verbrauchsregelung beschlossen, di« Mehl« uud Brotpreise zur Vermeidung von Verlusten infolge der notwendigen Verwendung teuerer Streckmittel (Hafer- und Maismehl) ab Montag den 15. März wie folgt sestzusetzeu : I. Weltpreise, »rotzhattdsl-pret-. Für 1 Ztr. -0 "/« Roggenmehl frei Bäcker für 1 Ztr. -0 "/» Weizenmehl frei Blicker «lsinhand-l-pr-i-. Für 1 Pfd. SO o/g Roggenmehl für 1 Pfd. SO °/o Weizenmehl ll. Krotpreise. Für 1 P>d. Roggenbrot 6V Psg., für '/. Pld. W-izeugtbäck (1 Doppelbrötchea) 23 Pfg., für 200 x Weizengebäck 37 Pi-., für 150 - Weizengebäck 28 Pfg. Dt« bisherigen Preise für Krankenmehl 80 '/g 1 Ztr. 74.00 Mark, für Kravkengebäck Pf». (Doppelbrötchen) 24 Pfg. bleiben bcsteheu. vorstehend« Preise sind Höchstpreise im Sinne de» Gesetze» b«Ir. Höchstpreise vom 4./8. 1914. tleberschreituugen dieser Höchstpreise werden bestraft. Die Bekanntmachung vom 30 Dezember 191- wird hiermit aufgshode«. 6. Kestands-Grhedmrg. E-nulag, de« 14. März 1V20, abeud» haben alle väck-r und Mehlkbinhändier ihre Bestände getrennt nach Mehl — Backwaren in Mehl vmgerrchuet — in Zentnern uud Pfund genau anfzunehmeo. Dar Eraednt» ist in du» unten abg-druckie Formblatt einzutragen, das ausgeschottteu und am 15. März 1V20 bei den zuständigen O:t»behö den eingereicht werden muß. Die Ortsbehördtn werden ersucht, die rtngereichten Formblätter uachzuprüsen und ste getrennt nach Bäckern und Mehlkletnhändlern zu einer Gemeindeltst« zusammenzustelleu uud Formblätter und di« ausgerechnete L str zusammen bis 18. Mär, 1VL0 beim Bezirksoerbavd etuzureichen. Die Btstandserhebuug hat ganz unabhängig oou der üblichen Wocheuaufuahme (verbrauch«, nachwrisung der Bäcker) zu erfolgen. Noch nicht belieferte v«,«-»schein« ««d vorha«be«e M«rk«« find «icht mit ans- z«««h«e«, sonder« «ur da- wirklich vorhandene Mehl. Glauchau, den 8. März 1S20. Freiherr v. Wel <k, Amtshauptmaun. ut»«o/»e»o/e/oF» / Bestands-Anzeige Bäcker« M-ylkletri Händler« Wirklich vorhandenes Mehl Vorhandene Backwaren in Mehl umgerechnet. Bemerkung. Roggen Ztr. Wetzen- odcr Kranken mehl Ztr. 1 Pfd. Schwarz brot ----- 360 § Roggen Ztr. R.-M. '/.Pfb.Weißzebäck --- 95 x Mehl Ztr. W.-M. 1. 2. 3. 4. 5 Ich ° erstchere wahr heitsgemäße lagabe. (Ort) (Unterschrift) Unbelieferte Bezugsscheine «nd bereits belieferte Brotmarke« find nicht mit einzurechnen 60.00 Mark, 71.00 Mark. 70 Pfg. 82 Pfg. mehr. England will von den A a l a n d s- inseln Besitz nehmen und dort ein b r iti- sches Gibraltar der Ostsee errichten. Von diplomatischer Seite wird mit Bestimmtheit behauptet, das; England aus den Inseln eine ge waltige Marinebasis machen will, das; alle Vor bereitungen hierfür bereits getroffen sind, und daß die englische Forderung nach dem Besitz der Inseln unbedingt erfüllt werden könne, falls nicht im letzten Augenblick Amerika als einziger Staat, von dem England überhaupt noch Notiz nimmt, sich dagegen ausspricht. Onkel Sam kann nickn mit Gleichmut zusehen, wie John Bull mit List oder Gewalt sich den russischen oder baltischen Markt erobert, weil dort bereits ungeheures ameri kanisches Kapital engagiert ist. Maßnahmen zur Verbesserung der englischen Valuta. In gut unterrichteten Finanzkreisen heisst es, daß die englische Regierung systematisch vorgeht, Englands Guthaben bei den Verbündeten zu kün digen und keine Anleihen mehr zu gewähren. U. a. sind auch den englischen Kolonien Anwei sungen erteilt worden, damit auch diese ihre Außenstände bei den Verbündeten Englands nach und nach einzieben. Zuerst ist Kanada jetzt an Frankreich herangetre:en und ließ mit- leilen, daß die kanadischen Handelskredite, die Frankreich während der letzten Jahre gewähr: wurden, nicht mehr verlängert werden können. Auch Italien sind Anleiben gekün digt worden. In ähnlicher Weise verfährt die englische Negierung mit ihrem Besitze arlsländü scher Esscklen, mit denen keine englischen Inler« - sen verknüpft sind. Diese werden fortwährend veräußert, wodurch man eine langsame Verbes serung der englischen Valuta erhofft. Italien vor der Revolution? Die innere Lage Italiens, so wird wiederein mal geschrieben, ist als sehr gespannt zu bezeichnen. Die Negierung trifft energische Maß nahmen gegen eine zu erwartende Revolution. Süditaliegrische Truppen wurden als besondere Negierungsgarde gebildet und über das ganze Land verteilt. Man hofft, mit ihrer Hilfe und zusammen mit den Karabinieri noch einmal eines kommunistischen Putsches oder Generalstreiks Herr zu werden. Angehörige der Ententcjtaaten, die sich in Italien aufhalten, sind verständigt wor den, daß es für fr» ratsam sei, abzureisen, da die Regierung keinerlei Haftung für ihr Leben und ihre Sicherheit übernehmen könne. Der Haß gegen Frankreich ist allgemein. Man spricht offen von einem Kriege gegen Frankreich bei günstiger Gelegenheit. Im Auslande weilende Italiener sind benachrichtigt, ste möchten eine etwa für die nächste Zeit beab sichtigte Heimreise beschleunigen. Bisher haben sich alle solche Meldungen als unbegründet erwiesen. Haben schon die letzten Wahlen gezeigt, daß die Sozialisten bei weitem nicht ausschlaggebend sind, so sind die verschiede nen kommunistischen Putsche in den unruhigen Städten Oberitalienis, in Turin, Mailand, Genua, vollkommen erfolglos geblieben und nach wenigen Stunden unterdrückt worden. Und so wud es auch diesmal wieder werden, wenn die Bolschewisten Italiens auch die Straße gehen sollten. Der Belagerungszustand hat für Sachsen noch Rechtsgültigkeit. Unter dem Titel „Die Ungesetzlichkeit derMili- tärwill'ür^ ist in der Presse der unabhängigen Sozialdemokratie ein Artikel erschienen, der die Auffassung vertritt, daß in der Zeit vom 3. Januar bis zum 9. Februar 1920 in Sachsen kein Belagerungszustand bestanden habe, und daher die in diese Zeii fallenden Maß nahmen des Militärbesehlshabers, insbesondere die Zeitungsvervote, rechtlich unhaltbar gewesen seien. Zur Begründung dieser Auffassung wird ein« Verordnung des Reichspräsidenten angeführt. Hierzu wird von der sächsischen Regierung be merkt- Es ist richtig, daß der Reichspräsident eine dahingehende Verordnung beschlossen hat. Und zwar bat er das getan auf den ausdrück lichen Antrag der sächsischen Regierung, der aus cinein Beschluß des Gesamtminisleriums vom 19. Dezember beruhte Die Verordnung ist aber nicht zur amtlichen Bekannt machung gelangt, weil inzwischen die polnische Lage im Zusammenhang mit den Un ruhen in Berlin, insbesondere dem Straßenkampf vor dem Reichstagsgebäude, und der kommunisti schen Hetze gegen das Betriebsrätegesetz wieder in starke Spannung geraten war. Die Verordnung ist also nicht in Wirksamkeit getreten. Sie war von der Reichsregierung schon der Nationalver sammlung mitgeteilt worden. Der Reichswehr minister hat aber der Nationalversammlung unter dem 28. Januar 1920 bekanntgegeben, daß „mit Rücksicht auf die inzwischen eingetretene Lage die Verkündung und damit das Inkrafttreten der Verordnung vom 3. Januar 1920, die den an: 23. April über den Freistaat Sachsen verhängten Belagerungszustand aufhebe, im Einvernehmen mit dem Herrn Reichspräsidenten bis aus weite res ausgesetzt worden sei. Der über Sachsen verhängte B e l a ge rn n g s z u st a n d hat alsokeine Unter brechung erfahren, sodaß die Rechtsgültigkeit der Maßnahmen des Militärbesehlshabers außer jedem Zweifel steht. Kein Regierungswechsel in Sachse«. Das sächsische Zentrumsblatl bringt die Mel dung, der demokratische Kultusminister Dr. S e y- fert wolle zurücktreten, wenn die sozialdemokra tischen Fraktionen der Volkskammer aus Zurück ziehung der Vorlage über Wiedereinführung des Religionsunterrichts bestünden. So kritisch ist die Lage durchaus nicht. Wie wir erfahren, hat die Negierung das Neichsministerium des Innern angerufen zur Entscheidung darüber, ob die im Vorjahr gesetzlich eingeführte religionslose Schule mit der Reichsverfassung vereinbar sei. Verneint man, wie die sächsische Regierung annimmt, in Berlin diese Frage, jo wird sich die sozialdemo kratische Fraktion damit abfindcn. Auch wegen der Vereinigung des Arbeits- mit dem Wirt-, schastsministerium, die zum 1. April wegen der' ungeheuren Arbeitssülle noch nicht durchgesührt werden kann, steht eine Einigung zu einem etwas späteren Zeitpunkt zu erwarten. Verbilligung des Schuhwerks. Am 1. März 1920 tritt die Verordnung über die Erhebung einer zufolge der Höchstpreisaus- hebung für Felle, Häute und Leder zu leistenden Abgabe in Kraft. Die Nationalversammlung hat am 19. August 1919 die Ausstellung von Grund sätzen über die Regelung der L e d e r w i li sch a s t beschlossen. Ferner beschloß sie, die Re gierung zu crsuck-en, alsbald einen Verordnung?' entwurf vorzntegen, nach welchem die an der Lederzwang^wirlfchast beteiligten Wirtschaftskreise von dem sich ergebenden Konjunkturgewinn 60 v. H. zur Verbilligung des Schuhwerks der min- derbemntelen Bevölkerung abzuführen haben. Die Anregung hierzu ging vom Vertreter der an der Leocrzwangswirtschaft beteiligten Wirtichafls- kreise selbst gleichzeitig mit der Forderung nach Aufhebung der Zwangswirtschaft aus. Um den Zweck der Verordnung zu erreichen, mußte die Abgabe so ausgestaltet werden, daß in der Hauptsache unmittelbar für diesen Zweck brauchbares Leder und Schuhwerk zur Ablieferung kommt. Eine Eeldabgabe und die Verwendung des Erlöses zum Ankauf von Leder und Schuh werk, hätte bei der Knappheit an Warenvorräten die erwartete Preissteigerung nur weiter ver schärft. Die in ihren Einzelheiten eingehend mit den Interessentenkreisen geratene Abgabe stellt keine Besteuerung dar. Sie bildet das notwen dige Abschlußglied der Lederzwangswirtschaft. Es wird versucht, einen jeder Seite gerecht werdenden Ausgleich zu schaffen: Zuführung eines Teiles der infolge der Zwangswirtschaft entstandenen Ge winne an die Bevölkerungskreise, die von dem Ueoergang am schwersten in Mitleidenschaft ge zogen worden sind. Die Hilfsaktion für das notleidende Erzgebirge. Dem zur Linderung der Notlage im sächsischen Erzgebirge in Dresden ge bildeten Hilfsausschuß ist die Genehmigung zur Veranstaltung einer Sammlung von Gaben und Geld erteilt worden. Soweit Gemeinden und son stige Körperschaften des öffentlichen Rechts die Sammlung innerhalb ihrer Bezirke noch durch eigne Tätigkeit oder etwa unter Heranziehung ge meinnütziger Vereine zu fördern bereit sind, be darf es hierzu einer besonderen Genehmigung nicht, wenn die gesammelten Gaben und Beträge dem Hilfsausschusse zvgeführl werden. Lm SaMent r» sMrf. Sitzung am 8. Mär» 1«>v. —e. Der erste Punkt der Tagesordnung, der zahlreiche Zuhörer ,vm Besuch der Sitzung Veranlaßt hatte, sodaß da« Speise,immer de« .«rauen Tale," soll besetzt war, betraf den «ergmannswoh. nuugs-Bau, worüber Herr Gemeindeoorstand Scheunemannu. a. folgendes ansführte: E» et ein Gebot der Zeit, sich heute über den Bau von VergmannSwohnungen auszusprecheu, deren Kosten durch dt« ab 1. Januar etugetretene Kohlenpreis, erhöhurg bestritten werden sollen. Der in dieser Sach« gewählt« Ausschuß habe auch Gersdorf als Ort für solche Bergarbeiter Heimstätten bezeichnet. Die Hauptfrage sei nun; soll die Gemeinde die Wohnungen «rrichten, soll es dem freien Wettbewerb überlassen oder soll eine gemeinnützige Bavgeuossenschast ge-